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| Klimastrategie |
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Mit Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes am 31.08.2004 erging der offizielle Startschuss für den Beginn des Antragsverfahrens. Betreiber, deren Anlagen durch den Emissionshandel erfasst werden, waren verpflichtet, bis zum 20.09.2004 ihre Zuteilungsanträge elektronisch bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen. Die Zuteilungsmengen je Anlage wurden bis Dezember 2004 berechnet. Überschreitet die gesamte beantragte Emissionsmenge aller Anlagen, mit Ausnahme der nach § 11 zugeteilten Berechtigungen, die Obergrenze von 495 Mio t CO2, so wird die dem Erfüllungsfaktor unterliegende Zuteilungsmenge anteilig gekürzt. Dies bedeutet, dass der bisherige Wert von 0.9709 ggf. geringer ausfällt.
Mit Versendung der Zuteilungsbescheide im Dezember 2004 , wissen die Anlagenbetreiber welche Menge an Emissionsberechtigungen ihnen ab 2005 tatsächlich zur Verfügung steht. Die Nutzung der Atmosphäre als Emissionssenke, über ein definiertes Maß hinaus, wird mit der Begrenzung der absoluten Emissionsmengen je Anlage, kostenpflichtig. Werden umgekehrt die verfügbaren Kontingente nicht ausgeschöpft, können zusätzliche Einnahmen generiert werden. Durch diese künstliche Verknappung der am Markt verfügbaren Emissionsberechtigungen, stellen überplanmäßig ausgestoßene oder vermiedene Mengen CO2 ab 2005 ein geldwertes Wirtschaftsgut dar. Bei der Erfüllung der Emissionsvorgaben, wird den Unternehmen eine individuelle Vorgehensweise ermöglicht. Sie können unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wählen zwischen Emissionsreduktion, Kauf von Emissionszertifikaten oder der Durchführung von Emissionsreduktionsprojekten im Ausland (JI, CDM). Welche Vorgehensweise unternehmensspezifisch die richtige ist, sollte im Rahmen einer CO2 Erfüllungsstrategie unter Berücksichtigung externer sowie interner Einflussgrößen untersucht und festgelegt werden.
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| Externe Einflußgrößen |
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Zu den externen Einflussgrößen zählen z.B. die wirtschaftliche Gesamtsituation, branchenspezifische Nachfrage, Auftragseingang oder bei Fernwärmeversorgern die Außentemperaturen im Winter. Durch diese Randbedingungen wurde der Anlageneinsatz und somit der Emissionsausstoß in der Basisperiode beeinflusst. Letzteres war die Grundlage für die Ermittlung der anlagenspezifisch günstigsten Zuteilungsvariante und die Formulierung der Zuteilungsanträge. Somit sind externe Faktoren indirekt in die Berechnung der Zuteilungsmengen eingeflossen. Veränderungen dieser Randbedingungen wirken sich auf die Emissionsbilanz eines Unternehmens aus. Dies wird in der Abbildung am Beispiel von Produktionsschwankungen veranschaulicht. Dargestellt werden die Auswirkungen auf eine Anlage, deren Zuteilung auf Grundlage historischer Emissionen erfolgt ist.
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Sinkt der Emissionsausstoß aufgrund einer rückläufigen Produktion unterhalb die zugeteilte Menge, so können durch den Verkauf der überschüssigen Emissionsberechtigungen Einnahmen erzielt werden. Im umgekehrten Fall, d.h. bei einem Anstieg der Produktion und einem damit verbundenen erhöhten Emissionsausstoß, kommen zusätzliche Kosten für den Erwerb von Emissionsberechtigungen auf das Unternehmen zu. Diese Kosten sollten im Rahmen einer Risikoanalyse bewertet und bei der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.
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| Interne Einflußgrößen |
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Zu den internen Einflussgrößen gehören u.a. der Anlagenpark, der Anlageneinsatz sowie Potentiale zur Emissionsreduktion. Die Erfüllung der Emissionsvorgaben kann allerdings nicht „herausgelöst“ behandelt werden, sondern ist Teil der übergreifenden betriebswirtschaftlichen Optimierung.
Die Kriterien für den Anlageneinsatz umfassen z.B. Wärmebedarf, Strombedarf, eigene Erzeugungskosten, Gasbezugsspitzen, Marktpreise für Strom, Brennstoffbezugskonditionen, Verträge usw. Ab 2005 sind u.a. folgende zusätzliche Kriterien zu berücksichtigen: spezifischer CO2 Ausstoß der einzelnen Erzeugungsanlagen oder Marktpreise für CO2 Zertifikate.
