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Österreich: Verbund erweitert Erzeugungskapazität, 31.03.2005 WIEN (Dow Jones-VWD) - Die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund) wird mit den aktuell geplanten sieben Kraftwerksprojekten ihre Erzeugungskapazität bis Mitte 2013 um insgesamt 1.550 MW erweitern. Der Investitionsbedarf für diese Projekte, bei denen es sich sowohl um Erweiterungen bestehender Anlagen und als auch um Neubauten handelt, beläuft sich nach Angaben des Verbunds von Mittwoch auf insgesamt rund 1,203 Mrd EUR. Bei sechs der Projekte handelt es sich um Wasserkraftwerke verschiedener Art und Größe, eines der neuen Kraftwerke ist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage auf Gasbasis. Laut einer aktuellen Projekt-Übersicht des Verbund, die Dow Jones energy daily vorliegt, ist im Donau-Laufkraftwerk Aschach (Verbund/AHP) in Oberösterreich geplant, die Turbinenleistung um 32 MW zu erhöhen. Das Regelarbeitsvermögen steige um 45 GWh auf 1.662,4 von derzeit 1.617,4 GWh. Der Baubeginn bei dem Projekt mit einem Investitionsbedarf von knapp 39 Mio EUR ist für September 2006 geplant. Bis 2010 werde immer über Jahreswechsel an einer Maschine gearbeitet, die vier Hauptmaschinen des Donaukraftwerks sollen sequentiell erneuert werden. Die Netzeinspeisung soll im Frühjahr 2010 beginnen. Eine Verdreifachung der Kraftwerksleistung um 135 MW auf 200 von 65 MW nimmt der Verbund derzeit im Speicherkraftwerk Gerlos (Verbund/AHP) im Zillertal, Tirol, vor. Dies verursache Kosten von 70 Mio bis 80 Mio EUR. Ab Frühjahr 2007 sei die Netzeinspeisung geplant. Das Kleinwasserkraftwerk Stadt-KraftWerk Leoben (Verbund/AHP) in der Steiermark mit einer Leistung von 9,9 MW (50 Mio kWh/Jahr) soll im Oktober 2005 ans Netz gehen. Derzeit fänden die Maschinenmontagen statt. Für 34 Mio EUR werde im Bereich des Wehres des stillgelegten Ausleitungskraftwerks Krempl die neue Anlage errichtet, die drei Mal so viel Strom liefern soll wie das vorherige Kraftwerk. Verbund erweitert Erzeugungskapazität In Salzburg erweitert der Verbund/AHP die Kraftwerksgruppe Kaprun um das neue Pumpspeicherkraftwerk Limberg II mit 480 MW. Die Leistung der Kraftwerksgruppe steigt somit auf 985 von 505 MW. Bei einem Baubeginn im Frühjahr 2006 soll das Kraftwerk 2011 ins Netz einspeisen. Die Wasserrechtsgenehmigung liege bereits vor, den Rest der Genehmigungen erwartet der Verbund bis Ende 2005. Der Investitionsbedarf betrage 365 Mio EUR. Das gesamte Kraftwerk mit Druckstollen und Turbinen werde unterirdisch errichtet. Das einzige Gaskraftwerk unter den derzeit geplanten Projekten des Verbundes soll mit dem Neubau einer 800-MW-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage auf Gasbasis für 400 Mio EUR in Mellach, Südsteiermark, entstehen. Bis Frühjahr oder Sommer 2006 erhofft der Verbund eigenen Angaben zufolge die Genehmigung. Dann soll das Kraftwerk in drei Jahren errichtet werden, so dass es im Herbst 2008 ans Netz gehen kann. Das Gaskraftwerk Mellach soll gleich dimensioniert werden wie das geplante Kraftwerk in Kidricevo in Slowenien. Im Juni 2005 soll das Kraftwerk Nussdorf in Betrieb gehen. Das Kleinwasserkraftwerk mit 4,8 MW im Donaukanal, an dem Verbund/AHP, Wienstrom und EVN zu je einem Drittel als Gesellschafter beteiligt sind, kostet den Angaben nach 15 Mio EUR. Im Falle der Genehmigung soll außerdem ab Anfang 2009 der Bau des Innkraftwerks (GKI), einem Gemeinschaftskraftwerk von Verbund, Tiwag und Engadiner Kraftwerke AG im oberen Inntal zwischen den Gemeinden Prutz (Österreich) und Tschlin (Schweiz) beginnen. Dies sei ein Gemeinschaftskraftwerk mit 88 MW (404 Mio kWh/Jahr) der Gemeinden Nauders, Pfunds, Serfaus, Tösens, Fendels, Ried, Prutz und der Schweizer Gemeinde Tschlin. Der Beginn der Netzeinspeisung ist für Mitte 2013 geplant. Den Investitionsbedarf beziffert der Verbund bei diesem Projekt auf 270 Mio EUR.
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Interview mit Trianel-Chef Becker: Kraftwerk „auf der Zielgeraden“, 29.03.2005 AACHEN (Dow Jones-VWD) - Das von der Trianel Power Projektentwicklung (TPPE) in Hamm-Uentrop geplante 800-MW-GuD-Kraftwerk befindet sich nach den Worten von Sven Becker, Geschäftsführer der Trianel European Energy Trading GmbH, „auf der Zielgeraden“. Zurzeit fänden bezüglich des zu 70% fremdfinanzierten Kraftwerks konkrete Verhandlungen mit Banken statt, sagte Becker im Gespräch mit Dow Jones energy daily. Ferner gehe es mit den Anlagenbauern in die Endverhandlungen. Anfang Mai solle der Baubeschluss fallen, so dass das Kraftwerk planmäßig im September 2007 ans Netz gehen könne. Es seien zwar von der EU-Ebene Signale zu erkennen, dass die Gassteuerbefreiung – die ursprünglich für Kraftwerke gelten sollte, die vor Herbst 2007 ans Netz gehen – nicht greifen werde, „solange dies aber nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, müssen wir davon ausgehen, dass diese Frist gilt“, erklärte Becker. An dem GuD-Kraftwerk seien 27 Gesellschafter mit Kraftwerksanteilen zwischen 10 und 150 MW beteiligt. Diesen überwiegend kommunalen Unternehmen biete der Einstieg in die Stromerzeugung in der Gemeinschaft der TPPE die Größenvorteile eines Großkraftwerks trotz eines kleinen Anteils. „Stadtwerke haben in erster Linie eine Shortposition“, so Becker. Für die strategische Kraftwerksinvestition hätten aus kommunaler Sicht daher neben Renditeüberlegungen aufgrund steigender Preise vor allem Preisabsicherungsmotive eine Rolle gespielt. Zudem ergebe sich mit der Eigenerzeugung auch die Möglichkeit, „illiquide Produkte der Stromversorgung, wie Rampen oder Viertel-Stunden-Fahrpläne, kostengünstig darzustellen“, erläuterte der Trianel-Geschäftsführer. Insgesamt mache ein solcher Schritt die Stadtwerke unabhängiger. Der Brennstoff Gas biete im Vergleich zur Kohle Vorteile geringerer spezifischer Investitionskosten und einer schnelleren Bauzeit. Bei Gaskraftwerken seien außerdem Platz- und Kühlwasserbedarf sowie nicht zuletzt die Emissionen und die Unsicherheit bezüglich künftiger Belastungen aus dem Emissionshandel geringer. Auch die Flexibilität des Kraftwerkseinsatzes sei höher. Demgegenüber stünden allerdings Nachteile wie hohe Grenzkosten, volatile Gaspreise und eine geringe Korrelation zwischen Gas- und Strompreisen. Folglich sei ein wettbewerbsfähiger Gaspreis sowie die Reduzierung der Volatilität umso bedeutender und entscheidend für die Wirtschaftlichkeit neuer Gaskraftwerke. Für die Gasbeschaffung sei die E.ON Ruhrgas AG „ein wichtiger Partner“, mit dem die TPPE einen 15-jährigen Gasliefervertrag abgeschlossen hat. Ein starker und langfristig verlässlicher Partner auf der Gasseite sei wichtig, um das Projekt zu realisieren, da rund 60% der Kosten des Kraftwerks durch den Brennstoff bestimmt würden. „Wir erwarten einen Bedarf von etwa 8 TWh Gas für die Stromerzeugung“, sagte Becker. Nach wie vor sei Kohle ebenfalls eine Option in Deutschland. Beim Erhalt des jetzigen Spreads zwischen Kohle und Gas seien wahrscheinlich auch neue Kohlekraftwerke wirtschaftlich darstellbar. Perspektiven seien für Kohle und Gas gegeben. Für ein weiteres Kraftwerksprojekt der Trianel läge im Rahmen einer Risikodiversifikation daher „der Brennstoff Kohle nahe“. Der Trianel-Geschäftsführer erklärte, dass es zurzeit keine konkreten Pläne für ein weiteres Kraftwerk gebe. Wenn allerdings das GuD-Kraftwerk in Hamm-Uentrop die Zielgerade passiert habe, werde sich Trianel „mit weiteren Kraftwerkskapazitäten näher befassen“.
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Sofortiges Handeln beim Klimaschutz spart Kosten“, 24.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Industrieländer müssen nach einer Warnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) „dringend Maßnahmen einleiten, um ihre Treibhausgasemissionen umgehend zu senken”. Ohne klimaschutzpolitische Maßnahmen sei im Jahr 2100 mit globalen Klimaschäden von bis zu 20 Bill USD zu rechnen, sagte das DIW am Mittwoch in seinem Wochenbericht in Berlin voraus. Werde erst in 20 bis 30 Jahren mit diesen Maßnahmen begonnen, sei eine Überschreitung der Temperaturgrenze von 2 Grad Celsius oder mehr nicht zu verhindern. Dieser Temperaturanstieg würde irreversible Klimaschäden verursachen. Überdies dürften die Kosten für eine heute beginnende Klimaschutzpolitik geringer sein als für die drastischen Maßnahmen, die in 20 Jahren ergriffen werden müssten. Die Kosten aktiver Klimaschutzpolitik, die heute beginne, würden laut DIW global etwa 430 Mrd USD im Jahr 2050 und rund 3 Bill USD im Jahr 2100 betragen. Eine Klimaschutzpolitik, die erst 2025 einsetze, würde nach den Berechnungen der Wirtschaftsforscher Mehrkosten von bis zu 50 Mrd USD im Jahr 2050 und 340 Mrd USD im Jahr 2100 bedeuten. Es könnten globale Klimaschäden im Jahr 2100 in der Höhe von bis zu 12 Bill USD vermieden werden, wenn möglichst rasch mit aktiver Klimaschutzpolitik begonnen werde. In Deutschland würde laut dem Institut eine Klimaschutzpolitik, die schon heute wirksame Maßnahmen ergreife, 5,7 Mrd USD im Jahr 2050 und 40 Mrd USD im Jahr 2100 kosten. Zugleich würden damit aber Klimaschäden in Höhe von 33 Mrd USD im Jahr 2050 und 160 Mrd USD im Jahr 2100 vermieden.
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TEHG: Sachsen-Anhalt und Thüringen klagen, 24.03.2005 MAGDEBURG (Dow Jones-VWD) - Sachsen-Anhalt klagt wie angekündigt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Emissionsrechtehandel. Die Papiere für das Normenkontrollverfahren seien fertig und würden in diesen Tagen abgeschickt, sagte Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) am Mittwoch in Magdeburg. Thüringen werde sich in Kürze der Klage anschließen. Aus dem „Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen” (TEHG) ergäben sich schwerwiegende Wettbewerbsnachteile vor allem für ostdeutsche Unternehmen. Es sei ein „glatter Verstoß gegen die Gleichbehandlung” und beeinträchtige Firmen, die durch Modernisierungen in den 90er Jahren bereits frühzeitig zur Minderung von Treibhaus-Emissionen beigetragen haben, sagte der Minister am Mittwoch weiter. Dabei gehe es um Millionenbeträge.
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EU-Konzept für den Klimaschutz: Kein Zielkorridor nach 2020, 24.03.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Die Europäische Union hat sich zunächst keine ehrgeizigen Ziele für einen langfristigen Klimaschutz gesetzt. Die EU-Staats- und Regierungschefs verzichteten bei ihrem Gipfel in Brüssel darauf, für die drei Jahrzehnte nach 2020 einen Zielkorridor für die Senkung von Treibhausgasen festzulegen. Sie stellten sich damit gegen Vorschläge der EU-Umweltminister. Deren Ansicht nach sollten sich die Industriestaaten darauf verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 15% bis 30% gegenüber dem Niveau von 1990 senken. Bis zum Jahr 2050 sollten Minderungen um 60% bis 80% erreicht werden. Den zweiten Passus strichen die EU-Regierungen aus ihren Schlussfolgerungen, wobei vor allem Deutschland, Österreich und Italien für die Ausklammerung gewesen seien, wie am Mittwoch am Rande des Gipfels zu erfahren war. Allerdings überlassen sie es den EUUmweltministern, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin will die EU dazu bringen, ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um die Hälfte zu senken. Auch der Umweltrat jedoch war bislang konkrete Aussagen für die Zeit nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls 2012 schuldig geblieben. Dahinter steht, dass die EU Länder wie China oder Indien, die von den Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls bislang ausgeschlossen sind, „nicht verschrecken” wolle, wie ein Diplomat in Brüssel formulierte. Auch habe die Haltung der USA in dieser Frage eine Rolle gespielt. US-Präsident George W. Bush hat dem Kyoto-Protokoll stets eine strikte Absage erteilt. Auch in Zukunft setzt Bush auf nationale Schritte und auf Technik, mit der der Ausstoß von Treibhausgasen vermindert werden soll. Von Umweltorganisationen kamen unterschiedliche Reaktionen. Begrüßt wurde, dass die EU-Staaten das Ziel der Senkung von Treibhausgasen bis 2020 beziffert haben. „Die EU-Regierungen haben heute die Grundlage für weltweite Verhandlungen im späteren Verlauf des Jahres gelegt, wie langfristig Klimaverschmutzung gesenkt werden kann”, stellte der WWF in Brüssel fest. Die Organisation „Friends of the Earth” sah in dem Beschluss der EURegierungen zwar einen „wichtigen Schritt nach vorne im Kampf gegen Klimawandel”, kritisierte den Zielkorridor bis 2020 jedoch als „schwach und zweideutig”. Zwischen 15% und 30% sei ein „himmelweiter Unterschied”, monierte die Umweltgruppe.
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Stadtwerke Hannover: Feist prüft Kraftwerksprojekt, 23.03.2005 HANNOVER (Dow Jones-VWD) - Die Stadtwerke Hannover prüfen derzeit Möglichkeiten zur Erweiterung ihres Kraftwerkparks. In Erwägung gezogen werde der Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Kapazität von 600 bis 700 MW, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag Dow Jones energy daily. Das Vorhaben solle gemeinsam mit einem Partner realisiert werden. Erste Gespräche würden derzeit geführt, doch sei es noch zu früh, Ergebnisse mitzuteilen. Auch über den Standort des Kraftwerks könne noch keine Aussage getroffen werden. Der Vorstandsvorsitzende der Stadtwerke Hannover, Michael G. Feist, will eine Entscheidung über das Kraftwerksprojekt noch in diesem Jahr treffen. Feist kündigte auf der Bilanzpressekonferenz eine stärkere Konzentration auf das Kerngeschäft mit Strom, Gas, Wasser sowie Wärme und kerngeschäftsnahe energietechnische Dienstleistungen an. Derzeit würden sämtliche Geschäftsfelder geprüft. „Die profitablen werden weiterentwickelt”, so Feist. Dabei liege der aktuelle Fokus auf den Gebieten Contracting, Wärmedienstleistungen und Erdgasfahrzeuge. Wachstumschancen rechnet sich der Vorstand auch durch horizontale Kooperationen auf kommunaler Ebene in der Region aus. Dabei seien auch Beteiligungen denkbar, „die kleineren Stadtwerken die Chance gebe, von den Vorteilen der Querintegration zu profitieren, ohne die Eigenständigkeit aufzugeben”, hieß es auf der Bilanz-PK. Zudem lotet das Management Kooperationschancen im Rahmen der Gruppe der großen acht kommunalen Unternehmen (8KU) aus, der die SW Hannover angehören. Feist erwartet, dass die zweite Welle der Liberalisierung den Druck auf die Energiewirtschaft deutlich erhöhen wird. „Wir haben sinnbildlich die Ruhe vor dem Sturm“, so der Stadtwerke-Chef. Wie auf der Bilanzvorlage mitgeteilt wurde, haben die Stadtwerke Hannover im vergangenen Jahr das Unternehmensergebnis um 14% auf 88,4 Mio EUR von 77,8 Mio EUR gesteigert. Dabei habe es sich um eine nachhaltige Verbesserung des operativen Ergebnisses gehandelt, die weder aus dem finanziellen Ergebnis noch aus einmaligen Effekten entstanden sei. Der Umsatz sei um vier Prozent auf 1,36 Mrd EUR (Vj 1,31 Mrd EUR) geklettert. Mit 76,6 Mio EUR liege die Gewinnabführung an die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (VVG) um 2,9 Mio EUR über der des Geschäftsjahres 2003. In die Gewinnrücklagen seien 9,0 Mio EUR geflossen. An die außen stehenden Aktionäre gingen Dividenden in Höhe von 13,2 Mio EUR.
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Verbraucherministerin Künast verleiht Nachhaltigkeitspreis der Wirtschaftsprüferkammer, 21.03.2005 Berlin (DURA/Wirtschaftsprüferkammer) - Beste Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte 2004: BASF, Berufliche Schulen Kehl, Neumarkter Lammsbräu und Stadtwerke Karlsruhe. Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, und Dieter Ulrich, Vizepräsident der Wirtschaftsprüferkammer, zeichneten heute im Rahmen einer Feierstunde in Berlin die Gewinner des Deutschen Umwelt-Reporting Award 2004/2005 (DURA) aus.
Die BASF AG belegt den 1. Platz in der Kategorie Beste Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ihrem Unternehmensbericht 2003.
Die Jury lobte die schlanke und wegweisende Berichterstattung. Die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und gesellschaftliche Verantwortung) seien gleichwertig und umfassend dargestellt. Dabei sei es dem Konzern gelungen, den Bericht auf die für die interessierte Öffentlichkeit relevanten Informationen zu konzentrieren, ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren.
Der „Nachhaltigkeitsbericht 2003“ der Neumarkter Lammsbräu Geb. Ehrnsperger e.K. wurde als besten Nachhaltigkeitsbericht kleiner und mittelständischer Unternehmen ausgezeichnet.
Die Privatbrauerei blickt auf eine lange und bereits mehrfach ausgezeichnete Tradition der Berichterstattung zurück. Ihr Bericht überzeugte die Jury vor allem durch die Informationsdichte, die den Leser dennoch nicht überfordere. Dabei sei es gelungen, die Verpflichtung der Eigentümer und Firmenleitung zur nachhaltigen Unternehmenspolitik in sich konsistent und glaubwürdig zu vermitteln.
Die Auszeichnung als Bester Umweltbericht ging an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH für ihre Umwelterklärung 2004.
Das Unternehmen überzeugte die Jury durch die klare und glaubwürdige Darstellung der Ziele im Bereich des Umweltmanagements. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Bereich der Umweltpolitik werde deutlich; Erreichtes, noch offene Ziele, aber auch Ansätze für Verbesserungen würden offen kommuniziert.
Die Beruflichen Schulen Kehl wurden für ihre Umwelterklärung 2003 mit dem Preis für den besten Umweltbericht kleiner und mittelständischer Unternehmen ausgezeichnet.
Die Jury zeigte sich beeindruckt von der Professionalität, mit der Lehrer und technisches Personal, vor allem aber die Schüler selbst über das Umweltmanagement der Schulen berichten. Damit hätten die Verantwortlichen bewiesen, daß auch kleine Institutionen oder Unternehmen Dank eines großen persönlichen Engagements eine faire und solide Information der Öffentlichkeit gewährleisten können.
Die ausgezeichneten Berichte werden auch am europäischen Wettbewerb um die von der Europäischen Kommission unterstützten European Sustainability Reporting Awards (ESRA) teilnehmen. Diese Preise werden am 5.4.2005 in Brüssel vergeben.
Die Wirtschaftsprüferkammer, Berufsorganisation aller Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland, verleiht den DURA jährlich seit 1998. Sie will damit die Umweltberichtserstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen fördern und vorbildliche Berichte bekannt machen.
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Verzögerungen bei der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften im Bereich der Biokraftstoffe, 22.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - Die Kommission hat heute Aufforderungsschreiben an neun Mitgliedstaaten gerichtet, da diese es versäumt haben, ihr nationales Ziel für den Biokraftstoffanteil im Jahr 2005 mitzuteilen, wozu sie nach den europäischen Rechtsvorschriften für Biokraftstoffe verpflichtet waren. Gemäß diesen Rechtsvorschriften muss der Biokraftstoffanteil an allen in den Mitgliedstaaten verkauften Diesel- und Ottokraftstoffen steigen (der Marktanteil soll 2005 zunächst 2 % und schrittweise bis 2010 mindestens 5,75 % betragen). Im Aktionsplan von 2001 zur Förderung der Verwendung alternativer Kraftstoffe hieß es, die Verwendung von Kraftstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen (wie Ethanol und Biodiesel) biete technologisch kurz- bis mittelfristig die besten Aussichten. „Der Verkehrssektor hängt inzwischen nahezu vollständig von Kraftstoffen auf Erdölbasis ab“, sagte das für Energie zuständige Mitglied der Kommission, Andris Piebalgs. „Alle Mitgliedstaaten müssen unbedingt ihrer Verpflichtung nachkommen, eine Strategie für alternative Kraftstoffe im Verkehrssektor zu entwickeln, und gegen diese übergroße Abhängigkeit vorgehen, die in der Europäischen Union sowohl unter dem Gesichtspunkt der Umwelt als auch dem der Versorgungssicherheit Anlass zu erheblicher Sorge gibt.“
Belgien, Italien, Luxemburg, Polen und Slowenien haben ihren nationalen Bericht, der nach der Biokraftstoff-Richtlinie bis zum 1. Juli 2004 fällig war, der Kommission noch nicht übermittelt. Zypern und Estland haben ihre nationalen Berichte vorgelegt, doch enthalten diese kein Ziel für den Biokraftstoffanteil. Die in den nationalen Berichten Frankreichs und Portugals genannten Ziele sind nicht endgültig.
