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Startseite  Internationaler Klimaschutz: Kyoto Protokoll
Kyoto-Protokoll

Die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) wurde von der Staatengemeinschaft 1992 angenommen und trat 1994 in Kraft. Bereits 1994 war anerkannt worden, dass die ursprünglichen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über Klimaänderungen nicht ausreichen würden, um den weltweiten Anstieg der Treibhausgasemissionen zu stoppen. Am 11. Dezember 1997 gingen die Regierungen einen Schritt weiter und nahmen in der japanischen Stadt Kyoto ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen an. Das Protokoll von Kyoto, das auf dem UNFCCC-Übereinkommen aufbaut, legt rechtlich verbindliche Grenzen für die Treibhausgasemissionen in den Industrieländern fest und sieht innovative, marktwirtschaftliche Umsetzungsmechanismen vor, durch die die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig gehalten werden sollen.

Im Kyoto Protokoll bekennen sich Industrie- und Transformationsländer (Annex-B Staaten) dazu, während des ersten 5-jährigen „Verpflichtungszeitraums" von 2008-2012 ihre durchschnittlichen jährlichen Emissionen an klimarelevanten Gasen um mindestens 5,2 % gegenüber 1990 zu senken. Für die Entwicklungsländer gibt es keine Emissionsreduzierungsziele. Man hat sich für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum statt für ein einziges Zieljahr entschieden, um jährliche Emissionsschwankungen auszugleichen, die auf unkontrollierbare Faktoren wie das Wetter zurückgehen.

Die Reduktionspflichten beziehen sich auf folgende 6 Treibhausgase:

  • Kohlendioxid (CO2)
  • Methan (CH4)
  • Distickstoffoxid (N2O)
  • Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW),
  • Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW)
  • Schwefelhexafluorid (SF6)

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und dessen Protokoll von Kyoto sind der einzige internationale Rahmen für die Bekämpfung der globalen Erwärmung und des Klimawandels.

Internationale Verhandlungen über einen zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 im Rahmen des Protokolls von Kyoto sollen im Jahr 2005 beginnen.

Inkrafttreten

Das Kyoto Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Vertragsparteien des UNFCCC ratifiziert wurde. Auf diese müssen mindestens 55 % der CO2-Emissionen der Industrieländer (Annex-I-Länder) von 1990 entfallen. Bis September 2004 haben 125 Staaten das Abkommen unterzeichnet, wodurch das erste Ziel bereits erreicht ist. Allerdings betrug der Treibhausgasausstoß dieser Staaten lediglich 44,2 %. Der EU-Anteil beträgt 24,2 %. Zwischenzeitlich haben Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Grundstein zur Erfüllung ihrer Klimaschutz-Verpflichtungen gelegt und am 31. Mai 2002 das Kyoto Protokoll unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung Russlands (17,4 %) wäre auch die zweite Hürde überwunden und das Kyoto Protokoll kann am 16.02.2005 in Kraft treten. Die Vereinigten Staaten, als weltweit größter Emittent von Treibhausgasen, mit einem Anteil von 36,1 %, haben sich Anfang 2001 öffentlich dazu bekannt, sich von ihren Verpflichtungen zurückzuziehen und das Protokoll nicht zu ratifizieren. Demnach hing das Inkrafttreten des Protokolls von Russland ab.
Die Verpflichtungen werden mit dem Inkrafttreten des Protokolls von Kyoto rechtlich verbindlich.

EU und das Kyoto-Protokoll

Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten am 31. Mai 2002 ratifiziert. Die 15 „alten“ Mitgliedstaaten der EU haben sich dabei zu einer Reduktion ihrer Gesamtemissionen der sechs Treibhausgase während des ersten Verpflichtungszeitraums 2008-2012 um 8 % gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet.

Die zehn Beitrittsländer, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind, haben alle das Protokoll von Kyoto ratifiziert und haben ihre eigenen Kyoto-Ziele in einer Größenordnung von -6 % und -8 %. Das 8 %-Ziel der EU bezieht sich nur auf die "alten" 15 Mitgliedstaaten, und dies wird sich nach der Erweiterung nicht ändern.

EU Lastenteilung

Innerhalb der EU einigten sich die 15 „alten“ Mitgliedstaaten auf eine Lastenteilung (burden sharing), bei der jedes Land eigene - von dem Kyoto-Protokoll abweichende - Minderungsverpflichtungen zur Begrenzung bzw. Verringerung seiner Treibhausgasemissionen übernimmt. Damit wird die Verteilung der Zielmenge auf die 15 Mitgliedstaaten geregelt. Insgesamt führt die Einhaltung der einzelnen nationalen Ziele zur Einhaltung der Gesamtverpflichtung der Europäischen Union, entsprechend nach dem Kyoto-Protokoll. Deutschland strebt im Rahmen der EU-Lastenteilung eine Reduktion von 21 % an.

Die "Lastenteilungsvereinbarung", wurde für die Mitgliedstaaten mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU verbindlich.

Die Aussichten der EU, ihr Kyoto-Ziel zu erreichen, werden nicht durch den im Mai 2004 stattgefundenen Beitritt zehn neuer Staaten beeinflusst, von denen mehrere voraussichtlich ihre Emissionen deutlich unter ihre eigenen Kyoto-Ziele werden reduzieren können. Die Verpflichtung der EU zur Reduzierung und die Lastenteilungsvereinbarung betreffen nur die "alten" 15 Mitgliedstaaten, was bedeutet, dass die Emissionen der neuen Länder davon unberücksichtigt bleiben.

Berichterstattung

Das Kyoto-Protokoll und die auf den späteren Konferenzen der Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen sehen für die Emissionen strenge Verfahren der Überwachung, Verbuchung, Berichterstattung, Überprüfung und Durchsetzung seiner Einhaltung vor, um sowohl Transparenz als auch eine hohe Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Dadurch wird das Protokoll zu einem der fortschrittlichsten, innovativsten und umfassendsten Umweltverträge weltweit.