Unter der Prämisse der Emissionsreduktion, könnte bei einem Anlagenpark, mit kohle- und gasgefeuerten Anlagen, durch einen erhöhten Einsatz von Erdgas und einem verminderten Einsatz von Kohle der absolute CO2 Ausstoß gesenkt werden. Aufgrund der höheren Brennstoffkosten von Gas gegenüber Kohle und der damit verbundenen höheren Stromgestehungskosten beim Einsatz von Erdgas würde diese Vorgehensweise allerdings zu einem absoluten Anstieg der Stromgestehungskosten führen. Das Unternehmen könnte zwar Ausgaben für den Erwerb von Emissionszertifikaten vermeiden, hätte allerdings bei der Stromproduktion Zusatzkosten bzw. erhebliche Einbußen bei der Marge falls die Kosten nicht an die Kunden weitergegeben werden können.
Um ein betriebswirtschaftliches Optimum zu erreichen, sollten daher die Erzeugungskosten unter Berücksichtigung des spezifischen CO2 Ausstoßes neu bestimmt und der Anlageneinsatz danach ausgerichtet werden.
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| CO2 - Erfüllungsstrategie - Randbedingungen |
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Unternehmen erhalten ab 2005 eine begrenzte Menge an Emissionsberechtigungen zugeteilt, die zukünftig schrittweise reduziert wird. Im Rahmen einer CO2 Erfüllungsstrategie sollte untersucht werden ob die Reduktion der eigenen Emissionen oder der Kauf von Emissionsberechtigungen langfristig die günstigere Alternative ist. Dabei sind u.a. Vereinbarkeit mit der Unternehmens- und Investitionsplanung, Veränderung der Betriebskosten, Planungssicherheit, kurzfristiger Ausgleich der Emissionsbilanz, Preisrisiken und Flexibilität einander gegenüberzustellen und zu bewerten. Investive Maßnahmen erfordern außerdem die Berücksichtigung von: Vorlaufzeiten, Abschreibungs- bzw. Restlebensdauer bestehender Anlagen sowie die Verfügbarkeit von Kapital.
Die Altersstruktur des deutschen Kraftwerksparks und der damit verbundene Erneuerungsbedarf können bei der Bewertung größerer Investitionsvorhaben ebenfalls bedeutsam sein. Mit dem Kernenergieausstieg wurde die Außerbetriebnahme von 22.000 MW Erzeugungskapazität vereinbart. Zusätzlich ist ein altersbedingter Ersatz- bzw. Erneuerungsbedarf der bestehenden Kraftwerke erforderlich. Bis 2020 müssen demnach 40-60 GW ersetzt werden. Bei grenzkostenbasiertem Preisniveau fehlt der wirtschaftliche Anreiz für Erneuerungsinvestitionen. Um die Vollkosten neuer Kraftwerke zu decken ist ein hohes Strompreisniveau erforderlich. Dieses stellt sich bei knappen Erzeugungskapazitäten durch das Spiel von Angebot und Nachfrage von selbst ein.
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| CO2-Erfüllungsstrategie |
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Die Frage nach der künftigen Erfüllung der Emissionsvorgaben ist somit eng gekoppelt an die Frage der zukünftigen Energiebeschaffung. Eine Beantwortung bedingt das Analysieren, Bewerten und Abwägen zahlreicher Kriterien, Parameter und Einflussgrößen. Bei der Entwicklung einer eigenen Strategie ist zudem das Verhalten der Wettbewerber sowie deren Strategie zu berücksichtigen. Damit ist das Thema Emissionshandel eine zentrale Komponente im Rahmen der langfristigen technisch-wirtschaftlichen Weiterentwicklung und Optimierung eines Unternehmens.
Im Zuge der Entwicklung einer Erfüllungsstrategie sollten folgende Fragen beantwortet werden können:
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- Wie werden künftige Emissionsvorgaben erfüllt?
- Wird das Unternehmen selbst in eigene Reduktionsmaßnahmen investieren?
- Wird der Emissionshandel als „Pflichterfüllung“ oder neues Geschäftsfeld gesehen?
- Welche Risiken zieht der Emissionshandel nach sich und wie können diese minimiert werden ?
- Wie wird sich das Unternehmen im Markt positionieren?
- Welche Zuständigkeiten müssen innerhalb des Unternehmens definiert werden?
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