Biokraftstoffe spielen in der europäischen Verkehrs- und Energiepolitik eine wichtige Rolle, da sie eine der wenigen Möglichkeiten sind, Otto- und Dieselkraftstoffe zu ersetzen. Sie tragen zur Bekämpfung des Klimawandels bei, da durch sie Treibhausgasemissionen vermieden werden, sie stellen die europäischen Energiequellen auf eine breitere Basis, sie verringern die Abhängigkeit von Erdölimporten und sie erschließen der europäischen Landwirtschaft neue Märkte.
Biokraftstoffe sind Kraftstoffe, die als Ersatz für herkömmliche Kraftstoffe oder als Beimischung zu diesen verwendet werden können und durch die Verarbeitung oder Fermentierung nichtfossiler biologischer Ausgangsstoffe (z. B. Pflanzenöle, Zuckerrüben, Weizen, andere Pflanzen und organische Abfälle) hergestellt werden. Dazu gehören Biodiesel aus Ölsaaten (insbesondere Raps) und aus gebrauchtem Speiseöl, Bioethanol aus Getreide und aus zur Zuckerherstellung verwendeten Pflanzen und Biogas aus Deponiegas und landwirtschaftlichen Abfällen.
Im vergangenen Monat wurden Aufforderungsschreiben an 19 Mitgliedstaaten gerichtet, welche die Kommission nicht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht informiert hatten (Termin war der 31. Dezember 2004). Bei diesen Ländern handelt es sich um Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Schließlich haben einige Mitgliedstaaten Ziele für den Biokraftstoff-Marktanteil im Jahr 2005 festgelegt, die unter dem in der Richtlinie festgelegten Referenzwert von 2 % liegen. Die Kommission prüft zurzeit, ob die betreffenden Länder dies angemessen begründet haben.
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Öffnung der Energiemärkte: zehn Mitgliedstaaten müssen die neuen europäischen Rechtsvorschriften noch in nationales Recht umsetzen, 21.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - Die Europäische Kommission hat heute Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Schweden und Spanien mit Gründen versehene Stellungnahmen zukommen lassen, weil diese Länder es versäumt haben, die europäischen Richtlinien über den Elektrizitätsbinnenmarkt und/oder den Erdgasbinnenmarkt in nationales Recht umzusetzen. Dabei handelt es sich um die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, nachdem die Kommission im Oktober 2004 Aufforderungsschreiben an 18 Mitgliedstaaten gerichtet hatte. Die Lage hat sich also verbessert, dennoch bedauert die Kommission, dass zehn Mitgliedstaaten die Richtlinien zwei Jahre nach ihrem Erlass im Juni 2003 nach wie vor nicht umgesetzt haben. „Es reicht nicht aus, Rechtsvorschriften zu erlassen: Die Mitgliedstaaten müssen die Rechtsvorschriften, die sie selbst erlassen haben, anwenden. Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Staaten dies in Erinnerung zu rufen. Die Rechtsvorschriften, um die es geht, sind eine wesentliche Etappe auf dem Weg zur Verwirklichung eines wirklich wettbewerbsorientierten Energiemarktes in Europa und eine der Voraussetzungen für den Erfolg der Strategie von Lissabon,“ betonte das für Energie zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Andris Piebalgs.
Die Kommission hat beschlossen, zehn Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zukommen zu lassen (siehe beigefügte Tabelle), weil diese trotz der Aufforderungsschreiben die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und/oder die Erdgasbinnenmarktrichtlinie nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Die beiden genannten Richtlinien sind von grundlegender Bedeutung für die Öffnung der Strom- und Gasmärkte in Europa. Ihnen ist es in der Praxis zu verdanken, dass seit dem 1. Juli 2004 Industriekunden und ab dem 1. Juli 2007 Haushaltskunden ihren Versorger frei wählen können. Die Richtlinien verbinden die Liberalisierung mit der Beibehaltung der Qualität der Dienstleistungen, der Grundversorgung und des Schutzes schutzbedürftiger Verbraucher und mit den Zielen der Versorgungssicherheit. Die Richtlinien werden in den nächsten Jahren die Neugestaltung des europäischen Energiemarktes strukturieren und als Grundlage für die Entwicklung von Energiepartnerschaften mit den Nachbarländern der EU, insbesondere in den westlichen Balkanländern, dienen.
Die Kommission weist darauf hin, dass die tatsächliche Liberalisierung nicht nur an der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht gemessen wird, sondern anhand von Indikatoren wie der Zahl der Verbraucherwechsel. Daher überwacht die Kommission die Integration und den Grad der Liberalisierung der Energiemärkte genau; hierzu veröffentlicht sie jährlich einen Benchmarking-Bericht (der letzte wurde im Januar 2005 veröffentlicht). Die Kommission wird vor dem 1. Januar 2006 einen Gesamtbericht über das Funktionieren des Marktes veröffentlichen.
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Neue Regeln zum Hochwasserschutz beschlossen, 21.03.2005 BERLIN (Bundesregierung) - Bundestag und Bundesrat haben dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt und das Hochwasserschutzgesetz verabschiedet. Bundesumweltminister Trittin bezeichnete das Ergebnis als Durchbruch für den Hochwasserschutz. Das Gesetz werde die Hochwasservorsorge in Deutschland auf eine neue Grundlage stellen und wesentlich verbessern, sagte der Minister. Anlass für das am 18. März verabschiedete Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre. Mit dem Hochwasserschutzgesetz werden erstmals bundesweit einheitliche und stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz den Flüssen mehr Raum geben, um Hochwasserkatastrophen künftig zu verhindern. Kernpunkte des Gesetzes sind
- die flächendeckende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Länder.
- die Einführung einer zweiten Kategorie "überschwemmungsgefährdete Gebiete", die zum Beispiel bei Deichbrüchen überflutet werden könnten.
- die Kennzeichnung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in Raumordnungs- und Bauleitplänen. In Überschwemmungsgebieten dürfen nur in Ausnahmefällen neue Baugebiete ausgewiesen werden. Das Bauen soll dort im Interesse der Hochwasservorsorge stark eingeschränkt werden.
- Reduzierung des Ackerbaus in den Abflussbereichen der Überschwemmungsgebiete. Hier ist es in Zukunft Aufgabe der Länder, für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Überschwemmungsgebieten festzulegen, wie Erosionen und Schadstoffeinträge vermieden oder verringert werden können.
Zum verstärkten Schutz sollen flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufgestellt und mit den betroffenen Bundesländern und Nachbarstaaten abgestimmt werden. Das Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und für die Betroffenen mit spürbaren Einschränkungen verbunden. Es ist aber notwendig, um eine effizientere Schadensvorsorge zu erreichen, betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Eine hohe Verantwortung liegt in Zukunft bei den Ländern. Sie werden erstmals verpflichtet, innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre die Gewässer oder Gewässerstrecken zu bestimmen, an denen wegen drohender Hochwasserschäden Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Über diese Entscheidung müssen sie auch die Öffentlichkeit informieren.
Nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses sind die Länder auch dafür zuständig, für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Überschwemmungsgebieten festzulegen, wie Erosionen und Schadstoffeinträge vermieden bzw. verringert werden können. Darüber hinaus eröffnet der Kompromissvorschlag den Behörden die Möglichkeit, in Ausnahmefällen neue Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten auszuweisen.
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Energiekosten lassen Erzeugerpreise anziehen, 21.03.2005 WIESBADEN (Dow Jones-VWD) - Der seit Monaten zu beobachtende Anstieg der deutschen Erzeugerpreise hat sich im Februar wie erwartet kräftig beschleunigt. Die Preise seien auf Jahressicht um 4,2 % und damit so stark wie seit Juni 2001 nicht mehr gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Bereits im Januar und Dezember lagen die Jahresteuerungsraten bei 3,9 % bzw. 2,9 %. Im Vergleich zum Vormonat registrierte die Behörde ein Anziehen der Preise um 0,4 %. Für den weiteren Anstieg der Erzeugerpreise sorgten nach Angaben der Behörde vor allem die Verteuerung von Energie sowie die anhaltenden Preissteigerungen bei Stahl und bei Rohstoffen für die Stahlerzeugung. Auf Jahressicht hätten die Energiepreise um durchschnittlich 8,2 % zugelegt, hieß es. Kohle legte um 24,2 % zu (Steinkohle um 37,4 %), leichtes Heizöl um 35,0 %, schweres Heizöl um 15,1 %, Flüssiggas um 20,3 %, elektrischer Strom um 2,6 %, Erdgas um 11,8 %, Fernwärme um 5,2 % und Wasser um 2,8 %. Ohne Energie sei der Index der Erzeugerpreise um 3,1 % gestiegen, so die Statistiker.
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CO2-Emissionsrechte in Großbritannien nach altem Plan verteilt, 15.03.2005 LONDON/BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Die britische Regierung hat angekündigt, die Rechte für CO2-Emissionen doch entsprechend des ursprünglich von der EU-Kommission genehmigten nationalen Allokationsplans (NAP) auf die Branchen und Unternehmen zu verteilen. London lenkt damit im Streit mit der Brüsseler Behörde ein, in dem es darum geht, dass die Briten mehr Emissionsrechte als die genehmigten 736 Mio t CO2 verteilen wollen. Prinzipiell gibt die Regierung ihre Forderung aber nicht auf. Sie kündigte an, die Erhöhung der erlaubten Emissionsmenge um 20 Mio t vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen. Bis zu einem Urteil dürften allerdings Jahre vergehen. Die EU-Kommission begrüßte die Ankündigung. „Es ist wichtig, dass britische Unternehmen von Anfang an im EU-Emissionshandels-System handeln können”, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.
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Emissionshandel: deutsches Emissionshandelsregister startet, EU-Kommission genehmigt Nationales Zuteilungsverfahren endgültig, 14.03.2005 BERLIN (Umweltbundesamt) - Die EU-Kommission hat der deutschen Verteilung der Emissionsberechtigungen laut Nationaler Zuteilungstabelle 2005 - 2007 am 10. März 2005 zugestimmt. Damit hat die Kommission auch die technische Verbindung des deutschen Registers mit dem europäischen Zentralregister CITL (Community Independent Transaction Log) ermöglicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt kann dadurch mit den Kontoeröffnungen im Register beginnen und die erste Tranche der Emissionsberechtigungen für 2005 (ein Drittel der Zuteilung für die Handelsperiode 2005 - 2007) ausgeben. Zu der am 21. Februar 2005 an die EU-Kommission übermittelten Nationalen Zuteilungstabelle gab es keinerlei Beanstandungen. Somit können in Deutschland wie geplant 1.485 Milliarden Emissionsberechtigungen in den kommenden drei Jahren an bestehende Anlagen ausgegeben werden. Für die nationale Reserve sind insgesamt 11.779.278 Emissionsberechtigungen vorgesehen. Anlagenbetreiber, die die rechtlichen Voraussetzungen zur Kontoeröffnung erfüllt haben, erhalten ihre Zugangsdaten in den nächsten Tagen von der DEHSt. Auch interessierte Privatpersonen und Organisationen, beispielsweise Börsenmakler und Umweltverbände, können die Eröffnung eines Personenkontos im Emissionshandelsregister beantragen. Von den 25 am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Staaten ist Deutschland eines der ersten Länder, das aktiv in den Handel mit Emissionsberechtigungen eintritt. Rechtliche Grundlage für den Start des Emissionshandels war die Zuteilung der Emissionsberechtigungen an die 1.849 deutschen Anlagen im Dezember 2004.
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Verringerung der Klimawirkung des Luftverkehrs - Kommission konsultiert Europäer, 13.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - Der Luftverkehr nimmt auf der ganzen Welt rasch zu und führt auch zu einem unerwünschten Anstieg der CO2-Emissionen. In der EU nahmen die CO2-Emissionen aus dem Luftverkehr zwischen 1990 und 2002 um fast 70% zu. Die Europäische Kommission befragt nun die europäischen Bürger, durch welche Maßnahmen die EU ihrer Meinung nach diesem bedenklichen Trend entgegenwirken könnte. Heute beginnt hierzu eine achtwöchige Konsultation über das Internet. Die Ergebnisse sollen in eine Strategie einfließen, die noch in diesem Sommer vorgelegt werden soll und in deren Mittelpunkt die Frage steht, durch welche wirtschaftlichen Instrumente die Klimawirkung des Luftverkehrs reduziert werden könnte.
Der Luftverkehr trägt erheblich zur Beeinflussung des Klimas bei. So verursacht z.B. ein Hin- und Rückflug für zwei Personen von London nach New York etwa ebensoviel CO2 wie ein durchschnittlicher PKW in der EU während eines ganzen Jahres. Weltweit hat der Personenluftverkehr im Jahr 2004 um etwa 14 % zugenommen, und die Gesamtzahl der Flugzeuge dürfte sich weltweit bis 2020 verdoppeln. Auch die CO2-Emissionen werden ansteigen, wenn der Verkehrszuwachs weiterhin über dem historischen Trend von 1-2 % bei den jährlichen Effizienzverbesserungen im Hinblick auf Flugzeugtechnologie und -betrieb bleibt. Wie kann man sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen? Das Spektrum der Fragen reicht von Aspekten wie “Bewusstsein für die Klimawirkung des Luftverkehrs” über “Ansichten zu den Kosten des Luftverkehrs und diese beeinflussende Maßnahmen” bis hin zu “politische Lösungsmaßnahmen”.
Hintergrund Die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Luftverkehr sind derzeit Gegenstand der Berichterstattung aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), aber nicht Teil der quantifizierten Verpflichtungen der Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Laut dem Kyoto-Protokoll sollen die Industrieländer jedoch ihre Bemühungen um eine Begrenzung oder Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen aus dem Luftverkehr im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) fortsetzen. Die ICAO hat verschiedene Optionen wie Steuern, Abgaben und Emissionshandel geprüft, aber bisher noch keine konkreten Maßnahmen zur Lösung des Problems verabschiedet.
Im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft ist die Festlegung und Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorgesehen, sofern die ICAO bis 2002 nicht entsprechende Maßnahmen beschließt.
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Commission welcomes UK NAP Decision, 13.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - The Commission welcomes the announcement by the UK authorities that it intends to issue allowances as soon as possible to allow operators of UK installations to participate in the EU Emissions Trading Scheme (EU ETS).Getting the EU emissions trading system up and running is an important part of helping the EU to tackle climate change in a cost effective way Commenting on the UK announcement EU Environment Commissioner Stavros Dimas said: “It is important that companies based in the UK have the opportunity to trade in the EU emissions system from the start and I warmly welcome their participation. UK based installations represent 11% of the EU system so their active involvement in trading will contribute to its success and help them to meet their climate change obligations in a flexible, market friendly way”.
The Commission is working closely with the UK on the issue of climate change, in the context of the UK’s Presidency of the G8 and the EU in the second half of 2005. Together we will be developing the EU’s climate change strategy for the period after 2012 and seeking to involve our international partners in greater efforts to limit global warming.
Background In July 2004 the Commission took a decision to authorise the UK’s National Allocation Plan (NAP) to issue allowances for 736 mt of C0² equivalent to UK based companies to enable them to participate in the EU wide emissions trading system. In November 2004 the UK authorities informed the Commission that the provisional figures it had approved in July should be adjusted in the light of subsequent technical verification and that the UK was seeking approval for a revised figure of 756 mt CO² equivalent. Although the Commission has not yet taken a formal decision on the proposed UK amendments to its NAP, it would not be legally possible to take a new decision increasing the number of allowances authorised. The Commission notes the intention of the UK authorities to challenge its rejection of proposed modifications in the European Court of Justice and it will defend its position there. Under the rules laid down in the EU emissions trading directive and the registries regulation companies can only trade officially in the EU system once the Commission admits them to the trading register on the basis of full respect for the Commission decision approving the NAP. By provisionally implementing the Commission’s July 2004 decision, pending the outcome of its Court challenge, the UK opens the way for companies based in the UK to start trading, a decision which is warmly welcomed by the Commission.
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Preparation Environment Council, 10.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - The first Environment Council under the Luxembourg Presidency will take place on 10 March in Brussels. Environment Commissioner Stavros Dimas will represent the Commission. The meeting will focus on climate change strategy and preparation of the spring European Council and of several forthcoming international meetings. The presidency will present a progress report on the proposed REACH reform of chemicals legislation. A joint press conference by the President, Luxembourg Environment Minister Lucien Lux, and Commissioner Dimas is foreseen at the end of the Council.
Preparation of the spring European Council The Presidency is aiming for adoption by the Environment Council of a set of conclusions as input to the spring European Council of EU leaders on 22-23 March. These conclusions will respond to four documents presented recently by the Commission: the report to the spring European Council on re-vitalizing the Lisbon Agenda, the 2004 Environment Policy Review, the report on implementation of the Environmental Technologies Action Plan (ETAP) and orientations for the review of the EU Sustainable Development Strategy (SDS).
The conclusions have largely been agreed but two points remain open: the role of the Environment Council in the future Lisbon Strategy governance processes, and how and where to refer to the need to halt the loss of biological diversity. After adopting the conclusions ministers will hold an exchange of views on sustainable development. This is likely to focus on the review of the Sustainable Development Strategy later this year. Climate change
The Council aims to adopt conclusions on an EU climate change strategy for the period after 2012, when the current Kyoto Protocol commitments expire. The conclusions will respond to the Commission’s Communication Winning the Battle Against Climate Change, adopted on 9 February, and the request of the European Council in March 2004 for “emission reduction strategies, including targets.” These conclusions will also be addressed to the spring European Council.
The Commission's Communication of 9 February recommends a post-2012 strategy based on five key elements: Broader international participation in reducing emissions; the inclusion of more sectors, notably aviation, maritime transport and forestry; a push for innovation in the EU; continued use of flexible market-based instruments for reducing emissions from the EU and globally; and EU and global policies for adapting to climate change.
The main outstanding issue is whether or not to recommend that the spring European Council mention specific target ranges by which developed countries should reduce their emissions in the medium and long term. Member States are divided over this.
Preparation of the 13th session of the UN Commission on Sustainable Development The Council will hold an exchange of views to prepare for the 13th session of the UN Commission on Sustainable Development (CSD), to be held in New York from 11 to 22 April. The CSD session will focus on policy initiatives in the areas of water, sanitation and human settlements. To inform the discussion in Council, the Presidency has invited Minister John Ashe of Antigua and Barbuda, who is current chair of the CSD, to report on an intergovernmental preparatory meeting which took place last week.
Preparation of the second Meeting of the Parties to the Aarhus Convention The objective is to agree on an EU negotiating position for the second Meeting of the Parties to the Aarhus Convention, to be held from 25 to 27 May in Almaty, Kazakhstan. The Aarhus Convention covers access to information, participation in decision-making and access to justice in environmental matters. The Commission and almost all Member States believe the Commission’s negotiating mandate should take the form of a Council Decision rather than conclusions. Another issue is how flexible the EU’s negotiating mandate should be with regard to a proposed amendment of the Convention to cover public participation in regulatory decision-making on genetically modified organisms (GMOs). The text proposed by the Presidency allows for negotiations on a possible amendment on condition that this would not require changes to EU legislation.
Preparation of the second Meeting of the Parties to the Cartagena Protocol The Cartagena Protocol on Biosafety is a protocol to the UN Convention on Biological Diversity. The Council is being asked to approve an EU negotiating mandate for the next meeting of the Parties, to take place from 30 May to 3 June in Montreal, Canada. The meeting is due to take a decision on the documentation requirements for shipments of GMOs, an area covered by Community legislation, as well as on a number of technical issues.
The Presidency proposes that the negotiating mandate on the issue of documentation for GMO shipments should take the form of a Council Decision, while Council conclusions should cover the other issues. Preparation of the first Conference of Parties to the Stockholm Convention on persistent organic pollutants Persistent Organic Pollutants (POPs) are toxic chemical substances that accumulate in humans and animals through the food chain, persist in the environment for generations, can travel long distances and pose a risk of harming human health and the environment. The Stockholm Convention restricts the production, marketing and use of 12 POPs, known as the “dirty dozen.” The first Conference of Parties to the Convention will be held from 2 to 6 May in Punta del Este, Uruguay.
The Presidency aims for Council conclusions to prepare the Community position. The outstanding issues are how many more POPs the Community should submit for inclusion under the Convention, and when it should do so. The Commission has proposed the inclusion of nine further substances over time. The draft conclusions leave open the possibility of proposing up to three substances before or at the first Conference of Parties, and are, as an intermediate solution, acceptable to the Commission and most Member States.
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Emissionshandel: Kommission entscheidet über polnischen Zuteilungsplan, 10.03.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - Die Europäische Kommission traf heute eine Entscheidung über den nationalen Plan Polens zur Zuteilung von Zertifikaten für CO2-Emissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, die eine Kürzung der Gesamtmenge der Zuteilungen für den Zeitraum 2005-2007 um 141,3 Mio. Tonnen (16,5%) erforderlich macht. Mit über 1.100 Anlagen, die in Polen in das Emissionshandelssystem einbezogen werden, ist der polnische Plan der umfangreichste bei den neuen Mitgliedstaaten und auch einer der vier umfangreichsten in der EU. Durch das EU-Emissionshandelssystem wird sichergestellt, dass die Reduktionen der Treibhausgasemissionen in der Industrie und im Energiesektor für die Wirtschaft zu den geringsten Kosten erreicht werden.
Umweltkommissar Stavros Dimas sagte dazu: "Polen spielt beim Emissionshandel in der EU eine sehr wichtige Rolle. Durch ihre Entscheidung macht die Kommission für die polnischen Unternehmen den Weg für eine Teilnahme am Emissionshandel frei und gewährleistet, dass es auf dem Markt nicht zu übermäßigen Zuteilungen kommt.”
Der polnische Zuteilungsplan In den polnischen Zuteilungsplan sind 1.166 Anlagen einbezogen. Die Kommission akzeptierte ein Zuteilungsvolumen von insgesamt 717,3 Mio. t für den Handelszeitraum 2005-2007. Das bedeutet eine Reduzierung um 141,3 Mio. t bzw. 16,5% gegenüber der ursprünglich von polnischer Seite beabsichtigten Menge. Nach Auffassung der Kommission ging der polnische Plan über die projizierten Emissionen hinaus und verstieß gegen mehrere Kriterien der Emissionshandelsrichtlinie[1], unter anderem im Hinblick auf Ex-post-Anpassungen (vgl. Tabelle). Alle im polnischen Plan aufgeführten Unternehmen können am Handel teilnehmen, aber erst dann, wenn Polen die Gesamtzahl der Zertifikate gekürzt und den Zuteilungsplan entsprechend den Vorgaben der Kommission geändert hat.
