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| Funktionsweise |
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Der EU Emissionshandel ist weltweit das erste internationale System für den Handel mit CO2-Emissionsrechten. Europa demonstriert ab dem Jahr 2005, wie Klimaschutz mit dem neuen Instrument Emissionshandel funktioniert. Das europäische System geht sogar noch weiter: Nicht Staaten handeln untereinander mit Emissionsrechten, sondern die Betreiber einzelner Anlagen, die die Emissionen verursachen. Ziel ist es, den Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid dort zu vermeiden, wo es am wirtschaftlichsten ist.
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| Start des EU Emissionshandels |
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Der Europäische Emissionshandel basiert auf einer Richtlinie, die im Oktober 2003 in Kraft getreten ist. Sie ist ein Element der allgemeinen Klimapolitik der EU und hängt nicht von der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ab. Die Durchführung hat im Januar 2005 begonnen.
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| Funktionsweise des Emissionshandels |
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Der Emissionshandel wird grundsätzlich nach folgendem Muster ablaufen:
- Zur Verwaltung der Emissionsberechtigungen werden nationale Datenbanken mit "Konten" für die Marktteilnehmer eingerichtet. Darin erfolgt die Verbuchung von Vergabe, Besitz, Übertragung und Löschung der Berechtigungen.
- Unternehmen müssen Anträge auf die Zuteilung von Emissionsberechtigungen zur Emission von Treibhausgasen stellen. Hierfür ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die zuständige Behörde benannt.
- Die Berechtigungen für den Ausstoß von Treibhausgasen werden jedes Jahr von der zuständigen Behörde an die Unternehmen vergeben.
- Unternehmen müssen der zuständigen Behörde jedes Jahr einen zertifizierten Bericht über den Ausstoß von Treibhausgasen übermitteln. Dieser Bericht dient einerseits als Nachweis, ob die Emissionsvorgaben eingehalten oder überschritten wurden und bildet andererseits die Basis zur Anpassung des Kontostandes in der Emissionsdatenbank.
- Bei einer Überschreitung der verfügbaren Emissionsberechtigungen muss ein Ausgleich geschaffen und die zusätzlich erforderlichen Emissionszertifikate auf dem Markt erworben werden. Bei einer Unterschreitung können die Restmengen entweder verkauft oder ins nächste Jahr übertragen werden.
- Bei Nichteinhaltung der festgelegten Fristen zum Nachweis über den Besitz einer ausreichenden Menge an Emissionsberechtigungen werden Sanktionszahlungen fällig.
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| Handelsperioden |
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Die Emissionsberechtigungen werden jeweils für eine Periode zugeteilt. Die erste umfasst den Zeitraum von 3 Jahren und beginnt am 1. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2007. Die anschließende 5-jährige Zuteilungsperiode umfasst den Zeitraum 2008-2012. Danach soll es mit Perioden von ebenfalls je fünf Jahren weitergehen. Bis zum Jahr 2012 sieht die Richtlinie vor, dass die Zertifikaten unentgeltlich zugeteilt werden können.
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| Emissionsreduktionen zu den volkswirtschaftlich niedrigsten Kosten |
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Der Emissionshandel soll den EU-Mitgliedstaaten dabei behilflich sein, den im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Durch die Möglichkeit des Erwerbs und der Veräußerung von Emissionsrechten können die Klimaschutzziele zu geringst möglichen Kosten erreicht werden. Dieses System wird die Unternehmen dazu anhalten, Emissionssenkungen dort vorzunehmen, wo diese am billigsten sind, wodurch sichergestellt wird, dass die Reduzierungen zu den volkswirtschaftlich niedrigsten Kosten erfolgen und die Innovationstätigkeit gefördert wird.
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| Strategie in Unternehmen |
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Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Emissionszertifikate für die erste Handelsperiode kostenlos zur Verfügung gestellt. Den Unternehmen wird die Menge an Emissionszertifikaten zugeteilt, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Minderungsverpflichtungen zu erfüllen. Mit den zugeteilten Zertifikaten müssen die Unternehmen „haushalten“. Sie können ihre Energieeffizienz steigern und dadurch ihre CO2-Emissionen senken, um mit den zugeteilten Zertifikaten auszukommen. Sie dürfen aber auch Zertifikate von anderen Unternehmen in Deutschland oder Europa dazukaufen. Entscheidend dafür, ob sie zukaufen oder Emissionen an ihren eigenen Anlagen vermeiden, sind die individuellen Kosten: Ist die Vermeidung von Emissionen kostengünstiger als der Preis der Zertifikate, wird die eigene Anlage verbessert und umgekehrt.
Das Emissionshandelssystem schafft eine wirtschaftliche Basis, den Ausstoß von CO2 dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist. Klimaschutz findet also dort statt, wo er sich am wirtschaftlichsten realisieren lässt. Dies bedeutet, dass ökologisch wirksames Handeln ökonomisch umgesetzt wird. Die vermiedene Tonne CO2 enthält zum erstenmal einen Marktpreis. Wer mehr CO2 einspart als er muss, kann damit auch Geld verdienen.
Erfüllt das Unternehmen seine Minderungsverpflichtung nicht, werden Sanktionen fällig, die in der ersten Handelsperiode 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid betragen - und die nicht erreichte Minderungsverpflichtung muss im Folgejahr zusätzlich erbracht werden.
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| Handel |
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Der Emissionshandel verfolgt das Ziel, die Kyoto-Verpflichtungen der EU für die Periode 2008 – 2012 sicher zu erreichen. Entsprechend sieht das System zwei Elemente vor:
- eine absolute Minderung der CO2-Emissionen und
- die Möglichkeit zu handeln, um die CO2-Emissionen dort zu senken, wo es am wirtschaftlichsten ist.
Ausgangsbasis für den Handel ist neben der Aufteilung der Minderungsziele auf die Wirtschaftssektoren die Ausstattung der handelsberechtigten Anlagen mit Emissionszertifikaten. Dies wird im Nationalen Allokationsplan (NAP) festgelegt, der die Gesamtmenge an Zuteilungen und die Zuteilungsregeln beschreibt.
Die Emissionszertifikate sind handelbar und dienen somit als eine Art Währung. Nach dem EU-Emissionshandelssystem werden die EU-Mitgliedstaaten für energieintensive Unternehmen Grenzen für den CO2-Ausstoß dadurch festlegen, dass sie Berechtigungen dafür ausstellen, wie viel CO2 diese Unternehmen emittieren dürfen.
Emissionsreduktionen, die die eigenen Grenzen unterschreiten, können gehandelt werden. Unternehmen, die Emissionsreduktionen erzielen oder ihre Zertifikate nicht verwenden, können diese an Unternehmen verkaufen, denen es schwer fällt, im Rahmen der für sie geltenden Grenzen zu bleiben oder für die die Emissionsreduzierungsmaßnahmen gegenüber den Kosten der Berechtigungen zu hoch sind. Letztere Unternehmen dürften auch an Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten interessiert sein.
Jedes Unternehmen kann auch seine Emissionen über den ihm ausgestellten Berechtigungswert hinaus erhöhen, indem es auf dem Markt mehr Berechtigungen erwirbt.
Der Emissionshandel ist ein innovatives System, bei dem die Marktkräfte genutzt werden, und das dafür sorgt, dass die Emissionen dort reduziert werden, wo es am kostengünstigsten ist, und dass die EU somit ihre Kyoto-Ziele möglichst kostengünstig erreichen kann.
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