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Emissionsbericht

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet der DEHSt bis zum 31.03. eines Jahres einen verifizierten Emissionsbericht über Ihren CO2 Ausstoß im Vorjahr vorzulegen. Nachfolgend sind einige Elemente des Emissionsberichtes zusammengefasst. Dies soll Ihnen Eindruck über den Umfang des Emissionsberichtes vermitteln.


Monitoringkonzept
Hier werden Angaben zum Monitoringkonzept abgefragt. Wenn es nur ein Monitoringkonzept für das Berichtsjahr – also keine Änderung des Konzeptes erfolgte – gibt, ist auch nur ein Bericht erforderlich. Anderenfalls wird der Berichtszeitraum entsprechend der Anzahl der angewendeten Monitoringkonzepte geteilt. Die Zeiträume der Teilberichte dürfen sich nicht überlappen und müssen den gesamten Berichtszeitraum abdecken.

 

Anlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen
Diese Angaben beschreiben die Anlage und deren Anlagenteile. Ferner sollen Angaben zu CO2-emissionsrelevanten Änderungen an der Anlage während des Berichtszeitraums erhoben werden. Der Betreiber hat die Möglichkeit, mehrere Anlagenteile und Nebeneinrichtungen, die derselben Tätigkeit zugeordnet sind, zusammenzufassen und gemeinsam deren CO2-Emissionen zu berichten.

 

Angaben zur Anlagenkapazität / Produktion
Für die Anlage und ggf. spezifisch für jeden Anlagenteil werden Daten zur Kapazität und zur Betriebsweise erfasst. Diese Daten dienen der Plausibilitätsprüfung der Berichtsdaten, insbesondere bei großen Abweichungen von historischen Daten.

 

Angaben zu den Material- und Brennstoffströmen
Zur Berechnung der CO2-Emissionen werden alle Angaben zu den Brennstoff- und Materialströmen und zu den Kohlenstoffbilanzen erfasst. Auch Biomasse wird hier aufgeführt, da die Einsatzmengen als sog. Memo-Items im Emissionsbericht anzugeben sind. Die Brennstoff- und Materialströme werden den ggf. aggregierten Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen zugeordnet. Die Angaben in diesem Abschnitt sind identisch sowohl für Brennstoff- und Materialströme als auch für Kohlenstoff-Bilanzglieder. Ein Stoffstrom wird vollständig durch diese Angaben und je eine der Tabellen in den Abschnitten Angaben zu Brennstoffströmen, Angaben zu Materialströmen oder Angaben zu Kohlenstoffbilanzen beschrieben.

 

Angaben zu CO2 Messungen
Gemäß Monitoring Leitlinien sind Messergebnisse durch flankierende Berechnungen zu überprüfen. Die zur flankierenden Berechung markierten Stoffströme werden hier ausgewählt und das Berechnungsergebnis angezeigt.

 

Verifizierung
Für die Überprüfung des Emissionsberichts und Testaterteilung des Sachverständigen ist auch vorgesehen, dass innerhalb des Berichts Angaben des Betreibers explizit bestätigt werden sollen.

 

Gesamtemissionen für den Berichtszeitraum
Die Informationen in diesem Kapitel stellen eine Zusammenfassung der vom Betreiber angegebenen Daten dar. Die CO2-Emissionen werden differenziert nach Tätigkeiten gem. TEHG angegeben. Die in den Monitoring Leitlinien geforderten, separaten Angaben in Form sog. Memo-Items werden ebenso ausgegeben. Die Ergebnisse der flankierenden Berechnung dienen der Plausibilisierung und Überprüfung des Ergebnisses der CO2-Messung und gehen nicht in die Emissionsberechnung ein.