Der polnische Zuteilungsplan wurde unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:
- Die Gesamtmenge der Zuteilungen wird um 47,1 Mio. t jährlich gekürzt.
- Es werden keine besonderen Reserven eingerichtet.
- Es werden keine Ex-post-Anpassungen bei den zugeteilten Mengen für die Anlagen vorgenommen, auch nicht für neue Marktteilnehmer.
- Es werden Angaben geliefert zur Art und Weise, wie neuen Marktteilnehmern die Beteiligung an dem Gemeinschaftssystem ermöglicht werden soll.
Die polnische Regierung hat beantragt, 221 kleine Anlagen aus der Baustoffbranche von dem System auszunehmen. Sie geht davon aus, dass diese Anlagen weniger als 0,2 Prozent der in dem polnischen Zuteilungsplan erfassten Emissionen verursachen.
Bewertung der nationalen Zuteilungspläne Aus den nationalen Zuteilungsplänen geht hervor, wie viele CO2-Emissionszertifikate die Mitgliedstaaten im Handelszeitraum 2005-2007 vergeben wollen, und wie viele davon die einzelnen Anlagen erhalten. Die Kommission muss die Pläne anhand von 11 Zuteilungskriterien prüfen, die in der Richtlinie über den Emissionshandel festgelegt sind. Durch die wichtigsten Kriterien soll sichergestellt werden, dass die Pläne mit den projizierten Emissionen der einzelnen Mitgliedstaaten in Einklang stehen. Andere Kriterien betreffen die Diskriminierungsfreiheit, die EU-Bestimmungen für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie technische Aspekte. Die Kommission kann einen Plan ganz oder teilweise annehmen. Wird ein Plan ohne weitere Auflagen angenommen, kann der betreffende Mitgliedstaat die Zuteilung endgültig beschließen.
Bei den bisher bewerteten Plänen verlangte die Kommission Änderungen in drei Fällen von allgemeiner Bedeutung:
- wenn die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 es dem betreffenden Land unmöglich machte, seine Kyoto-Ziele im ersten Verpflichtungszeitraum einzuhalten;
- wenn die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 nicht mit der Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf das Kyoto-Ziel in Einklang stand, d.h. wenn die Zuteilungen über den Emissionsprojektionen lagen;
- wenn ein Mitgliedstaat so genannte "Ex-post-Anpassungen" plante, d.h. wenn er eine Neuzuteilung von Zertifikaten unter den beteiligten Unternehmen im Zeitraum 2005-2007 beabsichtigte. Ein solches Vorgehen würde für die Unternehmen zu Unsicherheiten führen und den Handel mit Zertifikaten beeinträchtigen.
Wenn Änderungen erforderlich waren, hat die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten jeweils die entsprechenden Maßnahmen genannt, durch die ihr Plan für die Kommission annehmbar würde.
Situation bei den nationalen Zuteilungsplänen nach dieser Entscheidung: Bisher hat die Kommission die Bewertung von insgesamt 22 Plänen abgeschlossen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Die Bewertung der Pläne der Tschechischen Republik, Griechenlands und Italiens ist noch nicht abgeschlossen.
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DIW: Emissionshandel Chance für Russland, 10.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Ratifizierung des Kyoto-Klimaprotokolls könnte Russland Milliardeneinnahmen bescheren. Der Verkauf von Emissionsrechten an Interessenten aus Europa und Japan werde Russland von 2008 bis 2012 möglicherweise bis zu 30 Mrd EUR einbringen, errechnete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Moskau müsse nach den Protokollvorgaben den Treibhausgas-Ausstoß von 2008 bis 2012 unter das Niveau von 1990 senken. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion lägen die Emissionen aber deutlich unter diesem Wert. Auch wenn das russische Wachstum und der Energieverbrauch in den kommenden Jahren relativ stark ausfielen, sei nicht mit einem Übersteigen des Emissionsniveaus von 1990 zu rechnen. Die darunter liegende Menge könne Russland in Form von Emissionsrechten zu Geld machen. Anders als die USA, die nach bisherigen Modellsimulationen nur geringe ökonomische Reize hätten, dem Klimaabkommen beizutreten, profitiere Russland erheblich von der Ratifizierung des Kyoto-Protokolles, stellte das DIW in seiner Studie fest. Laut dem wahrscheinlichsten Szenario der DIW-Modellrechnung kann Russland in dem ab 2008 geplanten Emissionshandel zwischen den Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolles Rechte für den Ausstoß von bis zu 1,3 Mrd t Kohlendioxid veräußern. Bei einem Zertifikatspreis von 20 EUR/t entspräche dies bis 2012 Einnahmen zwischen 23 Mrd und 30 Mrd EUR. Die Preishöhe hänge allerdings von der Nachfrage aus Europa und Japan ab. Aus Sicht von DIW-Expertin Claudia Kemfert dürften sich vor allem EUStaaten für die russischen Emissionsrechte interessieren, weil sie die eigenen Vorgaben zur Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes höchstwahrscheinlich nicht erfüllen werden. Im EU-weiten Handel hat sich in der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 ein Preis von etwa 8 EUR/t CO2 herausgebildet.
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Experten für Ausweitung des Emissionshandels, 10.03.2005 LEIPZIG (Dow Jones-VWD) - Parallel zum Start des Handels mit Emissionszertifikaten an der Leipziger Strombörse EEX gibt es bei Unternehmen und Politikern erneut heftigen Streit um die nachhaltige Wirksamkeit dieses Instruments. Der Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestages, Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD), sagte auf der Leipziger Energie- und Umweltmesse „terratec”, er habe zwar keine Bedenken, dass die deutsche Industrie die Klimaziele des Kyoto-Protokolls erreichen werde. Seiner Ansicht nach müsse aber der Handel mittelfristig auf andere Bereiche ausgeweitet werden, beispielsweise auf den Flug- und Autoverkehr. Als Benachteiligter des CO2-Handels sieht sich indes die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag). Sie werde Zertifikate für rund 100.000 t CO2 zukaufen müssen, allein um ihre Kraftwerke in der bisherigen Auslastung und Effizienz weiter betreiben zu können, erklärte Mibrag-Chef Bruce de Marcus auf der Messe. Der Sprecher für nachhaltige Entwicklung der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch, führte aus, Ziel des Emissionshandels sei es durchaus, in Branchen wie der Braunkohleförderung technische Innovationen auszulösen. Er räumte ein, dass beim Emissionshandel bisher das Erdgas als Energieträger gegenüber der Braunkohle bevorzugt werde. Mittelfristig sehe er jedoch wieder Chancen für die Kohle, wenn es der Branche durch neue technische Lösungen gelinge, das bei der Kohleverstromung freiwerdende Kohlendioxid zu binden, so dass es nicht mehr in die Atmosphäre gelangen kann. Mibrag-Chef de Marcus kündigte an, in den kommenden Jahren vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren zu wollen, um gemeinsam mit Hochschulen und Wissenschaftlern diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Langfristig sei vorstellbar, beispielsweise das Kohlendioxid aus der Kohleverbrennung in Gestein zu binden und zu deponieren. Dies sei aber noch Zukunftsmusik, kurzfristig müsse die Braunkohlewirtschaft vor allem in effizientere Kraftwerke investieren.
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EU-Kommission kürzt den NAP Polens, 10.03.2008 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Die EU-Kommission hat den Nationalen Allokationsplan von Polen nur nach deutlichen Einschnitten akzeptiert. Das osteuropäische Land darf in der ersten Kyoto-Phase von 2005 bis 2007 demnach nur 717,3 Mio t CO2 statt wie beantragt 858,6 Mio t CO2 emittieren. Das entspricht einer Kürzung um 47,1 Mio t CO2 pro Jahr oder 16,5 % für den gesamten ersten Handelszeitraum. Mit 1.166 Anlagen gehört Polen zu den vier europäischen Staaten, die am stärksten vom europäischen Emissionshandelssystem betroffen sind. Polen muss seine CO2-Emissionen laut Kyoto-Protokoll bis zum Jahr 2012 um 6,0 % unter das Niveau von 1990 drücken. Barbara Helfferich, Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas, rechnet damit, dass Polen sich zu einem Verkäufer von CO2-Zertifikaten entwickeln wird. Durch die heutige Entscheidung steigt die Zahl der Staaten, deren Allokationsplan von der EU genehmigt worden ist, auf 22. Der Allokationsplan der Tschechischen Republik soll noch vor Ende März ohne große Veränderungen gebilligt werden. Die Allokationspläne von Italien und Griechenland werden zurzeit geprüft. Unstimmigkeiten sollen in bilateralen Gesprächen ausgeräumt werden, sagte Helfferich.
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Zustimmung aus Brüssel „nur noch Frage von Tagen“, 09.03.2005 BRÜSSEL/BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) rechnet noch in dieser Woche mit der Zustimmung der Europäischen Kommission zur deutschen Zuteilungstabelle. Erst dann erhält das deutsche Emissionshandelsregister Zugang zum Europäischen Zentralregister CITL (Community Independent Transaction Log). Das bestätigte DEHSt-Sprecherin Katja Rosenbohm Dow Jones Newswires am Dienstag auf Anfrage. Völlig offen sei, wann genau das Okay aus Brüssel komme. „Das kann morgen sein oder übermorgen”, konnte auch Barbara Helfferich, Sprecherin von EUUmweltkommissar Stavros Dimas, den Zeithorizont für die Entscheidung nicht weiter eingrenzen. Helfferich sagte, es gebe noch „technische Probleme”. Von der Zustimmung der EU-Kommission hängt die Einrichtung der Konten im deutschen Emissionshandelsregister ab, auf die die DEHSt die erste Tranche der Emissionsberechtigungen hinterlegen muss. Das CITL ist das Bindeglied zu den anderen nationalen Registern und überwacht Erzeugung und Herkunft der CO2-Berechtigungen. Die Bundesregierung hatte Brüssel am 21. Februar 2005 die nationale Zuteilungstabelle sowie einen erläuternden Bericht über die Differenzen zwischen der Anlagenliste zum nationalen Allokationsplan vom April 2004 und der aktuellen Zuteilungstabelle als Ergebnis des Zuteilungsverfahrens übersandt. Mit diesem Bericht waren aus Sicht der DEHSt alle Voraussetzungen geschaffen, um die Berechtigungen wie in der Emissionshandelsrichtlinie wie vorgesehen bis zum 28. Februar 2005 auszugeben. Nach den europäischen Vorschriften muss die EU-Kommission prüfen, ob die Ausgabe der Emissionsberechtigungen im Einklang mit dem deutschen Allokationsplan steht, den sie im Juli 2004 genehmigt hatte. Die bislang ausgebliebene Zustimmung aus Brüssel hat den Beginn des Handels mit CO2-Zertifikaten in Deutschland um zehn Tage verzögert. Die European Energy Exchange, Leipzig, will am Mittwoch, mit dem Spotmarkt für EU-Emissionsrechte beginnen, auch ohne dass das nationale deutsche Register betriebsbereit ist.
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Windstrom-Kapazität weltweit deutlich angestiegen, 08.03.2005 BONN (Dow Jones-VWD) - Die weltweit installierte Windstrom-Kapazität ist im vergangenen Jahr deutlich auf 47,62 GW gestiegen von zuvor 39,3 GW. Der Zubau um insgesamt 8.321 MW habe damit einen neuen Rekordwert markiert, teilte die World Wind Energy Association in Bonn am Montag mit. Im Jahr 2003 hatte der Zubau bei 8.129 MW gelegen. Europa bleibt mit einer Erzeugungskapaziät von 34,6 GW, das sind 72,7 % der weltweiten Kapazität, weiterhin der führende Windmarkt. Den zweiten Rang belegt der amerikanische Kontinent mit einer Kapazität von 7,34 GW (15%). Deutschland, das über zehn Jahre die Rangliste beim Wachstum angeführt hatte, musste 2004 den ersten Platz an Spanien abtreten. Dort betrug der Zubau im vergangenen Jahr aufgrund neuer Fördergesetze 2.061 MW. Deutschland konnte hingegen lediglich einen Windstrom-Zubau von 2.019,7 MW verzeichnen, bleibt mit einer installierte Gesamtkapazität von 16.628,8 MW aber weiterhin Wind-Weltmeister vor Spanien mit 8.263 MW, den USA mit 6.740 MW, Dänemark mit 3.117 MW und Indien mit 2.985 MW. Die höchste Wachstumsrate mit 134 % verzeichnete 2004 die Region Australien/Pazifik.
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„Zeit“: Braunkohlekraftwerke erhalten meiste Zertifikate, 07.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Nach Informationen der Wochenzeitung „Die Zeit” konnten sich die Betreiber von Braunkohlekraftwerken die meisten Emissionszertifikate „schnappen”. So erhalte Bergheim (RWE) 86 Mio t, Peitz (Vattenfall) 77,30 Mio t, Grevenbroich (RWE) 61 Mio t bzw. 50,70 Mio t, Eschweiler (RWE) 57 Mio t, Spremberg (Vattenfall) 39,4 Mio t, Böhlen (Vattenfall) 36,7 Mio t sowie Boxberg (Vattenfall) 24,9 Mio t. Für das Steinkohlekraftwerk in Gelsenkirchen (E.ON) seien 26 Mio t vorgesehen, heißt es. Thyssenkrupp erhalte für das Hüttenwerk Duisburg 21,2 Mio t.
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WR-Kommission Energiepolitik fordert, die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen von der Ökosteuer zu befreien und die Förderung Erneuerbarer Energien auf Anschubinvestitionen zu begrenzen, 03.03.2005 BERLIN (Wirtschaftsrat) - Der Emissionshandel habe die Chance, zu einem zentralen Klimaschutz-Instrument zu werden. Im deutschen Emissionshandelssystem müssten jedoch Korrekturen vorgenommen werden, um Doppelbelastungen für die beteiligten Unternehmen zu verhindern, fordert Bernhard Hillebrand, Energy Environment Forecast Analysis und Leiter des WR-Arbeitskreises Emissionshandel. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten, die ein Wachstum der Produktionskapazitäten mit eingeplant hätten, sehe das deutsche Zuteilungsgesetz von vorneherein bereits eine deutliche Verknappung der Emissionsrechte vor. Auch für Deutschland sollten Wachstumsspielräume geschaffen werden, so der Energieexperte. Auf den Prüfstand gehörten die Ökosteuer und das ökologisch nutzlose, aber volkswirtschaftlich teure Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesfachkommission forderte die Abschaffung der Ökosteuer für am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen - Firmen der Energiewirtschaft oder Betriebe mit energieintensiver Produktion - weil dies das Wirtschaftswachstum bremsen könne. Außerdem sei die Förderung Erneuerbarer Energien auf eine Markteinführungshilfe oder Forschungs- und Entwicklungsförderung zu reduzieren sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz nicht über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern, weil der Emissionshandel diese umweltpolitischen Instrumente mittel- bis langfristig überflüssig mache.
Dr. Reinhard Loske MdB, Bündnis 90/Die Grünen, entgegnete, die Ökologische Steuerreform sei ein rot-grünes Erfolgsprojekt. Der Grundgedanke, die Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umwelt zu verlagern und damit zu einer Senkung der Arbeitskosten beizutragen, sei richtig. Er plädierte für eine Weiterentwicklung der Ökologischen Steuer- hin zu einer Ökologischen Finanzreform, die den Abbau umweltschädlicher Subventionen, steuerliche Anreize für umweltfreundliches Verhalten sowie die Weiterentwicklung der bisherigen Ökologischen Steuerreform beinhalte.
"Die Energiepreise in Deutschland gehören mittlerweile zu den höchsten in Europa", sagte Dr. Joachim Pfeiffer MdB. "Deutschland müsse als Energiestandort endlich wieder attraktiv werden." Dies ließe sich durch einen stärkeren Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt erreichen. Die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes böte dazu große Chancen. Fragen zur Ausgestaltung der Anreizregulierung sowie zur Länderbeteiligung müssten zügig geklärt werden. Insgesamt sei die Union bestrebt, eine geschlossene Position in den grundlegenden energiepolitischen Fragen zu entwickeln. In Nachfolge von Horst Seehofer MdB habe Gerda Hasselfeldt MdB eine koordinierende Funktion in der Energiepolitik der Union übernommen. Dr. Pfeiffer dankte den Mitgliedern der Bundesfachkommission Energiepolitik des Wirtschaftsrates für die Entwicklung eines Energiepolitischen Gesamtkonzept. Es gäbe der Union wichtige Anregungen für die Entwicklung eines konsistenten Energieprogramms.
"Deutschland und Europa sollten den Mut zu einer eigenständigen Energiepolitik haben", sagte Prof. Dr. Norbert Walter, Geschäftsführer Deutsche Bank Research und Chefvolkswirt der Deutsche Bank Gruppe. "Sie muss sich stärker als bisher an geostrategischen Entwicklungen orientieren." Preisschübe für den Energieträger Nr. 1, das Erdöl, sowie Stromausfälle in den USA und Teilen Europas zeigten, dass die Renaissance des Sicherheitsziels in der Energiepolitik dringend geboten sei. Hoffnungsträger für die Modernisierung des Kraftwerkparks seien Kohle- und Kernkraftwerke der vierten Generation, die ohne Kohlendioxid auszustoßen arbeiteten. Das könnte auch in Deutschland zu einer Rückkehr von Kohle- und Kernenergie führen. Eine Energiezukunft ohne Erneuerbare Energien sei jedoch nicht vorstellbar, so Prof. Walter.
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Experte rechnet dauerhaft mit Ölpreis über 40 USD, 02.03.2005 MÜNCHEN (Dow Jones-VWD) - Der Ölexperte beim Hamburger Weltwirtschaftsarchiv (HWWA), Klaus Matthies, rechnet auch künftig mit anhaltend hohen Ölpreisen. „Das Öl wird wahrscheinlich weiterhin über 40 Dollar pro Fass kosten“, sagte Matthies dem Münchener Wirtschaftsmagazin „Focus Money“ in einem am Dienstag vorab veröffentlichten Interview. Nicht die kalte Jahreszeit und der strenge Winter in den USA seien die Hauptgründe für den derzeitigen Preisrekord, sagte der Experte. Diese seien nur für die letzten paar Dollar Steigerung verantwortlich gewesen. Viel entscheidender seien die unsichere Situation im Irak und der weltweit gestiegene Bedarf.
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BMU droht Philippsburg 2 mit Abschaltung, 02.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Das Bundesumweltministerium (BMU) hat das Land Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der Energie Baden Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) eine Auflage zum Schutz der Bevölkerung zu erteilen. Danach müsse der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen sei, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden, teilte das BMU mit. Der förmlichen Weisung sei ein bundesaufsichtliches Gespräch vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP 2 gegangen sei. In diesem Gespräch habe das BMU das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, der Betreiberin des KKP 2 eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen: 1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, sei der Betrieb einzustellen. 2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse müsse die Behörde benachrichtigt werden. Zudem sei ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Die Betreiberin müsse den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt seien. Die Aufsichtsbehörde müsse jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern. Baden-Württemberg habe sich aber nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung habe das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage verwiesen. Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist laut BMU jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setze einen Schaden der Betreiberin durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Fall der Auflage entstünde ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht werde jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolge. Die Bundesaufsicht halte es für „ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden „Haftungsrisiken“ einschüchtern”.
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EFET Deutschland fordert Windenergie-Zertifikate, 02.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - EFET Deutschland fordert, die politisch gewollte Subventionierung der Windenergieanlagen-Betreiber auf ein marktgerechtes Verfahren umzustellen, z. B. durch den Handel mit Windenergie-Zertifikaten. Entsprechende Zertifikate wären auch eine marktkonforme Lösung für die Stromkennzeichnungspflicht, erklärte der Verband der deutschen Gas- und Stromhändler am Dienstag. Zudem kritisierte EFET Deutschland die kürzlich vorgestellte Netzstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort sei „völlig vergessen” worden, den Einfluss der wachsenden Windstrom-Einspeisung auf den europäischen Stromhandel zu berücksichtigen. Der nun vorgelegte Text der dena-Studie erwecke den Eindruck, dass eine möglichst breite Interpretierbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden soll. Dies gehe zu Lasten einer klaren Empfehlung und Zielrichtung der Studie. Nach Meinung von EFET Deutschland stellen die bisherigen Fördermechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) „einen wesentlichen Eingriff” in den wettbewerblich organisierten Stromhandelsmarkt dar. Der Windenergie werde durch die Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber Vorrang vor wettbewerblich zu erbringender Erzeugung (Kohle, Gas, Kernenergie) eingeräumt. Die Preisschwankungen nähmen dadurch in erheblichem Ausmaß zu. Eine installierte Leistung der Windenergie-Anlagen von über 16.000 MW erfordere eine zusätzliche Reservevorhaltung für Prognoseunsicherheiten und entsprechende Reservierungen von Transportkapazität im Höchstspannungsnetz. Diese Übertragungskapazitäten stünden dem Stromhandel nicht mehr zur Verfügung. Dies gelte zurzeit für einige Verbindungsleitungen ins benachbarte Ausland; entsprechende Engpässe seien bei weiter steigender Leistung der Windenergie in absehbarer Zeit jedoch auch innerhalb Deutschlands zu erwarten. Dadurch werde auch die Einheitlichkeit der Preise im deutschen Strommarkt gefährdet. Engpässe im Übertragungsnetz bedeuteten, dass preisgünstiger Strom nicht transportiert werden könne. Die Folge sei ein tendenziell höheres Preisniveau. Der deutsche Verbraucher bezahle daher doppelt: Zum einen durch höhere Marktpreise, zum anderen mit höheren Netznutzungsentgelten. Daher sei die Subventionierung auf ein marktgerechtes Verfahren umzustellen, fordert der Verband.
