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CO2 Handel

Das Kyoto-Protokoll legt eine Obergrenze für die zulässigen Treibhausgasemissionen fest, was bedeutet, dass die EU-Wirtschaft in Zukunft ihre Kohlenstoffintensität einschränken muss. Diese Einschränkung verleiht den Zertifikaten einen Marktwert und führt zu Veränderungen bei den relativen Preisen in der EU-Wirtschaft. Güter mit höherem Kohlenstoffanteil werden im Vergleich teurer werden als Güter mit geringerem Kohlenstoffanteil.

Der Rechtsrahmen des Handelssystems legt nicht fest, wie und wo der Handel mit Zertifikaten stattfindet. Unternehmen mit bestimmten Verpflichtungen können Zertifikate direkt untereinander handeln oder können über einen Makler, eine Bank oder einen anderen Marktmittler kaufen bzw. verkaufen. Denkbar wäre auch, dass ein Unternehmen, das fossile Brennstoffe (Kohle oder Gas) kauft, in Kombination mit dem Brennstoff Zertifikate erwirbt. Letztendlich können sich organisierte Märkte (Börsen für Zertifikate) entwickeln.

Der Preis wird sich wie in jedem anderen freien Markt im Wesentlichen aus Angebot und Nachfrage ergeben.

 

Am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen erhalten für jedes Berichtsjahr (= Kalenderjahr) eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle zuvor ermittelte Menge an Emissionsberechtigungen zugeteilt. Bis zum 31.03. des Folgejahres muss ein zertifizierter Bericht über den Ausstoß im Vorjahr bei der Behörde eingereicht werden. Aus diesem Bericht geht die Differenz zwischen verfügbaren und tatsächlich benötigten Emissionsrechten hervor. Hat ein Unternehmen weniger CO2 ausgestoßen als es an Berechtigungen hält, kann es die Überschüsse entweder in das nächste Jahr übertragen (Banking, ausgenommen von 2007 nach 2008) oder auf dem Markt verkaufen. Hat ein Unternehmen mehr CO2 ausgestoßen als es an Berechtigungen hält, ist es verpflichtet, die Lücke zu schließen und die entsprechende Menge an Berechtigungen auf dem Markt zu kaufen, so dass die jährliche Emissionsbilanz ausgeglichen ist. Falls dieser Ausgleich nicht bis zum 30.04 nach dem jeweiligen Berichtsjahr erfolgt, werden Strafzahlungen in Höhe von 40 EUR/t CO2 fällig.

In der EU sind ca. 12.000 Anlagen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. Diese vereinen ca. 46 % der CO2 Emissionen auf sich. Durch den Handel über die Staatsgrenzen hinweg wird die Anzahl der Marktteilnehmer in den nationalen Märkten der EU erhöht. Sollten in der zweiten Handelsperiode 2008-12 weitere Branchen und Treibhausgase in den Emissionshandel einbezogen werden, führt dies zu einer Steigerung der Liquidität. Ebenfalls positiv auf die Liquidität wirkt sich das Zulassen von Intermediären (z.B. Makler, Broker) als zusätzliche Marktteilnehmer aus. Dies wird durch Art. 19 der EU Richtlinie gestützt: "Any Person may hold allowances".

In Deutschland sind etwa 1.850 Anlagen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. Der Emission-Trading-Sektor in Deutschland repräsentiert ca. 500 Mio. t CO2. Davon konzentrieren sich ca. 250 Mio. t, d. h. 50 % auf die 4 großen öffentlichen Stromversorger. In Deutschland werden etwa

  • 99 % der CO2-Emissionen der öffentlichen Stromversorgung
  • 96 % der CO2-Emissionen der industriellen Kraftwirtschaft
  • 87 % prozessbedingte CO2-Emissionen

durch den Emissionshandel erfasst.

Aufgrund der jährliche Bilanzierung beim Emissionshandel (bei Strom ¼ stündlich) ist kein Zwang zu häufigen Handelsgeschäften gegeben. Dies wirkt einer hohen Liquidität entgegen.