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Wer ist betroffen?

Der Emissionshandel in der erweiterten EU-25 hat am 1. Januar 2005 begonnen und wird über 12.000 Energie erzeugende und energieintensive Anlagen einbeziehen auf die nahezu die Hälfte der CO2-Emissionen Europas entfällt. Andere Branchen wie die Aluminiumhersteller, die chemische Industrie und der Verkehrssektor könnten später einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten werden ihre Treibhausgasemissionen begrenzen, indem sie "Emissionszertifikate" vergeben.

In größeren Mitgliedstaaten werden 1.000 – 2.500 Anlagen erfasst, in den meisten anderen Mitgliedstaaten liegt die Zahl der einbezogenen Anlagen in der Regel zwischen 50 und 400. Die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen ist natürlich geringer, da große Unternehmen zahlreiche Anlagen haben, die am Emissionshandel teilnehmen können.

Erfast werden Anlagen deren Produktions- und Leistungskapazitäten die Grenzwerte der EU-Richtlinie Emissionshandel, Anhang 1 übersteigen:

  • Feuerungen mit mehr als 20 MW thermisch
  • Mineralölraffinerien
  • Kokereien
  • Roheisen und Stahl (über 2,5 t pro Stunde)
  • Röst- und Sinteranlagen für Metallerz
  • Zement (mehr als 500 t pro Tag)
  • Kalk (mehr als 50 t pro Tag)
  • Glas (mehr als 20 t pro Tag)
  • Keramik (mehr als 75 t pro Tag)
  • Zellstoff
  • Papier (über 20 t pro Tag)