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Preise für Kraftwerkskohle stark gestiegen, 01.03.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Preise für Steinkohle im Kraftwerksbereich haben in Deutschland im Dezember 2004 fast 40 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres gelegen. Die Auswirkungen bekomme auch die deutsche Stromwirtschaft zu spüren, da Steinkohle rund 23 % der deutschen Stromerzeugung liefert, teilte der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, am Montag mit. Der hohe Preis für Steinkohle spiegele die weltweit rasant gewachsene Energienachfrage insbesondere durch China wider. Wachsender Energiehunger weiterer Staaten wie Indien ließen eine weiter angespannte Situation erwarten. Ein weiterer Grund für den Preisanstieg seien die hohen Frachtraten. Teilweise sei das Verhältnis von Kohlepreis zu Frachtrate eins zu eins, so der VDEW.
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EU-Kommission prüft Ergebnisse der nationalen Zuteilungsverfahren, Freischaltung der nationalen Emissionshandelsregister hängt von der Zustimmung der EU-Kommission ab, 01.03.2005 BERLIN (Umweltbundesamt) - Obwohl Deutschland alle notwendigen Vorbereitungen zum Start des deutschen Emissionshandelsregisters abgeschlossen hat, verzögert sich die Ausgabe der ersten Tranche der Emissionsberechtigungen an die Betreiber. Ursache dafür ist, dass die EU-Kommission die Prüfung der nationalen Zuteilungsentscheidungen noch nicht abgeschlossen hat. Erst wenn die Prüfungen positiv abgeschlossen sind, können die Anlagenkonten in den Mitgliedsstaaten eingerichtet und auf diese die zugeteilten Emissionsberechtigungen ausgegeben werden. Ursprünglich war die Freigabe des Registers für den heutigen Montag vorgesehen. Die deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) geht davon aus, dass die Prüfungen durch die EU-Kommission in Kürze abgeschlossen werden. Nach der Zustimmung der EU-Kommission wird der Zugang des deutschen Emissionshandelsregisters zum Europäischen Zentralregister (dem CITL) als Bindeglied zu den anderen nationalen Registern freigegeben. Erst dann ist die Einrichtung der Konten möglich. Die DEHSt wird unmittelbar nach der erfolgten Prüfung alle noch ausstehenden Arbeitsschritte zügig abschließen. Dazu gehören insbesondere die Kontoeröffnung für die teilnehmenden Anlagen am Emissionshandel und die Ausgabe der Emissionsberechtigungen an diese Teilnehmer. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission die nationale Zuteilungstabelle und einen erläuternden Bericht am 21. Februar 2005 übersandt. Der Bericht fasst das Ergebnis des deutschen Zuteilungsverfahrens zusammen. Mit diesem Bericht waren auf deutscher Seite alle Voraussetzungen geschaffen, um die Berechtigungen wie in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen zum 28.02.2005 auszugeben. Nach den europäischen Vorschriften prüft aber die EU-Kommission, ob die Ausgabe der Emissionsberechtigungen im Einklang mit dem deutschen Allokationsplan steht, den sie im Juli 2004 genehmigt hat. Da diese Prüfung noch andauert, verschiebt sich die Ausgabe der Berechtigungen. Die EU-Kommission hat der Freischaltung anderer europäischer Handelsregister ebenfalls noch nicht zugestimmt. Am Handel mit Emissionsberechtigungen interessierte Personen und Unternehmen können die Eröffnung eines Kontos im deutschen Emissionshandelsregister beantragen und damit ebenfalls am Emissionshandel teilnehmen. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind im Internetangebot der DEHSt verfügbar.
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UBA startet am 2. Mai in Dessau, 28.02.2005 BERLIN (Umweltbundesamt) - Mit Änderung des Errichtungsgesetzes des Umweltbundesamtes im Jahr 1996 hat der Bundesgesetzgeber die Entscheidung der Föderalismuskommission rechtlich umgesetzt, das UBA im Rahmen des Bonn-Berlin-Umzuges von Berlin nach Sachsen-Anhalt zu verlagern. Nun ist es soweit: In der zweiten Aprilhälfte ziehen etwa 780 Mitarbeiter aus den beiden Berliner Standorten im Grunewald und in Spandau in das neue Dienstgebäude in Dessau - einem ökologischen Modellgebäude sowohl mit hohen energetischen Qualitäten als auch behindertengerechter Gestaltung. Am 2. Mai nimmt das UBA dort den vollständigen Dienstbetrieb auf. Und am 11. Mai wird mit einem Eröffnungsfest gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt, der Stadt Dessau und den Bürgerinnen und Bürgern das Ankommen gefeiert. Die DEHSt bleibt in Berlin.
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Trittin setzt auf bessere Zusammenarbeit, 25.02.2005 KÖLN (Dow Jones-VWD) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) setzt nach der Unterzeichnung eines Aktionsprogramms für den Klimaschutz durch US-Präsident George W. Bush und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf eine bessere Zusammenarbeit beider Länder. «Das Protokoll enthält ein klares Bekenntnis zum Energiesparen und zur Zusammenarbeit bei der Förderung erneuerbarer Energien», sagte Trittin am Donnerstag dem Deutschlandradio in Köln. Auch bei der Energie-Effizienztechnologie solle besser zusammengearbeitet werden. Gemeinsam wollten beide Länder in der Forschung feststellen, welche Klimaschutzmaßnahmen wirklich sinnvoll seien. «Nach wie vor gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Kyoto-Abkommen in den USA und Deutschland, aber dieses Aktionsprogramm hätten wir uns früher gewünscht», betonte Trittin. In der amerikanischen Gesellschaft tue sich mehr in Sachen Klimaschutz, als man in Deutschland wahrnehme. «Die harte Kyoto-Haltung ist aber Konsens in den USA, nicht nur bei der jetzigen Regierung», sagte der Bundesumweltminister. Deshalb sei mit einer Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls in nächster Zeit nicht zu rechnen. Beim Besuch von Bush hatten beide Seiten am Mittwoch in Mainz ein bilaterales Aktionsprogramm vereinbart, das die Modernisierung der Energiewirtschaft, den Einsatz effizienter Technologien und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in den Mittelpunkt rückt. Dafür wollen beide Länder auch die Zusammenarbeit mit den G-8 Staaten sowie China und Indien intensivieren.
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Bush und Schröder für Energie-Aktionsprogramm, 24.02.2005 MAINZ (Dow Jones-VWD) - Deutschland und die USA wollen sich verstärkt für den Schutz des Weltklimas einsetzen. Beim Besuch von US-Präsidenten George W. Bush vereinbarten beide Seiten am Mittwoch in Mainz ein bilaterales Aktionsprogramm, das die Modernisierung der Energiewirtschaft, den Einsatz effizienter Technologien und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in den Mittelpunkt rückt. Dafür wollen beide Länder auch die Zusammenarbeit mit den G-8 Staaten sowie China und Indien intensivieren. In einer Erklärung betonten Bush und Schröder, gemeinsames Ziel müsse es sein, die schädlichen Treibhausgasemissionen zu verringern. Die USA, die der weltgrößte Produzent von Treibhausgasen sind, waren wegen ihrer Ablehnung des Kyoto-Protokolls in die Kritik geraten. Bush und Schröder streben nun eine engere Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern an, denen unter anderem ein verbesserter Zugang zu „allen Formen umweltfreundlicher, ausreichend verfügbarer und preisgünstiger moderner Energiequellen“ gewährt werden soll. Dazu zählen dem Aktionsplan zufolge auch Technologien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Zudem bekennen sich beide Länder zur kommerziellen Nutzung von Methanvorkommen, die vor allem in den Schelfgebieten der Meere vorhanden sind. Schließlich sollen Innovationen zur Nutzung von Wasserstoff vorangetrieben werden.
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Anteil erneuerbarer Energien steigt weiter, 23.02.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Der Aufwärtstrend der Erneuerbaren Energien hält an. Auch 2004 war für die Öko- Branche ein insgesamt erfolgreiches Jahr. Das stellten Bundesumweltministerium, die Branchenverbände Wind und Solarwirtschaft sowie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) am Dienstag in Berlin fest. Im vergangenem Jahr stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten bundesdeutschen Energieverbrauch von 3,1 % auf 3,6 %. Beim Bruttostromverbrauch erhöhte sich der Anteil des Ökostroms sogar von 7,9 % (2003) auf 9,3 % (2004). Der aktuelle Marktanteil bedeute, dass mittlerweile jede zehnte Kilowattstunde Strom, so die Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbaren-Energien-Statistik (AGEE-Stat) aus erneuerbaren Quellen gewonnen werde. Nach den AGEE-Stat-Berechnungen konnte dabei die Windenergie mit einer neu installierten Leistung von 2.037 MW 2004 ihren Anteil an Bruttostromverbrauch auf 4,1 % steigern. Insgesamt verfügten die Windkraftwerke in Deutschland Ende vergangenen Jahres über 16.629 MW installierte Leistung. Sie haben damit einen Anteil von 44 % an der gesamten Ökostrom-Kapazität und überholten die Wasserkraft, die bei einem Anteil von 38 % stagniert. Der Zuwachs des Jahres 2004 bleibt aber hinter der im Jahr 2003 erzielten Steigerung zurück. Damals hatte es ein Plus von 2.644 MW Windenergieleistung gegeben. Einen Rekord kann sich hingegen die Solarwirtschaft auf die Fahnen schreiben. Carsten Körnig, Geschäftsführer der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) bilanzierte, dass die Branche ihre Erzeugungskapazitäten im letzten Jahr mit rund 850.000 qm neu installierter Kollektorfläche verdoppelt hat. Deutschland sei damit im weltweiten Vergleich „Ausbauweltmeister”. Allein im Solar-Wärmesektor herrsche noch nicht die nötige Investitionssicherheit, schränkte Körnig ein. Um hier bessere Bedingungen für solare Wärmeanlagen zu schaffen, schlägt der UVS der Bundesregierung – in Anlehnung an einen Entwurf der grünen Bundestagsfraktion – ein „Regeneratives Wärmegesetz” vor. Bislang werden über 90 % der am Markt abgesetzten Wärme aus erneuerbaren Energien mit Hilfe von Biomasse erzeugt. Aber auch hier konnten 2004 nur geringfügige Zuwächse erzielt werden. Ein positiver Trend dagegen ist bei Strom aus Biomasse zu verzeichnen. Insgesamt kletterte die Stromerzeugung aus Bioenergieträgern 2004 auf 9,4 Mrd kWh. Die Wasserkraft liegt im Vergleich bei 21 TWh, die Windenergie bei 25 TWh. Fortschritte gibt es laut den AGEEStatistiken auch auf dem Biokraftstoffmarkt. Die Steigerung des entsprechenden bundesdeutschen Absatzes auf gesamt 1 Mio t im Jahr führt Rainer Hinrichs-Rahlwes von Bundesumweltministerium auf die hohe Besteuerung der konventionellen Kraftstoffe sowie auf die seit Anfang 2004 geltende anteilige steuerliche Befreiung von Beimischungen umweltfreundlicher Kraftstoffe zu Diesel-und Ottokraftstoffen zurück. Angesichts der überwiegend positiven Bilanzen der einzelnen Energiesparten gab sich die Branche in Hinblick auf die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien optimistisch. Deutschland sei auf einem guten Weg das EU-Ziel, bis 2010 einen Anteil an Erneuerbaren Energien von 22% am Energieverbrauch zu erreichen, fristgerecht einzuhalten. Skeptische Hinweise auf einen möglichen Regierungswechsel und sich damit verschlechternde politische Rahmenbedingungen wiesen die Vertreter einhellig zurück: „Wir sind aus der Ökoecke raus”, betonte BEE-Präsident Johannes Lackmann. Jetzt gehe es darum, mit Erneuerbaren Energien nicht nur die Umwelt zu entlasten, sondern vor allem die Beschäftigung und den Technologiestandort Deutschland zu stärken.
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Emissionshandel: Über 1000 Zuteilungen in Deutschland rechtskräftig - Bearbeitung der Widersprüche läuft, 22.02.2005 BERLIN (Umweltbundesamt) - Die Mehrzahl der insgesamt 1.849 Zuteilungsentscheidungen vom Dezember 2004 für die Verteilung der kostenlosen Kohlendioxid (CO2)-Emissionszertifikate ist inzwischen bestandskräftig geworden. Erwartungsgemäß nutzen jedoch auch zahlreiche Unternehmen das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren: Insgesamt 799 Widersprüche sind gegen Zuteilungsentscheidungen bis zum 31. Januar 2005 - dem Ende der Widerspruchsfrist - bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) eingelegt worden. Nur knapp 200 davon wurden allerdings bisher mit Begründungen versehen. In den meisten dieser Fälle fordern die Unternehmen pauschal eine nochmalige Überprüfung der zugeteilten Menge an Emissionsberechtigungen. Die Widersprüche führen nicht zu einer Aufschiebung des Handels. Die Zahl der Widersprüche ist nicht überraschend. "Da die Emissionsberechtigungen geldwerte Vorteile sind und für die kommenden drei Jahre Gültigkeit haben, nutzen zahlreiche Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten, wie sie jedes Unternehmen und jeder Bürger im Verwaltungsverfahren hat. Die Zuteilungsentscheidungen sind zudem rechtliches Neuland. Wir haben damit gerechnet, dass viele Unternehmen jetzt zunächst einmal alle Spielräume für die Überprüfung der Bescheide nutzen wollen", sagt Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. Die überwiegende Zahl der Widersprüche ist bislang noch nicht näher begründet oder lediglich fristwahrend eingelegt worden. Nur in 20 Prozent der Fälle liegen bereits Begründungen vor. Dabei steht die anteilige Kürzung im Vordergrund, die notwendig ist, um das deutsche Gesamtbudget einzuhalten. Daneben richten sich Widersprüche auch gegen die zugrundegelegten Standards der besten verfügbaren Techniken (so genannte Benchmarks). Vereinzelt wird das europäische Emissionshandelssystem und dessen Umsetzung in Deutschland allgemein in Frage gestellt. Das Umweltbundesamt ist bestrebt, alle Widersprüche so schnell wie möglich zu bearbeiten. Weil alle Ausgangsbescheide im Dezember 2004 fast zeitgleich vollelektronisch versandt wurden und damit auch alle Widersprüche zeitlich sehr kompakt in der DEHSt eingingen, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Dies ergibt sich schon aus der entstehenden Bearbeitungsspitze und der notwendigen Kommunikation mit den Widerspruchsführern, zum Beispiel durch erfahrungsgemäß aufwendige Rückfragen zu den Sachverhalten. "Die DEHSt wird ihre kundenorientierte Arbeitsweise auch im Widerspruchsverfahren fortsetzen", versichert Dr. Hans Jürgen Nantke, Leiter der DEHSt.
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Mit "unendlicher Energie" für den Klimaschutz - Parlamentarische Staatssekretärin Margareta Wolf startet bundesweiten Jugendwettbewerb, 19.02.2005 BERLIN (BMU) - Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr eröffnet das Bundesumweltministerium heute die zweite Runde des Wettbewerbs "Jugend mit unendlicher Energie - schützt das Klima". Jugendliche an Schulen sollen gemeinsam mit Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien Projekte zu Sonne, Wasser, Wind, Biomasse oder Geothermie entwickeln. Margareta Wolf: "Die Jugendlichen lernen durch den Wettbewerb die große Bedeutung der Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz kennen. Zugleich erhalten sie Einblick in einen wachsenden Arbeitsmarkt. In kaum einer anderen Branche sind in letzter Zeit so viele Jobs entstanden. Heute arbeiten bereits 120.000 Beschäftigte in diesem Bereich." In diesem Jahr startet der Wettbewerb am Tag vor Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls. Bei der Auftaktveranstaltung im Umweltforum Berlin gibt es für die über hundert eingeladenen Schüler neben zahlreichen Informationen rund um den Klimawandel und die Erneuerbaren Energien auch einen Live-Auftritt der Sängerin Rokkha. Sie präsentiert den offiziellen Song zur Aktion "Wir sind jung". Zum Abschluss der Veranstaltung lassen die Jugendlichen 140 blaue Ballons in den Himmel über Berlin steigen - mit den Flaggen jener Länder, die dem Kyoto-Protokoll beigetreten sind. Wer die Postkarten mit den Flaggen findet und an das Bundesumweltministerium sendet, nimmt an einem Gewinnspiel zum Klimaschutz teil. Über den Wettbewerb kann man sich auch im Internet unter www.unendliche-energie.de informieren. Dort stehen rund 350 Unternehmen und Einrichtungen als Ansprechpartner für gemeinsame Initiativen zur Verfügung. In der ersten Runde des Wettbewerbs 2004 hatten sich bundesweit über 4000 Schülerinnen und Schüler mit rund 600 Projekten beteiligt. Die besten Projekte des diesjährigen Wettbewerbs werden im Oktober 2005 vorgestellt und mit einem Pokal und Sachpreisen prämiert.
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VEA: Emissionshandel und Ökosteuer nicht vereinbar HANNOVER (Dow Jones-VWD) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) begrüßt die Überprüfung der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Ökosteuer und Emissionshandel. Vor dem Hintergrund der kommenden EU-Energiesteuerrichtlinie wird erwogen, Unternehmen fallweise von der Steuer zu entlasten, um „Doppelregulierungen“ zu vermeiden. Betriebe und Anlagen, die unter den Emissionshandel fallen, könnten demnach teilweise oder vollständig von der Ökosteuer befreit werden, heißt es in Medienberichten. „Die Unternehmen müssen unbedingt vor zu hohen Energiekosten durch doppelte Besteuerung geschützt werden“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Die Ökosteuer darf für die Wirtschaft nicht zu einem Nachteil im internationalen Wettbewerb werden.“ Darüber hinaus vertrete der Verband die Position, dass das EEG mit dem Emissionshandel hinfällig geworden sei.
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Trittin weist Kritik an Klimaschutz-Zielen zurück, 17.02.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat Zweifel von Umweltverbänden an den deutschen Klimaschutz-Zielen zurückgewiesen. Deutschland habe in den vergangenen sieben Jahren bereits 200 Millionen Tonnen CO2 eingespart und sein Reduktionsziel damit schon fast erreicht, sagte Trittin am Mittwoch im DeutschlandRadio Berlin. Kein anderes europäisches Land habe so viel eingespart. „Ich kann dieses Gerede, welches die klimapolitische Vorreiterrolle Deutschlands in Frage stellt, vor dem Hintergrund unserer international zu messenden Leistungen wirklich nicht nachvollziehen. Mit den in Kyoto vereinbarten Reduktionszielen sei es allerdings noch nicht getan, sagte er auf NDR Info. „Wenn verhindert werden soll, dass die globale Durchschnittstemperatur langfristig um mehr als zwei Grad steigt, dann müssen wir bis 2050 weltweit etwa die Hälfte des Kohlendioxid-Ausstoßes verringern.” Deutschland hat sich auf das Ziel verpflichtet, seine CO2-Emissionen bis 2012 um mindestens 21 % zu senken.
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Klimaschutz: Kyoto gilt, 17.02.2005 BERLIN (Bundesregierung) - Am 16. Februar war es so weit: Nach jahrelangen Verhandlungen ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten. Dies sei ein wahrhaft historisches Ereignis, begrüßte Bundesumweltminister Jürgen Trittin das Protokoll während einer Feierstunden in Bonn. Weltweit feierten die Menschen diesen Meilenstein für den Klimaschutz: in Kyoto, Sydney, Rio de Janeiro, Montreal, Toronto, Paris, Neu Delhi - und in Bonn. "Erstmals gibt es einen völkerrechtlich verbindlichen Deckel auf den Ausstoß von Treibhausgasen", sagte Trittin sichtlich erfreut. Bei aller Freude über das In-Kraft-Treten, bleibe jedoch kaum Zeit zum Feiern. Weitere Maßnahmen müssten folgen, denn der Klimawandel finde statt und schreite schneller voran, als Klimaforscher es erwartet hätten. "Wenn wir zu spät handeln", mahnte der Minister, würden nicht nur die Schäden höher, sondern auch die Kosten zur Minderung von Schadstoffemissionen.
Klimaschutz ist internationale Aufgabe
Um bis zur Mitte des Jahrhunderts die weltweiten Emissionen um etwa 50 Prozent zu senken, bedürfe es multilateraler, internationaler Prozesse. "Wir müssen eine Erwärmung um mehr als zwei Grad unbedingt vermeiden." Dies könne nur gelingen, wenn mehr erneuerbaren Energien genutzt, Energie gespart und die Energieeffizienz der Häuser, Autos und Kraftwerke gesteigert werde und zwar "weltweit, in Industrie- wie in Entwicklungsländern", machte Trittin deutlich. Der Minister dankte Russland, das Ende 2004 durch seine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls die Voraussetzungen für das weltweite In-Kraft-Treten geschaffen hatte. Mit Blick auf die USA, die das Vertragswerk ablehnen, sagte Trittin: "Wir müssen sie wieder in den internationalen Klimaschutzprozess einbinden." Der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen müsse seiner Verantwortung gerecht werden. Der Festakt in Bonn, dem Sitz des Klimasekretariats der Vereinten Nationen (UNFCCC), endete mit einer Life-Schaltung zu den Feierlichkeiten nach Kyoto, dem Ort der Unterzeichnung des Klimaschutzprotokolls.
Die Welt feierte Kyoto
In der Konferenzhalle von Kyoto, dem Ort der Unterzeichnung des Protokolls, fand ein Symposium statt, das mittels einer weltweiten Video-Konferenzschaltung über den gemeinsamen Klimaschutz informierte. Die Konferenz wurde von der japanischen Umweltministerin Yuriko Koike moderiert und bildete eine weltweite "Kette der Kyoto-Botschaften". Deshalb waren der Video-Konferenz unter anderem zugeschaltet: UN-Generalsekretär Kofi Annan, die diesjährige Friedensnobelpreisträgerin Wangari Maathai, der Präsident der EU-Kommission Manuel Barroso, die Umweltministerin von Großbritannien Margaret Beckett, der kanadische Umweltminister Stéphane Dion, der argentinische Umweltminister Ginés González García sowie Bundesumweltminister Trittin.
In Brüssel kamen Regierungsvertreter der EU im Europäischen Parlament zusammen. Im Geist des Kyoto-Protokolls wurde dort ein Blick in die Zukunft eröffnet. Unter anderem wurde ein Arbeitstreffen der Regierungsexperten im Mai diesen Jahres vorbereitet, das sich mit der Frage befassen wird: Wie geht es mit dem weltweiten Klimaschutz nach 2012 weiter? Wie können noch mehr Staaten in den Kyoto-Prozess eingebunden werden?
Außerdem präsentierte das Zentrum für Europäische Politikstudien (CEPS - Centre for European Policy Studies) in Brüssel das Ergebnis einer Studie zum Emissionshandel.
Weitere Veranstaltungen fanden in Sydney, Rio de Janeiro, Montreal, Toronto, Paris, Neu Delhi und an vielen anderen Orten der ganzen Welt statt.
Einen Tag vor dem In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls hatte das Bundesumweltministerium Jugendliche eingeladen, um mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über Klimaschutz und Klimapolitik zu diskutieren.
In einer Ausstellung im Umweltforum Berlin zeigen Schulen seit dem 14. Februar aktuelle Projekte zum Klimaschutz. Die Veranstaltung war gleichzeitig der Auftakt zur Klimaschutzaktion "Jugend mit unendlicher Energie" des Bundesumweltministeriums.
Bundesumweltminister Trittin und mehr als 100 Jugendliche aus Berlin und anderen Bundesländern ließen große, blaue Luftballons mit Länderflaggen für jeden Kyoto-Staat aufsteigen. Mit einem lautem "Kyoto eins, zwei, drei - go" gaben die Jugendlichen und Trittin das Abkommen mit den Ballons symbolisch frei.
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"Der notwendige erste Schritt auf einem langen Marsch zur Klimastabilisierung" - Erklärung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zum Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, 16.02.2005 BERLIN (BMU) - Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls ist ein wahrhaft historisches Ereignis: Erstmals gibt es einen völkerrechtlich verbindlichen Deckel auf den Ausstoß von Treibhausgasen. Bereits 141 Staaten haben das Protokoll trotz aller Schwierigkeiten ratifiziert - und es werden immer mehr. Sie haben sich nicht durch das unilaterale Powerplay eines Landes blockieren lassen. Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. Den Kampf gegen den Klimawandel können wir nur gemeinsam gewinnen. Wir sind auf verbindliche multilaterale Prozesse angewiesen. Der internationale Klimaschutz und das Kyoto-Protokoll sind ein gutes Beispiel für solche multilaterale Zusammenarbeit. Das Kyoto-Protokoll ist ein dringend notwendiger erster Schritt auf einem langen Marsch zur Klimastabilisierung. Bei aller Freude über sein In-Kraft-Treten: es bleibt kaum Zeit zum Feiern. Der Klimawandel findet statt, er verursacht weltweit erhebliche Kosten, und er schreitet schneller voran, als selbst Klimaforscher es erwartet haben. Anders als ein Thriller-Autor behauptet hat die Klimaforschung den Klimawandel nicht übertrieben - sondern leider unterschätzt. Der erschreckende Bericht des International Arctic Science Committee, der kürzlich vorgelegt wurde, zeigt, wie dramatisch die Veränderungen in dieser Region bereits heute sind. Nur ein Beispiel aus diesem Bericht: In den letzten 20 Jahren ist die Eisbedeckung in der Arktis um 15 bis 20 Prozent gesunken. Am Ende des Jahrhunderts wäre die Arktis im Sommer bei ungebremster Emissionsentwicklung völlig eisfrei. Viele marine Arten wie die Eisbären verlören ihre Lebensgrundlagen. Die nächsten Jahre sind entscheidend dafür, ob nicht mehr hinnehmbare Folgen des Klimawandels verhindert werden können. Unsere Leitlinie in der EU wird von vielen anerkannt: Eine globale Erwärmung um mehr als 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten muss verhindert werden. Wir sind heute schon bei 0,7 Grad globaler Erwärmung. Die 2-Grad-Obergrenze ist nicht nur ein langfristiges Ziel. Sie erfordert kurzfristiges Handeln, denn das Gelegenheitsfenster, in dem die Einhaltung noch möglich ist, schließt sich in zehn bis zwanzig Jahren. Jetzt müssen wir die Weichen stellen: bei der Planung des Kraftwerksparks, bei Investitionsentscheidungen und Infrastrukturprojekten. Wenn wir zu spät handeln, werden nicht nur die Schäden höher, sondern auch die Minderungskosten. Richtig ist: Wir dürfen nicht stehen bleiben. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müssen wir die weltweiten Emissionen um etwa 50% senken. Deutschland ist hier auf einem guten Weg: Wir haben mit minus 21 % nicht nur die höchste Reduktionsverpflichtung aller Industriestaaten. Mit gut 200 Mio. Tonnen eingesparter Treibhausgase haben wir auch absolut 2/3 aller Reduktionen der EU erbracht. Uns trennen heute nur noch wenige Prozentpunkte von unserem Ziel für 2012. Wir sind unserer Rolle als Vorreiter beim Klimaschutz gerecht geworden - mit der Einführung der OEkosteür, mit dem massiven Ausbau Erneuerbarer Energien, mit der Energieeinsparverordnung und den jährlich 360 Mio. Euro für die CO2-Einsparung im Gebäudebereich. In diesem Jahr beginnt der Emissionshandel, der bis 2012 weitere 10 Mio. Tonnen CO2 einsparen wird. Auch die seit dem 1. Januar eingeführte LKW-Maut wird zu Reduktionen führen. Damit die Länder des Südens ihr Recht auf Entwicklung entfalten können, müssen Industrielän-der deutlich reduzieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäische Union ihre Emissionen bis 2020 um 30% reduziert. Deutschland ist dafür bereit, seine Anstrengungen zu verdoppeln und noch einmal gut 200 Mio. Tonnen Treibhausgase einzusparen. Wir würden dann unsere Emissionen bis 2020 um 40% senken. Leider ist die EU-Kommission hier nicht so mutig, wie wir es uns wünschen. Alle Industriestaaten müssen ehrgeizigere Verpflichtungen übernehmen. Wir müssen aber auch die USA wieder in den internationalen Klimaschutzprozess einbinden. Der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen muss seiner Verantwortung gerecht werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn in den USA bei gleichem Lebensstandard pro Kopf und Jahr zweieinhalb mal soviel Treibhausgase emittiert werden wie in Europa. Es ist klüger und ökonomisch effizienter, Gebäude mit Dämmstoff zu isolieren, als sie mit stromfressenden Klimaanlagen zu temperieren. Auch Entwicklungsländer, vor allem solche mit hohen Emissionen, müssen schrittweise umsteürn in Richtung einer klimagerechten Entwicklung. Und wir müssen den ständig wachsenden internationalen Flugverkehr einbeziehen. Warum sollten wir nicht das Fliegen in den Emissionshandel einbeziehen und die Einnahmen den Entwicklungsländern für eine saubere Entwicklung zur Verfügung stellen? Das Kyoto-Protokoll liefert die Instrumente, Klimaschutz kosteneffizient zu erreichen. Der Emissionshandel, der gerade in Europa beginnt, ist beispielgebend: Er hat einen wahren Investitionsboom für neue hocheffiziente Kraftwerke ausgelöst. Joint Implementation und Clean Development Mechanism sorgen für eine klimafreundliche Entwicklung durch Technologietransfer. Erneuerbare Energie helfen, die globale Armut zu überwinden und schaffen neue Arbeitsplätze - allein in Deutschland gut 120 000. Es zeigt sich so: Klimaschutz ist eine Chance für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung.
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Das Kyoto Protokoll tritt in Kraft - Meilenstein auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft, 16.02.2005 BONN (BMU) - Rede von Bundesumweltminister Jürgen Trittin bei der Veranstaltung zum Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16.02.2005 in Bonn "Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dieckmann, Anrede Das Kyoto-Protokoll ist heute in Kraft getreten. Ein wahrhaft historisches Ereignis: Erstmals gibt es einen völkerrechtlich verbindlichen Deckel auf den Ausstoß von Treibhausgasen. Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. Den Kampf gegen den Klimawandel können wir nur gemeinsam gewinnen - wir sind auf verbindliche multilaterale Prozesse angewiesen. Bei immer zerstörerischeren Hurricanes, Taifunen und Überschwemmungen ist das Kyoto-Protokoll ein dringend notwendiger erster Schritt auf dem Weg zur Klimastabilisierung. Allein die Sturmschäden dieser Hurricane-Saison betrugen in Florida 25 Mrd. US $. Nicht versichert war Georgetown - die Hauptstadt von Grenada - die zu 90 % zerstört wurde. Klimawandel trifft die Ärmsten zuerst - die Gesellschaften, die zum Klimawandel am wenigsten beigetragen haben. Klimaschutz ist eine Frage der globalen Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ich hier in Bonn mit zur feierlichen Würdigung des Kyoto-Protokolls beitragen kann. Nicht nur hier in Bonn, sondern überall in der Welt versammeln sich Weggefährten, die für den Schutz unseres Klimas eintreten. Dies ist ein großer Tag. Die Verhandlungen über das Protokoll wurden durch die Annahme des Berliner Mandats bei der ersten Klimakonferenz in Berlin 1995 initiiert und im Dezember 1997 in Kyoto abgeschlossen. In der ehrwürdigen Kaiserstadt, die dem Protokoll seinen Namen gab, findet heute eine große Festveranstaltung statt. Per Video werden wir mit dieser Veranstaltung verbunden sein. Hier in Bonn, am Sitz des Klimasekretariats, gelang im Juli 2001 der entscheidende Durchbruch für die Beschlüsse zur Anwendung des Protokolls. Mein besonderer Dank gilt Russland, das durch seine Ratifikation im vergangenen November das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls ermöglicht hat. Tony Blair hat erst kürzlich in Davos nochmals unterstrichen, dass die zentralen Herausforderungen der Welt nur gemeinsam bewältigt werden können. Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der internationale Klimaschutz und das Kyoto-Protokoll sind ein gutes Beispiel für multilaterale Zusammenarbeit. 141 Staaten haben sich nicht durch das unilaterale Powerplay eines Landes blockieren lassen. Bei aller Freude über das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls: es bleibt kaum Zeit zum Feiern. Die Klimaänderung schreitet schneller voran, als selbst Klimaforscher es erwartet haben. Anders als ein Thriller-Autor behauptet, hat die Klimaforschung den Klimawandel nicht übertrieben - sondern leider unterschätzt. Der erschreckende Bericht des International Arctic Science Committee, der kürzlich vorgelegt wurde, veranschaulicht, wie dramatisch die Veränderungen in dieser Region bereits heute sind. Nur ein Beispiel aus diesem Bericht: In den letzten 20 Jahren ist die Eisbedeckung in der Arktis um 15 bis 20 Prozent gesunken. Am Ende des Jahrhunderts wäre die Arktis im Sommer bei ungebremster Emissionsentwicklung völlig eisfrei. Viele marine Arten wie die Eisbären verlören ihre Lebensgrundlagen. Auch in Europa verursacht die Zunahme extremer Ereignisse bereits hohe Schäden. Die Jahrhundertflut vor 2 Jahren führte allein in Deutschland zu Schäden von mehr als 9 Milliarden Euro. Die extreme Hitzewelle, die ganz Europa, aber auch andere Regionen der Nordhalbkugel im Sommer 2003 traf, verursachte ökonomische Schäden von 10-17 Milliarden Euro. 20 000 Menschen starben. Wissenschaftler rechnen uns vor: Ereignisse wie diese, die bei uns eigentlich Jahrhundert- oder Jahrtausendereignisse sein sollten, werden bei ungebremster Klimaänderung bereits in wenigen Jahrzehnten zum Normalfall. Entwicklungsländer müssen mit weit höheren Schäden als Industrieländer rechnen, da sie wesentlich anfälliger sind gegenüber der Klimaänderung. Kurz: der Klimawandel findet statt. Er verursacht weltweit erhebliche Kosten. Die nächsten Jahre sind entscheidend dafür, ob nicht mehr hinnehmbare Folgen des Klimawandels verhindert werden können. Unsere Leitlinie in der EU wird von vielen - etwa der International Climate Change Task Force (ICCT) - anerkannt: Eine globale Erwärmung um mehr als 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten muss verhindert werden! Wir sind heute schon bei 0,7 Grad globaler Erwärmung. Die 2-Grad-Obergrenze ist nicht nur ein langfristiges Ziel - sie erfordert kurzfristiges Handeln, denn das Gelegenheitsfenster, in dem die Einhaltung noch möglich ist, schließt sich in zehn bis zwanzig Jahren. Jetzt müssen wir die Weichen stellen - bei der Planung des Kraftwerksparks, bei Investitionsentscheidungen und Infrastrukturprojekten. Wenn wir zu spät handeln, werden nicht nur die Schäden höher, sondern auch die Minderungskosten. Kyoto ist der notwendige, der erste Schritt auf einem langen Marsch. Dafür müssen die Ziele bis 2012 erreicht werden. Deutschland ist hier auf einem guten Weg: Wir haben mit -21 % nicht nur die höchste Reduktionsverpflichtung aller Industriestaaten. Mit gut 200 Mio. t eingesparter Treibhausgase haben wir auch absolut 2/3 aller Reduktionen der EU erbracht. Uns trennen heute in 2005 nur noch wenige Prozentpunkte von unserem Ziel für 2012. Wir sind unserer Rolle als Vorreiter beim Klimaschutz gerecht geworden - mit der Einführung der Ökosteuer, mit dem massiven Ausbau Erneuerbarer Energien, mit der Energieeinsparverordnung und den jährlich 360 Mio. € für die CO2-Einsparung im Gebäudebereich. In diesem Jahr beginnt der Emissionshandel, der bis 2012 weitere 10 Mio. t CO2 einsparen wird. Auch die seit dem 1. Januar eingeführte LKW Maut wird zu Reduktionen führen. Von klimapolitischem Stillstand kann entgegen manchen Presseberichten keine Rede sein - ganz im Gegenteil. Richtig ist: Wir dürfen nicht stehen bleiben. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müssen wir die weltweiten Emissionen um etwa 50 % senken.
- Damit die Länder des Südens ihr Recht auf Entwicklung entfalten können, müssen Industrieländer deutlich reduzieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäische Union ihre Emissionen bis 2020 um 30% reduziert. Deutschland ist dafür bereit, seine Anstrengungen zu verdoppeln und noch einmal gut 200 Mio. t Treibhausgase einzusparen. Wir würden dann unsere Emissionen bis 2020 um 40 % senken. Leider ist die EU-Kommission hier nicht so mutig, wie wir es uns wünschen.
- Alle Industriestaaten müssen ehrgeizigere Verpflichtungen übernehmen. Wir müssen aber auch die USA wieder in den internationalen Klimaschutzprozess einbinden - der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen muss seiner Verantwortung gerecht werden. Es ist weder für mich noch für das Klima akzeptabel, wenn in den USA bei gleichem Lebensstandard pro Kopf und Jahr zweieinhalb mal soviel Treibhausgase emittiert werden wie in Europa. Es ist klüger und ökonomischer, Gebäude mit Dämmstoff zu isolieren, als sie mit stromfressenden Klimaanlagen zu temperieren!
- Auch Entwicklungsländer, vor allem solche mit hohen Emissionen, müssen schrittweise umsteuern in Richtung einer klimagerechten Entwicklung.
- Und wir müssen den ständig wachsenden internationalen Flugverkehr einbeziehen. Warum sollten wir nicht das Fliegen in den Emissionshandel einbeziehen und die Einnahmen den Entwicklungsländern für eine saubere Entwicklung zur Verfügung stellen?
Das Kyoto-Protokoll liefert die Instrumente, Klimaschutz kosteneffizient zu erreichen.
- Der Emissionshandel, der gerade in Europa beginnt, ist beispielgebend: Er hat einen wahren Investitionsboom für neue hocheffiziente Kraftwerke ausgelöst.
- Joint Implementation und Clean Development Mechanism sorgen für eine klimafreundliche Entwicklung durch Technologietransfer
- Erneuerbare Energie helfen, die globale Armut zu überwinden und schaffen neue Arbeitsplätze - allein in Deutschland gut 120 000.
Es zeigt sich so: Klimaschutz ist eine Chance für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Heute ist ein großer Tag. Das Kyoto-Protokoll ist ein Meilenstein auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft - im Interesse unserer Kinder und Enkel. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit."
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Klimaänderung: Kommission begrüßt Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, 16.02.2005 BRÜSSEL (EU Kommission) - Gemeinsam mit 140 Ländern feiert die Europäische Kommission heute das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, mit dem die internationale Gemeinschaft ihr bisher wirksamstes Instrument im Kampf gegen die Klimaänderung erhält. Industrieländer, die das Protokoll ratifiziert haben, müssen Ihre Ziele für die Begrenzung oder Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2012 erfüllen. Die EU hat diese Verpflichtung für ihre Mitgliedstaaten bereits im EU-Recht verankert. Seit seiner Vereinbarung 1997 wurde das Kyoto-Protokoll von 140 Ländern und der Europäischen Gemeinschaft ratifiziert, diese repräsentieren zusammen 80% der Weltbevölkerung. Das Inkrafttreten des Protokolls erfolgt nun 90 Tage nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde Russlands bei den Vereinten Nationen am 18. November 2004. Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bedeutet aber nicht nur die Verbindlichkeit der Ziele für die Emissionsverringerung, sondern auch den Einstieg in einen globalen Kohlenstoffmarkt mit Verbindungen zum EU-Emissionshandelssystem, das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Hiervon werden Anreize für Investitionen in emissionsmindernde Projekte in der ganzen Welt erwartet, die Industrieländer zur Erreichung ihrer Ziele nutzen können. Diese Instrumente eröffnen kostenwirksame Wege zur Erreichung der Ziele mit Hilfe der im Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen. In einer Video-Erklärung anlässlich eines von der japanischen Regierung veranstalteten Festaktes in Kyoto sagte Kommissionspräsident Manuel Barroso: “Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um unseren Planeten für künftige Generationen zu bewahren und ihn damit auch für unsere Gegenwart sicherer zu machen. Das Kyoto-Protokoll ist nur ein entscheidender erster Schritt auf diesem Weg. Das heutige Inkrafttreten des Protokolls ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft, dass wir neue klimafreundliche Technologien brauchen.” Umweltkommissar Stavros Dimas fügte hinzu: “Die Bekämpfung der Klimaänderung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wenn die globalen Temperaturen weiter steigen, entstehen daraus Bedrohungen für unserer Wohlergehen und unsere Wirtschaften. Darum bemüht sich die EU nach Kräften um Einhaltung ihrer Kyoto-Ziele für die Emissionsverringerung. Es gibt aber erdrückende wissenschaftliche Beweise, dass wir noch härter arbeiten und weltweit einschneidende Emissionsminderungen anstreben müssen. Kyoto ist nur ein erster Schritt – die EU ist bereit zu Diskussionen über weiter reichende Maßnahmen für den Zeitraum nach 2012, und wir fordern die internationale Gemeinschaft dringend auf, diese Diskussionen so bald wie möglich aufzunehmen.” Anlässlich des Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls gibt Kommissar Dimas heute um 12:30 einen Empfang. Eingeladen sind die Botschafter der 140 Ratifizierungsländer, Umweltminister Lucien Lux von der luxemburgischen Präsidentschaft, Mitglieder des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments sowie Vertreter von Industrie und Nichtregierungsorganisationen, die sich aktiv um die Bekämpfung der Klimaänderung bemühen.
Hintergrund
Das Kyoto-Protokoll ist ein Protokoll zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1992 (UNFCCC), deren oberstes Ziel die Stabilisierung der globalen Treibhausgasemissionen auf einem Niveau ist, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die EU-15 verpflichtet, die Gesamtmenge ihrer Emissionen bei den sechs unter das Protokoll fallenden Treibhausgasen bis 2012 um 8 % unter den Stand von 1990 zu senken. Jeder Mitgliedstaat der EU-15 hat im Rahmen einer “Lastenteilungsvereinbarung” ein individuelles Ziel. Die übrigen Mitgliedstaaten der EU-25 haben individuelle Reduktionsziele von 6 % oder 8 % mit Ausnahme von Zypern und Malta, für die keine Ziele gelten.
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Umweltbundesamt legt Studie zur gerechten Fortentwicklung der internationalen Klimaschutzkonvention vor, 16.02.2005 BERLIN (UBA) - Heute tritt das Kyoto-Protokoll der Klimaschutzkonvention in Kraft. Damit gelten erstmals verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase der beteiligten Industriestaaten bis zum Jahr 2012. Aber: Noch ist offen, wie es für die Zeit danach im internationalen Klimaschutz weitergeht. Eine Möglichkeit für globale Klimaschutzvereinbarungen, die nach 2012 greifen, wäre ein Mehrstufenansatz. Nach diesem Modell sollen sich alle Länder schrittweise an der Verringerung des Ausstoßes der Klimagase beteiligen. Anhand bestimmter Kriterien - wie etwa dem Klimagasausstoß und dem Einkommen pro Kopf - wird vereinbart, wie groß der Beitrag des einzelnen Staates zum Klimaschutz sein soll. Damit sollen sowohl Gerechtigkeitsaspekte als auch die Vielzahl unterschiedlicher Voraussetzungen zum Klimaschutz in den untersuchten Staaten berücksichtigt werden. Auf absehbare Zeit sind die Industriestaaten wegen ihrer höheren Emissionen und größeren Wirtschaftskraft verpflichtet, mehr als Entwicklungsländer zur Emissionsminderung beizutragen. Langfristig ist aber auch die Einbeziehung der Schwellen- und Entwicklungsländer in verbindliche Klimaschutzmaßnahmen notwendig - allerdings müssen die Verpflichtungen Gerechtigkeitsaspekte wie das Verursacherprinzip, das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Entwicklungsprioritäten widerspiegeln. Das in der Studie vorgeschlagene Modell misst - je nach dem jeweiligen Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen - den Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention unterschiedliche Beiträge zum Klimaschutz zu. Entwicklungsländer sollten - mit finanzieller und technischer Unterstützung durch Industriestaaten - damit beginnen, ihre wirtschaftliche Entwicklung durch Anwendung klimafreundlicher Techniken nachhaltig umweltschonend zu gestalten. Fortgeschrittene Industriestaaten dagegen sollten verbindliche Verpflichtungen zur Verringerung ihrer Emissionen - nach dem Muster des Kyoto-Protokolls - übernehmen. Es ist klar: Diese Verpflichtungen der Industriestaaten müssen wesentlich anspruchsvoller ausfallen als bisher, um eine gefährliche Ausweitung klimabedingter Schäden zu verhindern. Nur so entsteht auch der nötige Spielraum für einen vorübergehenden Anstieg der Emissionen in den Entwicklungsländern. Die Studie entwickelt darüber hinaus einen Ansatz zur Differenzierung der Verpflichtungen anhand der jeweiligen Situation in wichtigen Sektoren. Für die Industrieproduktion werden Effizienzstandards zugrundegelegt, für die Stromerzeugung ein abnehmender Einsatz fossiler Energieträger vorgesehen und für andere Sektoren eine Angleichung der Emissionen pro Kopf der Bevölkerung angestrebt (Triptych-Ansatz). Dieser ursprünglich für die Aufteilung des Kyoto-Ziels der EU auf die Mitgliedstaaten entwickelte Ansatz steht nun in erweiterter und aktualisierter Form auch für die globale Ebene zur Verfügung.
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Umfrage: Kenntnissmangel über Umweltpolitik, 16.02.2005 Bochum (Dow Jones-VWD) - Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts TNS Emnid im Auftrag der deutschen BP sind die Kenntnisse zu zentralen Begriffen der Umweltpolitik lückenhaft. So seien Begriffewie „Emissionshandel”, „Kyoto-Protokoll” oder „nachhaltige Entwicklung” für mehr als die Hälfte der Befragten Fremdwörter, teilte BP mit. „Angesichts der möglichen Konsequenzen eines Klimawandels müssen die Menschen wissen, wie Umweltschutz umgesetzt werden soll und vor allem dass es dazu weitaus mehr Instrumente gibt als die gut bekannte „Öko-Steuer”, so Lutz v. Meyerinck, Direktor für Umweltschutz bei der BP. Habe noch jeder zweite Befragte angegeben, das „Kyoto-Protokoll” zu kennen, so kenne nur noch knapp ein Drittel den Begriff „Emissionshandel”. Noch weniger bekannt sei der Ausdruck „nachhaltige Entwicklung”. Sehr viele kennten zudem die genaue Bedeutungdieser Instrumente zum Klimaschutz nicht.
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EnBW-Studie: Kritik an Zuteilungsgesetz, 16.02.2005 BERLIN (Dow Jones) - Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, setzt ihre Kritik an den deutschen Emissionshandelgesetzen fort. Der Versorger stellte am Dienstag ein Gutachten in Berlin vor, das erneut Wettbewerbsverzerrungen zugunsten Altemittenten durch das deutsche Zuteilungsgesetz (ZuG) sichtbar macht. Als Altemittenten bezeichnet EnBW Großbetreiber von fossilen Anlagen. Dass E.ON und vor allem RWE damit gemeint sind, ist ein offenes Geheimnis. EnBW besteht auf eine Änderung des Regelwerks vor der zweiten Handelsperiode, und zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, dass die Regierung ihren Appell hören würde. Schon im vergangenen Jahr hatte die EnBW zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die zu ähnlichen Ergebnissen kamen und für das Unternehmen Anlass waren, eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu erwägen. Das neue Gutachten, ausgearbeitet von der Universität Hannover, dem HWWA in Hamburg und dem Pestel-Institut, untersucht die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bestimmter Regelungen des ZuG, so Jürgen Hogrefe, Leiter Wirtschaft und Politik der EnBW. Die Untersuchung komme zu dem Schluss, dass Übertragungsregelung und Kompensationsregel ökologisch unwirksam und wettbewerbswidrig sind, fasste Lothar Hübl, Professor an der Universität Hannover und Verfasser der Studie, zusammen. Durch die Übertragungsregelung erhalten Stromproduzenten, die eine alte Anlage durch eine neue ersetzen, einen Wettbewerbsvorteil, so Sven Bode vom HWWA, Mitverfasser der Studie. Am größten ist der Vorteil beim Ersatz eines Braunkohlekraftwerks durch ein Gaskraftwerk. Die Zuteilung von Emissionsrechten über den tatsächlichen Bedarf und deren Verkauf auf dem Markt erwirtschafte einen Erlös, der 22% der Investitionskosten darstelle, so ein Szenario des Gutachtens, mit der Annahme eines CO2-Zertifikatspreis von 10 EUR pro t. „Das stellt eine Beihilfe dar”, sagte Hübl. Diese Beihilfe wäre nur dann legitim, wenn ein Gemeinnutzen daraus entstände, sagte Rechtsanwalt Christoph Mönch von der Kanzlei Gleiss Lutz. Das vorgestellte Gutachten aber zeige, dass die Übertragungsregelung ökologisch unwirksam sei, da die Gesamtmenge an Zertifikaten, also an zugelassenen CO2-Emissionen, konstant bleibe. Somit sei die Übertragungsregelung „eine Barriere für Newcomer”, sagte Hübl. EnBW ist zwar kein Neueinsteiger im deutschen Markt, fühlt sich aber gegenüber Betreibern von Braunkohlekraftwerken benachteiligt, sagte Hogrefe. Das Problem wäre in der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 besonders akut, meinte EnBW. Das Unternehmen gehe aber davon aus, „dass wir für die zweite Periode ein anderes Regelwerk bekommen”, erklärte Hogrefe. Er sagte, EnBW sei mit Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt. Nach der Kompensationsregel, der EnBW auch Wettbewerbswidrigkeit vorwirft, werden Unternehmen Zertifikate zugeteilt, um das Ausschalten von Kernkraftwerken bis zum Jahre 2021 wettzumachen. Unterstützt vom Gutachten argumentierte EnBW aber, die zugeteilten Zertifikate reichten nicht aus. Für ihr Kernkraftwerk Obrigheim, das im Frühjahr aus dem Netz geht, weise die EnBW etwa ein Defizit von knapp 5 Mio t CO2 auf, so das Gutachten. Es ergäben sich für Kernkraftwerkbetreiber Zusatzkosten von 0,68 cts pro kWh, so die Studie weiter. Die Kompensationsregel schaffe eine „unverhältnismäßige Belastung” und sei verfassungswidrig, meinte Rechtsanwalt Mönch. EnBW prüft zur Zeit eine Klage in Luxemburg gegen das deutsche Zuteilungsgesetz sowie gegen die EU-Kommission, die das Gesetz gebilligt hat. Hogrefe konnte aber keine Angaben dazu machen, wann eine Entscheidung in dieser Sache getroffen werde.
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Chirac fordert ein Viertel Treibhausgase bis 2050, 16.02.2005 PARIS (Dow Jones-VWD) - Zum Inkrafttreten des Kyoto-Abkommens über den weltweiten Klimaschutz hat der französische Präsident Jacques Chirac weitere Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft gefordert. Alle entwickelten Staaten sollten bis 2050 nur noch ein Viertel ihres derzeitigen Ausstoßes an schädlichen Treibhausgasen in die Atmosphäre schicken, erklärte Chirac am Dienstag am Rande eines Runden Tisches zum Klimawandel im Pariser Elysée-Palast. Über das Problem der Erderwärmung werde er am kommenden Montag auch bei seinem Gipfeltreffen mit US-Präsident George W. Bush in Brüssel sprechen, kündigte Chirac an. Das 1997 im japanischen Kyoto geschlossene Protokoll verpflichtet die größten Industriestaaten, ihren Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen bis 2012 im Vergleich zu 1990 um 5,2 Prozent zu senken. „Wir werden weiter gehen und die Treibhausgas-Emissionen in sämtlichen entwickelten Staaten durch vier teilen müssen”, sagte Chirac. Der Gipfel der G-8-Staaten im schottischen Gleneagles im Juli könne Gelegenheit bieten, „in dieser Richtung voranzukommen”, sagte Chirac. „Unserer erstes Ziel in diesem Jahr muss es sein, die Vereinigten Staaten wieder in die internationalen Anstrengungen des Kampfes gegen den Klimawandel einzubeziehen.”
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CO2-Handel von EuGH-Verfahren überschattet, 15.02.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Der Handel mit CO2-Zertifikaten wird von zahlreichen Schwierigkeiten und mehreren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überschattet. In dieser Woche steht möglicherweise eine weitere Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und einer EU-Regierung bevor. Das britische Handels- und Industrieministerium hat am Montag eine revidierte Zuteilungsliste veröffentlicht. Ende 2004 hatte Großbritannien beantragt, den Nationalen Allokationsplan (NAP) für den Emissionshandel zu ändern. So sollte die Gesamtmenge der Emissionen für den Handelszeitraum 2005 bis 2007 um 19,8 Mio auf nunmehr 755,8 Mio t erhöht werden. Der Energiesektor benötige mehr CO2-Zertifikate als ursprünglich angenommen, hieß es zur Begründung. Die Kommission hatte den Plan jedoch vor wenigen Tagen abgelehnt. „Wenn Großbritannien einen anderen Plan einführt, als den im Juli von uns genehmigten, dann betrachten wird das als illegal“, sagte die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas am Montag. In diesem Falle greife die „normale Prozedur bei Verstoß gegen eine rechtlich bindende Richtlinie“. Das heißt, die EU-Kommission würde die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens einleiten, an deren Ende eine EuGHKlage steht, sollte die britische Regierung sich nicht an das EU-Recht halten. Zwar kann Brüssel gerichtlich gegen Großbritannien vorgehen, doch würden bis zu einem Urteil etwa zwei Jahre vergehen, zumal die erste CO2-Handelsphase bereits Ende 2007 ausläuft. Ähnliche Schwierigkeiten hat die Kommission auch mit Deutschland. Die Bundesregierung hatte in ihrem im Juli vorgelegten NAP Nachjustierungen für die CO2-Zertifikate angekündigt. Diesen Passus der so genannten „Ex-post-Anpassungen“ wollte die Kommission streichen und genehmigte den deutschen Plan nur teilweise. Daher hat die Bundesregierung eine Klage vor dem EuGH gegen die Kommissionsentscheidung eingereicht. „Wir können nichts unternehmen, solange der EuGH noch kein Urteil gefällt hat“, sagte Dimas‘ Sprecherin. Neben Deutschland und Großbritannien erfüllt auch der dritte große CO2-Emittent, Frankreich, nicht die EU-Vorgaben. Die Regierung in Paris soll den CO2-Plan nachbessern und ihre Emissionsmenge senken, forderte die Kommission. Mitte Januar hatte die Slowakei angekündigt, dem Beispiel Großbritanniens zu folgen und die Quote für den Schadstoffausstoß zu erhöhen. Verfahren gegen Italien, Belgien, Finnland und Griechenland Gegen weitere vier EU-Staaten hat die Brüsseler Behörde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, weil sie die Richtlinien über den Emissionshandel nicht rechtzeitig zum 1. Januar in nationales Recht umgewandelt haben. So müssen sich Italien, Griechenland, Belgien und Finnland vor dem EuGH verantworten. Italien, Griechenland, Belgien sowie Polen haben darüber hinaus ihren NAP noch nicht vervollständigt, wie die Sprecherin weiter informierte. Eigentlich hätten alle Zuteilungspläne bis März, von den zehn neuen EU-Ländern bis Juli vergangenen Jahres bei der Kommission eingereicht und bis zum Herbst bewertet werden sollen. Die meisten Regierungen versäumten diesen Termin aber um mehrere Monate, so dass seit dem offiziellen Start des CO2-Handels am 1. Januar noch nicht alle daran teilnehmen.
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Bürger haben Recht auf Umweltinformationen, 14.02.2005 BERLIN (Bundesregierung) - Die Neufassung des Umweltinformationsgesetzes garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Zugang zu Umweltinformationen. Nach diesem Gesetz sind Bundesbehörden jetzt verpflichtet, Bürgern umfassend Auskunft zu geben, wenn sie sich zum Beispiel über Lärm, Strahlung oder Umweltschutzpläne informieren wollen. Das am 14. Februar in Kraft getretene Gesetz schafft für Bürgerinnen und Bürger bessere Voraussetzungen, sich umfassend zu informieren, sich an öffentlichen Entscheidungen zu beteiligen und die Verwaltungen dadurch wirksam zu kontrollieren. Die Neufassung des Gesetzes sieht hierzu folgendes vor: Alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes werden zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Das gilt zukünftig unabhängig davon, ob die Behörde spezielle Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrnimmt. Begriff der Umweltinformation wird ausgeweitet und präzisiert. Bürger haben somit ein Recht auf Zugang zu Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden, natürlichen Lebensräumen, gentechnisch veränderten Organismen und anderen mehr. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen werden halbiert. Sie beträgt einen Monat und bei umfangreichen und komplexen Informationen zwei Monate. Gebühren dürfen dabei nicht für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte oder die Einsichtnahme in Unterlagen in einer Behörde erhoben werden. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Zu schnelleren Verbreitung von Umweltinformationen soll künftig noch stärker das Internet genutzt werden. Dies gilt nicht nur für die unmittelbare Verwaltung des Bundes, sondern auch für private Einrichtungen, die wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt öffentliche Bundesaufgaben wahrnehmen.
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Neue Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, 14.02.2005 BRÜSSEL (EU Kommission) - Ab heute gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Bestimmungen zur Verbesserung des Zugangs der europäischen Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die neue Richtlinie verstärkt die bestehenden EU-Bestimmungen auf diesem Gebiet und passt sie an die entsprechenden Anforderungen des Århus-Übereinkommens von 1998 an. Darin wurde der Öffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen bewilligt und wurden Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen bei Verstößen gegen das Umweltrecht geregelt. Die neuen Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz in der Umweltpolitik. Sie ebnen somit den Weg für eine effizientere Beteiligung der Bürger im Umweltbereich. Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu: „Die Bürger Europas haben jetzt nicht nur freien Zugang zu Informationen, sondern besitzen ein Recht auf Umweltinformationen, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Informationen können starke Katalysatorwirkung entfalten und damit den Umweltschutz verbessern helfen. Ich hoffe, dass die Bürger von diesem Recht optimalen Gebrauch machen werden." Die neue Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Richtlinie 2003/4/EG) ersetzt eine frühere Richtlinie aus dem Jahr 1990 (Richtlinie 90/313/EWG). Darin ist festgelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen hat, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Beispiele für solche Informationen sind Daten über Emissionen in die Umwelt, ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die zentralen Elemente der neuen Richtlinie sind: die Gewährung eines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen (im Gegensatz zum derzeit praktizierten freien Zugang zu Informationen) und die Gewährleistung, dass Umweltinformationen zur Verfügung gestellt und aktiv an die Öffentlichkeit verbreitet werden; eine umfassendere Definition von Umweltinformationen und eine detailliertere Definition von Behörden; die Festlegung einer Frist von einem Monat (derzeit zwei Monate), innerhalb der Behörden die angeforderten Informationen bereitstellen müssen; Beschreibung der Umstände, unter denen Behörden die Bereitstellung von Informationen ablehnen können. Wird jedoch festgestellt, dass das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt, ist der Zugang dennoch zu gewähren; Festlegung von zwei Überprüfungsverfahren, mittels der die Öffentlichkeit Handlungen bzw. Unterlassungen von Behörden im Zusammenhang mit Anträgen auf Bereitstellung von Umweltinformationen anfechten kann. Bisher haben neun Mitgliedstaaten der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie offiziell übermittelt. In Kürze werden Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre nationalen Maßnahmen nicht notifiziert haben.
Hintergrund
Der Rat der Umweltminister gab im Dezember der EU grünes Licht zur Ratifizierung des Århus-Übereinkommens und erzielte eine politische Einigung über eine Verordnung zur Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Die EU passt ihre Bestimmungen nicht nur im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, sondern auch im Hinblick auf die beiden anderen Dimensionen des Århus-Übereinkommen an. Eine im Jahr 2003 verabschiedete Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren wird im Juni 2005 in Kraft treten. Zudem hat die Kommission im Oktober 2003 eine Richtlinie über die dritte Säule des Übereinkommens - der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – vorgeschlagen, die derzeit noch im Rat besprochen wird.
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Studie: CO2-Minderung in Kommunen aussichtsreich, 11.02.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin sieht auf kommunaler Ebene „enorme Chancen und Potenziale“ zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Konsequenter Klimaschutz auf kommunaler Ebene könne wesentliche Beiträge für weitergehende Klimaziele über die Kyoto-Verpflichtungen hinaus leisten, sagte Trittin bei der Vorstellung einer Studie des Ökos-Instituts über kommunale Strategien zum Klimaschutz. In der Studie werden am Beispiel der Großstadt München die Sanierung der Altbausubstanz, Energieeinsparung im Bereich Handel, Dienstleistungen und Gewerbe, der Einsatz von Biomasse zur städtischen Energieversorgung sowie Energiesparen in städtischen Gebäuden als Handlungsfelder untersucht. In der vom Bundesumweltministerium geförderten Studie wurde am Beispiel München untersucht, wie das Ziel einer Verminderung der Kohlendioxidemissionen um 4 Mio t CO2 (das entspricht 50%) langfristig erreichbar ist. Zugleich enthält sie den Angaben zufolge eine an den aktuellen und künftig absehbaren Rahmenbedingungen orientierte Strategie für den kommunalen Klimaschutz in München. „Die Erkenntnisse der Studie geben auch anderen Städten wichtige Hinweise, wie enorme Potenziale zur Reduzierung der CO2-Emissionen erschlossen werden koennen“, sagte Trittin. Die Autoren der Studie zeigen mit Hilfe dreier Szenarien (Referenz-, Maßnahmen- und Zielszenario) Möglichkeiten zur Treibhausgas-Minderung auf und stellen diese in Handlungsschwerpunkten dar. Von den insgesamt 38 Handlungsschwerpunkten wurden 14 ausgewählt, die unter den bestehenden zeitlichen und finanziellen Restriktionen sofort umgesetzt werden können. Schon damit könnten bis zum Jahr 2010 zwischen 2,02 bis 2,14 Mio t CO2-Emissionen verhindert werden, heißt es. Dies entspreche mehr als der Hälfte der Gesamtzielsetzung von insgesamt 3,985 Mio t CO2.
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USA akzeptieren keine festen Klimaschutzziele, 11.02.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Schärfere und feste Vorgaben für den Klimaschutz im kommenden Jahrzehnt scheinen bereits jetzt immer unwahrscheinlicher zu werden. Nachdem die Europäische Kommission am Vortag zunächst keine festen Ziele in ihrer Klimaschutzstrategie für die Zeit nach Kyoto ab 2012 festgelegt hat, machten Vertreter der US-Regierung am Donnerstag erneut deutlich, dass die USA auch in Zukunft keinen verbindlichen Vorgaben beim Klimaschutz zustimmen würden. „Die USA sind nicht an einem Rahmenwerk des Typs Kyoto interessiert wie das die EU ist“, sagte ein hoher US-Beamter in Brüssel. Auch China oder Indien dürften daran wenig Interesse haben, fügte er bei einem Pressegespräch hinzu. Die US-Regierung setze vielmehr auf deutlich mehr in andere Technologien, um Emissionen zu senken und damit dem Klimawandel entgegen zu wirken, erklärte er. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas will mit der Brüsseler Strategie eine breitere internationale Beteiligung erreichen, um die Erderwärmung zu bremsen. Zugleich hält es die Kommission nach seinen Worten für verfrüht, schärfere Vorgaben für die Senkung von Treibhausgasen zu machen. Dies war bei Umweltverbänden auf scharfe Kritik gestoßen, weil sie darin einen Rückschritt in den EU-Zielen zum Klimaschutz sehen. Die EU sollte sich laut Dimas darum bemühen, die USA zur Teilnahme an einem multilateralen Klimaschutzvertrag sowie zu einer Senkung von Treibhausgasen zu bewegen. Die US-Seite sieht den richtigen Weg indes auch künftig nicht in verbindlichen Reduktionszielen. „Es gab und wird keine US-Unterstützung dafür geben“, erklärte der US-Regierungsbeamte und sprach in diesem Zusammenhang von einer „ideologischen Debatte“. Er empfahl allen Beteiligten, „den Ton zu mäßigen“ und die Frage „mehr zu versachlichen“. Auch die USA seien über den Klimawandel besorgt und würden darüber debattieren, allerdings anders als die Europäer, ergänzte er. Die Frage des Klimaschutzes soll nach Vorstellung der EU-Kommission beim Besuch von US-Präsident George W. Bush am 22. Februar thematisiert werden. Unter dessen erster Präsidentschaft hatten die USA eine Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls abgelehnt. Es tritt in der kommenden Woche in Kraft. Dimas selbst sieht in dem Gespräch mit Bush kaum Aussichten auf Fortschritte: „Welche Möglichkeiten haben wir denn im Vergleich zu den Vereinigten Staaten?“, fragte Dimas am Mittwoch.
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Trittin: Umweltverbände kritisieren den Falschen - Deutschland weltweit führend im Klimaschutz, 10.02.2005 BERLIN (Bundesumweltamt) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Kritik aus Umweltverbänden an der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückgewiesen. "Deutschland ist weltweit Vorreiter im Klimaschutz. Wir haben im Hinblick auf Klimagase das höchste Reduktionsziel aller Industriestaaten und sind auf dem besten Wege, dies auch zu erreichen", sagte Trittin. Es gebe für die Kritik der Umweltverbände in Europa und im Rest der Welt wesentlich passendere Adressaten als ausgerechnet die deutsche Regierung, so der Bundesumweltminister. Die wichtigste Grundlage für die Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms ist mit der Einführung des Emissionshandel gelegt. "Deutschland hat in Europa den ambitioniertesten Plan für den Handel mit Treibhausgasen vorgelegt. Denn wir sehen als einzige Reduktionen bereits in der ersten Handelperiode vor", sagte Trittin. Deutschland muss bis 2012 17 Millionen Tonnen CO2 einsparen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Mehr als die Hälfte davon, rund 10 Millionen Tonnen, werden Industrie und Energiewirtschaft durch den Emissionshandel beitragen. Die Sektoren Dienstleistungen, private Haushalte und Verkehr müssen also noch eine Reduktion um 7 Millionen Tonnen erbringen. "Ich bin mehr als zuversichtlich, dass wir das erreichen", sagte der Bundesumweltminister. So sind beispielsweise die jahrelang steigenden Klimagasemissionen des Verkehrs mittlerweile als Folge der Ökosteuer rückläufig. Auch der ungebrochene Trend zum Diesel wird weiter zur Senkung der Durchschnittsverbräuche und damit der Klimabelastung beitragen. "Wir werden diesen positiven Trend im Nationalen Klimaschutzprogramm fortschreiben. Mit dem Bauministerium sind wir uns einig, dass im Gebäudebestand mehr gemacht werden muss", betonte Trittin. Zur CO2-Reduzierung im Gebäudebestand stehen derzeit mit Hilfe der Ökosteuer 360 Millionen Euro zur Verfügung. Den erneut vorgetragenen Vorwurf, das sogenannte "Nationale Klimaschutzziel" der Regierung Kohl, eine Verminderung der Kohlendioxidemissionen um 25 Prozent bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Basisjahr 1990, zu verfehlen, wies der Bundesumweltminister zurück: "Das Ziel hat bereits die Regierung Kohl im Jahr 1997 in Kyoto de facto aufgegeben. Denn dort wurden weniger ambitionierte Ziele vereinbart und diese für einen späteren Zeitpunkt. Aber schon das deutsche Kyoto-Ziel ist mit 21 Prozent Verminderung der Treibhausgase das ambitionierteste unter allen Industriestaaten", sagte Trittin.
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Klimaänderung: EU-Kommission stellt die wesentlichen Elemente für ihre Strategie nach 2012 vor, 10.02.2005 BRÜSSEL (EU-Kommission) - Die Europäische Kommission nahm heute eine Mitteilung zu ihrer künftigen Strategie für die Bekämpfung der Klimaänderung an. Dazu gehört auch ein Paket von Vorschlägen für das Konzept der künftigen Verhandlungen der EU mit ihren globalen Partnern über Klimaänderungsstrategien nach 2012, wenn die erste Phase der Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls endet. Diese Vorschläge eröffnen Möglichkeiten, große Emissionsverursacher wie die Vereinigten Staaten, aber auch sich schnell entwickelnde Schwellenländer einzubinden. In der Mitteilung wird außerdem darauf hingewiesen, dass in eine Strategie nach 2012 auch Bereiche wie der See- und der Luftverkehr aufgenommen werden müssen.
Umweltkommissar Stavros Dimas sagte dazu: „Beim Kampf gegen die Klimaänderung haben wir nicht die Möglichkeit der Wahl - er ist eine zwingende Notwendigkeit. Wir werden weiter mit gutem Beispiel vorangehen, aber wir werden auch unsere internationalen Partner weiter nachdrücklich drängen, sich an diesem Kampf zu beteiligen. Ich bin überzeugt, dass unsere Verpflichtung, den Temperaturanstieg weltweit auf 2 ºC zu begrenzen, noch immer eingehalten werden kann. Außerdem können nach unseren Prognosen die Volkswirtschaften die mit dieser Strategie verbundenen Kosten durchaus verkraften.“
Das Dokument der Kommission unterstreicht, dass der Übergang zu einer klimaverträglich handelnden Gesellschaft der EU wirtschaftliche Chancen bietet und ihre Lissabon-Agenda unterstützt. Es umfasst Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit, unter anderem eine Aufstockung der Forschungsausgaben der EU, und zur Entwicklung neuer klimaverträglicher Technologien, für die die Nachfrage wächst. Diese Mitteilung der Kommission wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU angefordert, die auf ihrer Tagung im Frühjahr mittel- und langfristige Strategien zur Senkung der Emissionen diskutieren werden.
Der Bericht der Kommission enthält die Empfehlung, dass die Strategie der EU für die Zeit nach 2012 folgende Elemente enthalten sollte:
- Breitere Beteiligung an der Reduzierung der Emissionen auf internationaler Ebene. Die EU sollte weiterhin eine Vorreiterrolle bei den multilateralen Anstrengungen im Kampf gegen die Klimaänderung spielen, aber auch nach Anreizen für andere große Emissionsverursacher, auch für die Schwellenländer, suchen, sich diesen Anstrengungen anzuschließen. Im Laufe des Jahres 2005 sollte sie Möglichkeiten für eine künftige Regelung auf der Grundlage sowohl gemeinsamer wie differenzierter Verpflichtungen prüfen.
- Einbeziehung weiterer Politikbereiche, insbesondere Luftverkehr, Seeverkehr und Forstwirtschaft, da die Entwaldung in einigen Regionen erheblich zum Anstieg der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre beiträgt.
- Vorantreiben der Innovation in der EU, um zu gewährleisten, dass neue klimafreundliche Technologien entwickelt und eingeführt und die richtigen Entscheidungen über langfristige Investitionen in die Energie-, Verkehrs- und Gebäudeinfrastruktur getroffen werden.
- Fortgesetzte Nutzung marktorientierter und flexibler Instrumente zur Senkung der Emissionen in der EU und weltweit, wie beispielsweise das Emissionshandel-System der EU.
- Einbeziehung von Anpassungsstrategien in der EU und weltweit, die größere Anstrengungen erfordern, um Schwachpunkte zu ermitteln und Maßnahmen für einen besseren Schutz zu ergreifen.
Im Hinblick darauf empfiehlt das Dokument die beschleunigte Umsetzung existierender Politiken zur Senkung der Emissionen und zur Förderung neuer Technologien, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zielgerichtetere Forschung, intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern und die Einleitung einer neuen Phase des europäischen Programms zur Klimaänderung, um die bisherigen Fortschritte zu bewerten und weitere Möglichkeiten für kostenwirksame Emissionsreduzierungen zu ermitteln.
Hintergrund Der Rat legte 1996 als Ziel für die EU fest, dass die durchschnittlichen globalen Temperaturen nicht über 2 ºC über den vorindustriellen Stand hinaus steigen sollten. Das Kyoto-Protokoll, das am 16. Februar 2005 in Kraft tritt, verpflichtet die Industrieländer, ihre Emissionen zu senken.
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Hamm-Uentrop deutlich überzeichnet: Trianel erwägt weiteres Kraftwerk, 09.02.2005 AACHEN (Dow Jones-VWD) - Die Stadtwerke-Kooperation Trianel erwägt den Bau eines zweiten Kraftwerks. Auch eine Beteiligung an einem Kraftwerk eines anderen Unternehmens sei im Gespräch, sagte Trianel-Sprecherin Denise Matthee zu Dow Jones energy daily. Grund dafür sei das sehr starke Interesse. Näheres dazu wollte Matthee jedoch nicht mitteilen. Das geplante 800-MW-GuD-Kraftwerk der Trianel am Standort Hamm-Uentrop ist mit ca. 900 MW deutlich überzeichnet. Die Anzahl der Interessenten liegt aktuell bei rund 20 Stadtwerken und Versorgern, die Kraftwerksscheiben in einer Größenordnung zwischen 10 und 150 MW kaufen wollen. Die neun Gründungsmitglieder der Trianel Power Projektentwicklung (TPPE) sollen ihre bereits gebuchten Anteile vollständig behalten. „Alle anderen werden proportional in Relation zum gewünschten Anteil gekürzt“, sagte Matthee. Derzeit laufen die Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk in Hamm-Uentrop. Im Mai soll der Baubeschluss in der Gesellschafterversammlung fallen. Der Baubeginn ist für September vorgesehen. Das Investitionsvolumen für das Kraftwerk mit zwei 400-MW-Blöcken beträgt ca. 400 Mio EUR. Die Stromerzeugung wird sich auf rund 4,8 Mrd kWh/Jahr belaufen, der Erdgasverbrauch auf ca. 8,3 Mrd kWh/Jahr. Für den Bezug wurden langfristige Verträge mit E.ON Ruhrgas abgeschlossen.
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DIW-Experten favorisieren Wasserstoff-Nutzung, 03.02.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Der steigende Bedarf an umweltfreundlichen Alternativen für konventionellen Kraftstoff kann nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) durch Biokraftstoffe und Erdgas auf Dauer nicht gedeckt werden. Eine langfristige Lösung stelle die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger dar, schreiben die DIW-Experten in ihrem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Wochenbericht. Wasserstoff habe den Vorteil, fast CO2-neutral hergestellt werden zu können. Die Produktionsmöglichkeiten umfassten fossile, aber vor allem auch regenerative Rohstoffquellen. Dadurch erwachsen laut DIW nachhaltige Potenziale zur Minderung der Energieversorgungsrisiken sowie bei Emissionen von Treibhausgasen. Technisch sei eine Nutzung von Wasserstoff bereits möglich. Die bisher entwickelten Verfahren zur Herstellung und Speicherung des Gases sind zur Zeit jedoch noch stark verbesserungsbedürftig und nicht reif für den Massenmarkt, schränken die DIW-Experten ein. Mit einer flächendeckenden Nutzung von Wasserstoff sei deshalb nicht vor 2020 zu rechnen. Kurz- und mittelfristig würden daher hauptsächlich Erdgas und Biokraftstoffe als Alternativen eine Rolle spielen.
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N-ergie erwägt Bau von 800-MW-Kraftwerk, 03.02.2005 NÜRNBERG (Dow Jones-VWD) - Die N-ergie AG, Nürnberg, erwägt den Bau eines GuD-Kraftwerks mit einer Leistung von bis zu 800 MW. Das Investitionsvolumen liege bei bis zu 400 Mio EUR, teilte der regionale Versorger am Mittwoch mit. Auf diese Weise solle der bisherige Eigenanteil an der Stromproduktion von rund 5% deutlich gesteigert werden. Als Standort kommen den Angaben zufolge Dettelbach im Landkreis Kitzingen in Frage. Für Dettelbach spreche, dass in einer Entfernung von rund 2 km eine Erdgas-Transportleitung verläuft. Der in dem Kraftwerk erzeugte Strom könnte in die westlich und östlich des Standortes verlaufenden Übertragungsnetze eingespeist werden. Die N-ergie geht davon aus, dass nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen das Kraftwerk nach einer Planungsphase von rund zwölf Monaten innerhalb von etwa 27 Monaten fertig gestellt werden könne. Mit einer Entscheidung über die Errichtung des Kraftwerks werde noch in diesem Jahr gerechnet. Ob das Projekt in Eigenregie oder mit Partnern realisiert werde, sei noch nicht entschieden, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage. Der Aufsichtsrat des achtgrößten Stromversorgungsunternehmen Deutschlands hatte im September vergangenen Jahres grünes Licht gegeben, Möglichkeiten und Varianten zur Steigerung der Stromproduktion zu analysieren und zu untersuchen. In einer Voruntersuchung sei geprüft worden, ob zusätzliche Stromproduktionskapazitäten durch den Bau eigener Kraftwerke, Beteiligung an Gemeinschaftskraftwerken oder Beteiligung bzw. Errichtung von Produktionskapazitäten bei Kunden erfolgen könnte. Auch die dezentrale Stromproduktion in kleineren Kraftwerken sei mit in Erwägung gezogen worden. Die N-ergie teilte weiter mit, dass derzeit das Heizkraftwerk Sandreuth von Kohle auf Erdgas umgerüstet werde. Dadurch werde die Stromproduktionsmenge auf 940 von 400 GWh steigen. Die Arbeiten sollen in diesem Sommer abgeschlossen sein, erläuterte die Sprecherin.
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NA: Kraftwerks-Pläne mit Electrabel schreiten voran, 01.02.2005 HAMBURG (Dow Jones-VWD) - Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), Hamburg, kritisiert weiterhin die hohen Energiekosten in Deutschland und arbeitet an kostengünstigeren Alternativen. Die Planungen mit der Electrabel SA, Brüssel, zum Neubau eines Kohlekraftwerkes in Hamburg schritten voran, sagte Vorstandsvorsitzender Werner Marnette am Montag in Hamburg. Es werde geprüft, ob so die Energieversorgung der Affinerie und weiterer Hamburger Unternehmen kostengünstiger erfolgen könnte. Das Konzept stehe bereits, sagte der Vorstandsvorsitzende. Diskussionsbedarf bestehe vor allem noch beim Standort und der Versorgung mit Kohle. Möglicherweise komme die Stadt Stade als Standort in Frage. Dies hänge auch davon ab, ob andere Energieversorger in der Hansestadt ein Kraftwerk errichten wollen, sagte Marnette. Die Realisierbarkeit des Kraftwerksbaus mit Electrabel schätzt er als „sehr hoch“ ein. Weitere Abnehmer von Strom könnten die Hamburger Aluminiumwerke und andere Industriebetriebe der Stadt sein. Der Standort Hamburg sei für das Brüsseler Unternehmen von daher sehr attraktiv. Alternativ hierzu denkt der Kupfererzeuger über der Bau eines eigenen Kraftwerkes auf dem NAGelände nach. Denkbar sei ein 70 MWWerk, das sowohl fossile Brennstoffe als auch industrielle Reststoffe verarbeiten könnte. In dieses Kraftwerk könnte die NA „locker“ selbst investieren, sagte der Vorstandsvorsitzende. Es gebe aber auch Interessenten, die dies gerne betreiben würden. Bei diesem Projekt stelle sich allerdings das Back-up-Problem. Es müsse geregelt werden, woher die Affinerie ihre Energie bezieht, wenn das eigene Kraftwerk gewartet wird. Dies müsse sehr genau geplant werden, sagte Marnette. Das konzernweite Energieeinsparprogramm soll helfen, den Energiebedarf zu senken.
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Trianel-GuD-Projekt: Auch ÜWAG beteiligt sich, 28.02.1005 FULDA (Dow Jones-VWD) - Die Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) wird sich am geplanten Bau des Gas- und Dampf-Großkraftwerks (GuD) im nordrhein-westfälischen Hamm-Uentrop beteiligen. Der osthessische Energieversorger habe die Option auf eine Kraftwerksscheibe von 50 MW des geplanten Gemeinschaftskraftwerks der Trianel Power Projektentwicklung GmbH & Co. KG (TPPE) erworben, teilte das Unternehmen mit. Der Aufsichtsrat der ÜWAG habe dem finanziellen Engagement in Höhe von 8 Mio bis 9 Mio EUR bereits zugestimmt. In der Investitionssumme sei auch die Beteiligung an den Kosten für Planung und Vorbereitung des Kraftwerkbaus enthalten, hieß es weiter. ÜWAG-Vorstand Günter Bury bezeichnete den Einstieg in das Trianel-Projekt als eine „betriebswirtschaftlich sinnvolle und im Sinne der Versorgungssicherheit für die Region notwendige Ergänzung des Strombeschaffungs-Portfolios“. Wegen der steigenden Marktpreise für Strom und der sinkenden Stromerzeugungskapazitäten am Markt sei der Erwerb so genannter Kraftwerksscheiben, also der Beteiligung an einem Kraftwerk in Verbindung mit einem Strombezugsrecht für einen definierten Teil der Leistung, für die ÜWAG eine wichtige strategische Erweiterung der Energiebeschaffungsmöglichkeiten, erklärte Bury in einem Pressegespräch. Mit der langfristigen Beteiligung an dem Kraftwerk mache sich die ÜWAG unabhängiger von den Preisen am Strommarkt. Die Erwartung weiter steigender Preise rechtfertige die Investition, die dazu beitragen solle, den Preisanstieg zu dämpfe, so der ÜWAGVorstand. Der Erwerb von Kraftwerksscheiben sei ein Kernelement der neuen Beschaffungsstrategie der ÜWAG. Für das GuD-Kraftwerk mit einer Gesamtleistung von 800 MW in Hamm-Uentrop haben sich insgesamt 21 Stadtwerke und kommunale Energieversorger zusammengeschlossen. Der Baubeschluss für die beiden Kraftwerksblöcke mit einer Leistung von je 400 MW ist für Mitte dieses Jahres vorgesehen. Im August 2007 soll jüngsten Angaben zufolge das rund 450 Mio EUR teure Kraftwerk ans Netz gehen. Das neue Kraftwerk wird rund 4,3 Mrd kWh Strom im Jahr erzeugen können.
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EU-Kommission hält an Lissabon-Strategie fest, 28.01.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Die Europäische Kommission will auch künftig an ihren Umweltzielen im Rahmen der Lissabon-Strategie festhalten. Das hat die Brüsseler Behörde in ihrem am Donnerstag vorgestellten Umweltbericht erklärt. „Wir müssen uns von der Idee trennen, Umweltschutz sei ein Luxus“, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas dazu. Umweltpolitik sei ein „wesentliches Element“ der Lissabon-Strategie, nach der die EU bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Region aufsteigen will. Der Bericht von Dimas soll den EUStaats-und Regierungschefs beim Frühjahrsgipfel im März vorgelegt werden. Die EU-Regierungen wollen der Lissabon-Agenda neue Impulse geben. Nach Ansicht des Umweltkommissars können öko-effiziente Innovationen und Umwelttechnologien die Wettbewerbsfähigkeit und Marktchancen der europäischen Wirtschaft erhöhen. Der Weltmarkt für Umweltgüter und -dienstleistungen belief sich 2003 nach Kommissionsangaben auf rund 500 Mrd EUR. Daher schlägt Dimas unter anderem vor, in energie- und ressourceneffiziente Innovationen zu investieren. So soll jedes EU-Land einen nationalen Fahrplan mit konkreten Ziel- und Zeitvorgaben erstellen, wie Umwelttechnologien stärker gefördert werden können. Als weiteres Instrument empfiehlt der EU-Kommissar die Einrichtung von so genannten Grünen Investmentfonds. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission eine Aktionsplan für Umwelttechnologien verabschiedet. Zwar seien in den vergangenen zwölf Monaten Fortschritte gemacht worden, hielt die Brüsseler Behörde in ihrem Bericht fest. Doch der Aktionsplan müsse beschleunigt werden und weitere Bemühungen seien notwendig.
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Mark-E plant mit Statkraft 400-MW-GuD-Kraftwerk, 26.01.2005 HAGEN (Dow Jones-VWD) - Mark-E will zusammen mit der norwegischen Statkraft und dem Nachbarunternehmen AVU (Gevelsberg) ein hocheffizientes 400-MW-GuD-Kraftwerk in Herdecke/Ruhr bauen. Geplant ist, eine eigene Gesellschaft für das Projekt zu gründen. Eine endgültige Entscheidung über den Bau sei abhängig von der laufenden Wirtschaftlichkeitsprüfung, so Mark-E, soll aber noch im ersten Halbjahr 2005 fallen. Statkraft und AVU seien mit ins Boot geholt worden, um das Risiko zu begrenzen. Die jeweilige Beteiligungsquote sei noch nicht festgelegt. Wie Dow Jones energy daily erfuhr, werden noch Gespräche mit einigen weiteren Interessenten geführt, darunter auch RWE, die einen Anteil von 20 % an Mark-E hält. Mark-E selbst strebe eine Beteiligung zwischen 25 % und 50 % an dem Kraftwerk an, so die Kreise. Die Gesamtinvestitionen für das Projekt werden von dem Hagener Regionalversorger auf rund 200 Mio EUR beziffert. Die Federführung bei der Projektentwicklung und -umsetzung soll bei Mark-E liegen, ebenso wie die spätere Betriebsführung. Das Kraftwerk könnte bereits im Sommer 2007 in Betrieb gehen und jährlich rund 2,4 Mrd kWh Strom erzeugen, heißt es. Aktuell wird mit potenziellen Erdgaslieferanten verhandelt. Benötigt werden zwischen 400 Mio und 500 Mio cbm im Jahr. Im März 2004 hatte Mark-E in Herdecke den Steinkohle-Kraftwerksblock H2 (90 MW) in die Kaltreserve überführt. Die Anlagen werden derzeit zurückgebaut.
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Stawag will 135 MW übernehmen: Einstieg bei Trianel-Projekt, 26.02.2005 AACHEN (Dow Jones-VWD) - Die Stawag Energie GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Aachen AG, beteiligt sich am geplanten GuD-Gemeinschaftskraftwerk in Hamm-Uentrop und wird rund 135 MW übernehmen. Damit könnte annähernd die Hälfte des Aachener Strombedarfs gedeckt werden, teilte Stawag mit. Das Gas- und Dampfkraftwerk werde von einer Tochtergesellschaft des Aachener Energiehändlers Trianel European Energy Trading GmbH realisiert und solle 800 MW Leistung haben. Der Stawag-Aufsichtsrat habe der Investition zugestimmt. Für Stadtwerke sei die Investition in eine eigene Stromerzeugung wichtig, um sich von Preisschwankungen auf dem Großhandelsmarkt und den großen Stromerzeugern unabhängig zu machen, erklärte der Aachener Versorger. Das Kraftwerk werde rund 4 Mrd kWh Strom pro Jahr erzeugen. Neben der Stawag beteiligten sich weitere 20 Stadtwerke bzw. Kooperationen von Stadtwerken an dem Kraftwerk. Auch Stadtwerke in den Niederlanden und in Österreich gehörten dem Verbund an. Baubeginn des Kraftwerkes werde Sommer 2005 sein, zwei Jahre später soll es in Betrieb gehen. Die Trianel Power Projektentwicklung GmbH & Co. KG habe bereits den Gasliefervertrag des Kraftwerks unterzeichnet.
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Deutschland-Strategie: Electrabel plant Kraftwerke, 24.01.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Electrabel Deutschland AG will ihr Engagement im Stromerzeugermarkt deutlich verstärken und plant den Bau von zwei Kraftwerken. Die Entscheidung über den Bau eines 700-MW-Steinkohlekraftwerks und eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) mit 400 MW Leistung werde in diesem Jahr fallen, sagte Arno Büx, Leiter Unternehmensentwicklung, im Gespräch mit Dow Jones energy daily. Als Standorte sind die Region Hamburg (Steinkohlekraftwerk) und das Saarland (GuD-Kraftwerk) im Gespräch. Das Investitionsvolumen soll sich auf insgesamt 1,1 Mrd EUR belaufen. Die Industrie sei momentan verstärkt auf der Suche nach Partnern für die Stromerzeugung, erklärte Büx. Deshalb sei es sinnvoll, sich zu diesem Zeitpunkt zu positionieren. Die Entscheidungen über den Bau neuer Kraftwerke würden in der Branche in den kommenden zwei bis drei Jahren getroffen. Electrabel Deutschland ist die Führungsgesellschaft aller Deutschland-Aktivitäten des belgischen Energieversorgers Electrabel s.a., der Marktführer in den Benelux-Staaten ist. Deutschland sei für ein Kohlekraftwerk „durchaus ein attraktiver Standort“, erklärte Büx. Der Electrabel-Manager verwies aber auch auf Probleme der beiden Investments. Kopfzerbrechen bereite auf der Beschaffungsseite der Gasmarkt, der sich in Deutschland „nicht gerade durch hohe Liquidität und eine Vielzahl der Akteure“ auszeichne, so Büx. Ferner müsse sorgsam die Frage des Netzanschlusses geklärt werden, da Electrabel Deutschland über kein eigenes Netz verfügt. Hier sieht Büx ohnehin eine große Lücke in der deutschen Regulierungsdiskussion. „Alles redet über das Unbundling von Netz und Vertrieb, aber niemand redet darüber, wie man Erzeugung und Netz entflechten kann“, sagte Büx. Mit Blick auf die zweite Liberalisierungsphase hält es der Electrabel-Manager für entscheidend, „wie ernst das Unbundling umgesetzt wird“. Im Netzbereich würden vor allem kleinere Stadtwerke unter Druck geraten, woraus sich erhebliche Chancen ergeben könnten. So seien für Electrabel Deutschland Vertriebskooperationen mit Stadtwerken in den Bereichen Backoffice, Marketing und Tarifmodelle interessant. Dabei seien auch Beteiligungen denkbar, allerdings nicht in größerem Umfang. Das Unternehmen wolle sich im Stadtwerkebereich weiterhin auf die Kerngebiete Saarland, Thüringen, Sachsen konzentrieren und plane keine Expansion in eine weitere Region, betonte Büx. Vielmehr strebe man organisches und profitables Wachstum an. Electrabel Deutschland hat im Jahr 2000 gemeinsam mit den Stadtwerken Saarbrücken die Vertriebsgesellschaft Energie SaarLorLux gegründet und sich 2001 an der Kraftwerke Gera GmbH und an der Energieversorgung Gera GmbH beteiligt. Im Segment der Tarifkunden erwartet Büx ohnehin auch nach dem neuen Liberalisierungsschritt keine größere Wechselbereitschaft. Auch vor diesem Hintergrund mache es aus der Sicht des Electrabel-Managements strategisch wenig Sinn, „ein weiteres Yello-Modell aufzusetzen“. Electrabel Deutschland erreicht nach eigenen Angaben über die Marktpartnerschaften rund 250.000 Kunden. Dazu zählen das Land Berlin, dessen öffentliche Einrichtungen Electrabel bis zum Jahr 2006 zu 70 % mit Strom versorgen wird, sowie als Industriekunden die Unternehmen ThyssenKrupp, Ford und Norddeutsche Affinerie. In 2004 wurden insgesamt 5,7 TWh Strom und 1,6 TWh Gas abgesetzt, der Umsatz belief sich auf 388 Mio EUR.
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EU-Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen vier Mitgliedstaaten, 24.01.2005 BRÜSSEL (EU-Kommission) - Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen vier Mitgliedstaaten Die Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen vier Mitgliedstaaten, die es versäumt haben, die Richtlinie zum Emissionshandel bis zum 31. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen. Gegen Griechenland, Italien, Belgien und Finnland wird Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten ist eine grundlegende Initiative zur Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Erreichen ihrer Emissionszielwerte im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997 und stellt sicher, dass die Treibhausgasemissionen von Energiewirtschaft und Industrie zu möglichst geringen Kosten reduziert werden. Es wird das bisher umfangreichste System dieser Art sein. Die unvollständige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die vier genannten Mitgliedstaaten hat gleichwohl die planmäßige Aufnahme des Emissionshandels am 1. Januar nicht verhindert. Daneben übermittelt die Kommission Italien ein letztes Mahnschreiben, weil dessen vorgelegter nationaler Zuteilungsplan unvollständig war. In den nationalen Zuteilungsplänen muss die Zahl der CO2-Emissionszertifikate festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten an ihre Industrie vergeben wollen.
Klagen wegen Nichtumsetzung der Emissionshandelsrichtlinie
Die Kommission erhebt vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Belgien, Griechenland, Finnland und Italien wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die Umsetzung hätte bereits zum 31. Dezember 2003 erfolgen müssen.
Die Klagen werden aus folgenden Gründen erhoben: in Belgien wurde die Richtlinie nur in den Regionen Brüssel und Wallonien umgesetzt; Griechenland hat auf zuvor versandte letzte Mahnschreiben nicht reagiert; Finnland hat die Richtlinie in der Provinz Aland nicht umgesetzt; Italien hat in letzter Zeit zwar Schritte in die richtige Richtung unternommen, doch besteht noch großer Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Richtlinie über den Emissionshandel müssen die Mitgliedstaaten Grenzen für die Emissionen aus energieintensiven Anlagen durch Zuweisung von CO2-Emissionszertifikaten nach nationalen Zuteilungsplänen festlegen. Voraussichtlich fallen über 12 000 Anlagen in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Unternehmen, die nicht alle ihre Zertifikate nutzen, können diese an andere Unternehmen verkaufen, die nicht ohne Weiteres ihre Emissionen auf die durch zugeteilte Zertifikate gedeckte Menge begrenzen können. Auf diese Weise werden Emissionen dort reduziert, wo es am kostengünstigsten ist.
Die Frist zur Übermittlung der nationalen Zuteilungspläne endete für die Regierungen der EU-15-Länder am 31. März 2004. Des Weiteren richtet die Kommission ein letztes Mahnschreiben an Italien, weil der vorgelegte Plan unvollständig ist. Italiens Industrie kann keine Emissionszertifikate im Rahmen des Emissionshandelssystems erhalten, solange Italien keinen vollständigen Plan vorgelegt hat und dieser von der Kommission genehmigt worden ist.
Rechtliches Verfahren
Gemäß Artikel 226 EG-Vertrag ist die Kommission befugt, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Wenn nach Auffassung der Kommission möglicherweise ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt, der die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens rechtfertigt, richtet sie an den betreffenden Mitgliedstaat ein „Aufforderungsschreiben“ (erste schriftliche Mahnung), in dem dieser aufgefordert wird, sich bis zu einem festgelegten Termin, in der Regel innerhalb von zwei Monaten, zu äußern.
Je nachdem, wie sich der betreffende Mitgliedstaat in seiner Antwort äußert und ob er überhaupt antwortet, kann die Kommission beschließen, ihm eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ (letzte schriftliche Mahnung) zu übermitteln, in der sie klar und eindeutig darlegt, weshalb ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegt, und den Mitgliedstaat auffordert, seine Verpflichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel zwei Monaten, zu erfüllen.
Kommt der Mitgliedstaat dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Der Gerichtshof kann in seinem Urteil bestätigen, dass der Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen verstößt. Der Mitgliedstaat muss dann baldmöglichst Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.
Nach Artikel 228 EG-Vertrag ist die Kommission befugt, gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, der einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht nachgekommen ist. Im Zuge dieser Maßnahmen sind auch die Schritte „Aufforderungsschreiben“ sowie „mit Gründen versehene Stellungnahme“ vorgesehen. Gemäß Artikel 228 kann die Kommission den Gerichtshof auch ersuchen, gegen den betreffenden Mitgliedstaat eine Geldstrafe zu verhängen.
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Klimaschutz und Atomausstieg kein Widerspruch, 21.01.2005 BERLIN (BMU) - Die Nutzung der Atomkraft ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Stattdessen sind Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung, sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grosse Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt hatte. In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme wird auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix verwiesen. So sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt werden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung will die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibt und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird. Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern. Längerfristig werden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setzt der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels mit dem 1. Januar 2005 erleichtert zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke. Zugleich betont die Bundesregierung in ihrer ausführlichen Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: "Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen." Hingegen wird nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt. Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt die Bundesregierung klar, dass sie nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden wird. In einem noch durch den Bund festzulegenden ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.
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Vattenfall will zwei neue Kraftwerke bauen, 20.01.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Vattenfall Europe AG plant nach den Worten ihres Vorstandsvorsitzenden Klaus Rauscher Investitionen von rund 1,3 Mrd EUR für zwei neue Kohlekraftwerke. Vorgesehen sei der Bau eines Braunkohle-Blocks mit einer Leistung von 660 Megawatt (MW) in Sachsen sowie ein Steinkohlekraftwerk in Hamburg mit 770 MW elektrischer und 450 MW thermischer Leistung. Die Planungsmittel für die zwei neuen Anlagen seien bereits genehmigt, sagte Rauscher am Mittwoch in einem Interview mit Dow Jones Newswires. Innerhalb von zwei Jahren erwarte Vattenfall nun alle nötigen behördlichen Genehmigungen. Danach werde man die jetzt getroffenen Investitionsentscheidungen aber noch einmal überdenken, sagte Rauscher. So müsse vor einer endgültigen Entscheidung für Großinvestitionen erst einmal der Nationale Allokationsplan für die zweite Handelsperiode abgewartet werden, betonte der Vorstandsvorsitzende. Bei einer möglichen Diskriminierung der Kohle werde Vattenfall noch einmal Alternativen erörtern müssen - eventuell den Bau eines Kraftwerks in Polen. Derzeit gebe es hierfür aber keine konkreten Pläne. Man sei aber auf Planungssicherheit angewiesen. Der Berliner Versorger und die anderen großen deutschen Energiekonzerne E.ON, RWE und EnBW wollen bis 2010 fast 20 Mrd EUR investieren - jeweils hälftig in das Stromnetz und in neue Kraftwerke. Nach Angaben von Rauscher muss die Vattenfall Europe AG auf Grund der großen Menge an Windkraft-Anlagen in ihrem Netzgebiet allein 300 Mio EUR in zusätzliche Leitungen zum Transport des „Windstroms“ investieren. Die finanziellen Auswirkungen der künftigen Regulierung wollte Rauscher für sein Unternehmen noch nicht beziffern. Zu viele wichtige Fragen - wie etwa die genehmigte Eigenkapitalverzinsung - seien im neuen Energiewirtschaftsgesetz noch offen, sagte er. Weitere Preissteigerungen für die Endverbraucher sind nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden vorerst nicht geplant. Er sehe in nächster Zeit „keine dramatische Bewegungen“ mehr auf der Preisseite - auch nicht auf der Großhandelsebene. Die Kostensenkungen von Vattenfall Europe haben sich nach Angaben von Rauscher im vergangenen Jahr auf rund 500 Mio EUR summiert. In den ersten drei Quartalen hatte das Unternehmen bereits 420 Mio EUR erreicht. Insgesamt sei 2004 „kein schlechtes Jahr“ gewesen, betonte Rauscher. Der positive Trend werde sich wohl 2005 fortsetzen. Ergebniszahlen für das vergangene Jahr wollte er noch nicht nennen. Der Vattenfall-Konzern hat die Bilanzvorlage für den 18. Februar angekündigt.
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EnBW klagt gegen CO2-Zuteilungsbescheide, 20.01.2005 KARLSRUHE (Dow Jones-VWD) - Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, wird gegen einige Zuteilungsbescheide für CO2-Zertifikate der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Widerspruch einlegen. Wie ein Unternehmenssprecher am Mittwoch im Gespräch mit Dow Jones Newswires sagte, ist das Energieversorgungsunternehmen „in der Summe mit der Zuteilung nicht zufrieden“. Man habe weniger CO2-Berechtigungen zugeteilt bekommen als erwartet. Genaue Angaben zur Anzahl der Zertifikate wollte er nicht machen. Nach EnBW-Unterlagen von Anfang November 2004, die Dow Jones Newswires vorliegen, hatte das Unternehmen mit einer Zuteilung von 15,35 Mio t CO2 pro Jahr gerechnet. Zugleich hatte EnBW jedoch aus der Stromerzeugung CO2-Emissionen in Höhe von bis zu 20 Mio t CO2 pro Jahr erwartet.
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DEHST wartet Ende der Widerspruchsfrist ab, 20.01.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) will sich erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Zuteilungsbescheide für Emissionsrechte über die Anzahl der eingegangenen Widersprüche äußern. Am Dienstag war bekannt geworden, dass nach dem Energieversorger E.ON auch BP und BASF Widerspruch eingelegt haben. Eine Sprecherin der Behörde sagte auf Anfrage von Dow Jones energy daily am Mittwoch, man befände sich derzeit noch im Verwaltungsverfahren. Kurz vor Weihnachten seien die letzten Bescheide an die Unternehmen verschickt worden, heißt es. Die Widerspruchsfrist laufe noch bis Ende Januar. Es lägen bereits mehrere Widersprüche vor. Diese würden nun sukzessive bearbeitet. Die Unternehmen hätten bei einem abschlägigen Bescheid die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, heißt es.
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BP legt Widerspruch gegen CO2-Bescheide ein, 19.01.2005 BERLIN (Dow Jones-VWD) - Die Deutsche BP AG hat gegen die Bescheide über die Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten Widerspruch eingelegt. Insgesamt seien bei den zur Deutschen BP gehörenden Raffineriegesellschaften sieben Anlagen betroffen, sagte der für Umweltschutz zuständige BP-Direktor Lutz von Meyerinck am Montag am Rande der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2005. Bei dem Teil-Widerspruch für die BP-Anlagen gehe es um die bei der Gesetzesverkündung nicht zu überschauenden Folgen der so genannten Überschreitungsklausel (Paragraf 4 Abs. 4 Zuteilungsgesetz) in Verbindung mit der „Optionsregel“ (Paragraf 7 Abs. 12 Zuteilungsgesetz). „Angesichts der Ungleichbehandlung zwischen Optierern und den regulären Antragstellern sowie der zusätzlichen Bedrohung, dass die jetzt den Optierern zugesprochenen Zertifikate aufgrund der Entscheidung des EuGH zu einer echten Überausstattung werden, sind wird gezwungen, für unsere Anlagen Widersprüche gegen die Zuteilungsbescheide einzulegen“, erklärte von Meyerinck. Für die Deutsche BP ergäben sich aus der Überschreitungsklausel für die bis Ende 2007 laufende Handelsperiode Mehrkosten von rund 1 Mio EUR pro Jahr. BP habe aus der eigenen Erfahrung mit dem Emissionshandel diesen Effekt vorhergesehen. „Wir können nicht hinnehmen, dass wir schon bei der Einführung des Emissionshandels entscheidend benachteiligt werden“, so von Meyerinck. Das gravierende Ungleichgewicht sei aber inzwischen auch von Bundesregierung und Gesetzgeber erkannt worden. BP wolle an einer konstruktiven Lösung mitarbeiten, bei einer Einigung sei auch eine Rücknahme der Widersprüche möglich. Solange müssten aber die Teil-Widersprüche gegen die Zuteilungsbescheide aufrecht erhalten werden.
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VEA: Emissionshandel macht EEG überflüssig, 17.01.2005 HANNOVER (Dow Jones-VWD) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) fordert „mehr Gerechtigkeit bei der Energiebesteuerung und -subventionierung“ von Unternehmen. „Die Ökosteuer darf auf keinen Fall weiter steigen. Wer am Emissionshandel teilnimmt, muss erheblich entlastet werden“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Das bestätigen selbst die Grünen in einem ergänzten Konzept für die Ökosteuer.“ Mit dem Start des CO2-Emissionshandels sei das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) hinfällig geworden. Es müsse ersatzlos gestrichen werden, fordert der VEA. Das Gesetz habe die gleiche klimapolitische Zielsetzung wie der Emissionshandel, stehe aber „völlig unkoordiniert“ daneben.
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E.ON will Zertifikat-Zuteilung widersprechen, 17.01.2005 MÜNCHEN (Dow Jones-VWD) - E.ON wird gegen die Zuteilung von CO2-Zertifikaten für den Emissionshandel Widerspruch einlegen. Auch RWE erwägt laut Kreisen einen Widerspruch. Wie ein E.ON Energie-Unternehmenssprecher am Freitag sagte, hat E.ON weniger CO2-Zertifikate erhalten als beantragt. Details nannte er nicht. Die Minderzuteilung sei zwar „nicht dramatisch“, aber trotzdem ein Grund, die Zuteilung durch die beim Umweltbundesamt angesiedelte Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) anzufechten. Wie Dow Jones energy daily aus Unternehmenskreisen erfuhr, hat E.ON in der Basisperiode 51 Mio t CO2 emittiert, aber nach der geltenden Gesetzeslage nur Zertifikate für den Ausstoß von 48 Mio t beantragt und letztlich noch weniger zugeteilt bekommen. E.ON steht mit dem Problem offenbar nicht allein da. Auch andere deutsche Versorger haben weniger Schadstoffzertifikate als beantragt erhalten, prüfen derzeit aber noch Rechtsmittel, sagten Sprecher einiger Unternehmen. In der Branche sind schon Stimmen zu hören, dass die Einführung des Emissionshandels „wohl nicht so glimpflich“ ablaufen werde. Der eventuell notwendige Zukauf von CO2-Zertifikaten zu einem volatilen Preis stelle ein finanzielles Risiko für die Branche dar. Ausschlaggebend für die Minderzuteilungen war die Optionsregel. Von ihr machten zahlreiche Unternehmen Gebrauch. Die Regel sieht vor, dass die Emissionen einzelner Kraftwerke dann geschätzt werden dürfen, wenn sie in der sogenannten Basisperiode zwischen 2000 und 2002 beispielsweise durch Wartungsarbeiten längere Zeit keinen Strom produzierten und darum auch keine Schadstoffe ausgestoßen haben. E.ON habe sich beispielsweise bei 15 % der beantragten Zertifikatsmenge der Optionsregel bedient, sagte der Unternehmenssprecher. Dies entspricht ungefähr dem Durchschnitt aller vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen und führte dazu, dass die starre Obergrenze für die in Deutschland zuzuteilenden Emissionszertifikate um 2,8 % überschritten wurde. Statt der vorgesehenen 495 Mio t haben alle deutschen Anlagenbetreiber zusammen Zertifikate zum Ausstoß von 509 Mio t CO2 beantragt. Um den Ausstoß des Treibhausgases dennoch wie vorgesehen zu minimieren, wurde vom Gesetzgeber der sogenannte 2. Erfüllungsfaktor eingeführt, der einigen vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen größere Anstrengungen auferlegte, ihren CO2-Ausstoß zu vermindern – unter ihnen auch E.ON. Die Zuteilungsbescheide für jede einzelne Anlage sind den Unternehmen kurz vor Weihnachten zugegangen. Die vierwöchige Frist, in der Widerspruch eingelegt werden kann, läuft am 20. Januar ab. Auch die RWE AG, Essen, wird wohl der Zuteilung von CO2-Zertifikaten widersprechen. Zwar laufe die Prüfung noch, nach dem gegenwärtigen Stand sei ein Widerspruch aber sehr wahrscheinlich, erfuhr Dow Jones Newswires aus Unternehmenskreisen. Bis spätestens Mitte nächster Woche will auch die EnBW AG, Karlsruhe, über das weitere Vorgehen entscheiden, wie ein Sprecher sagte. Einen Widerspruch gegen die zugeteilte Menge an CO2-Zertifikaten wollte er „nicht ausschließen“. Auch die Vattenfall Europe AG, Berlin, befindet sich noch in der Prüfungsphase, sagte eine Sprecherin. Es gilt als wahrscheinlich, dass die DEHSt Widersprüche ablehnen wird, was den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.
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Grüne wollen „gesamte Rohstoffbasis umstellen“, 14.01.2005 WÖRLITZ (Dow Jones-VWD) - Die Grünen-Bundestagsfraktion will sich 2005 schwerpunktmäßig um das Thema „Weg vom Öl“ sowie um die Weiterentwicklung der Reformen kümmern. „Wir stehen am Anfang des Jahres gut da, das heißt aber nicht, dass wir uns nicht anstrengen müssen“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Donnerstag in Wörlitz am Rande der Grünen-Klausurtagung. „Das größte Risiko unserer wirtschaftlichen Beschäftigungspolitik ist in den letzten Jahren die Entwicklung der Ölpreise gewesen“, sagte ihre Amtskollegin Krista Sager. Das langfristige Ziel sei es, die gesamte Rohstoffbasis umzustellen auf eine nachhaltige, dezentrale Versorgung mit regenerativen Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Der stark schwankende Ölpreis wirke außerdem als „wirtschaftlicher Schock“ und verhindere eine nachhaltige Entwicklung. Jedoch seien auch Atomkraft und eine verstärkte Kohleförderung keine Alternative. Deswegen müssten Material und Energie aller Ressourcen effizienter genutzt und auf erneuerbare Ressourcen umgestiegen werden. Das Ziel bis 2020 heiße „vier mal 25“: Bis dahin sollten 25 % der stofflichen Nutzung auf Basis nachwachsender Rohstoffe, 25 % der Stromversorgung und 25 % der Wärmenutzung auf Basis erneuerbarer Energien sowie 25 % der Kraftstoffe auf Basis alternativer Kraftstoffe umgestellt sein. Der Bundesverband Erneuerbare Energie hält ein Szenario mit einem Anteil von 25 % der erneuerbaren Enegien am Wärme, Treibstoff- und Strombedarf für „machbar“. Die FDP-Bundestagsfraktion kritisierte hingegen die vorgesehene „Dauersubventionierung nicht wettbewerbsfähiger Energieträger“ als „Sargnagel für den Standort Deutschland“. Göring-Eckardt und Sager betonten weiter, die Grünen wollten nicht, dass die Ökosteuer erhöht werde. Der SPD-Fraktionsvorstand will am Freitagabend nach Wörlitz kommen, um mit den Grünen über die gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte 2005 zu sprechen. Das Thema „Weg vom Öl“ solle nicht nur ökologisch und klimapolitisch betrachtet werden, sondern auch in Bezug auf die internationale Sicherheitspolitik und die deutsche Beschäftigungspolitik, sagte Sager.
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WV Stahl erwägt Sammelwiderspruch, 14.01.2005 DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD) - Die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl), Düsseldorf, erwägt Sammelwiderspruch gegen die Gebühren im Zusammenhang mit der Zuteilung von CO2-Zertifikaten. Man wolle aktiv werden, sobald die entsprechenden Gebührenbescheide der Deutschen Emissionshandelsstelle bei den einzelnen Mitgliedsunternehmen eingetroffen seien, sagte Dieter Ameling, Präsident der WV Stahl, im Gespräch mit „Dow Jones TradeNews Emissions“. Ameling bezeichnete die Gebühren für die CO2-Zertifikate als überzogen. Widerspruch von betroffenen Unternehmen aus der Stahlbranche sei auch im Zusammenhang mit der Zuteilung der CO2-Emissionen zu erwarten, die in einem Anlagenverbund anfielen. Bei den Zuteilungen gebe es bei den Mitgliedsunternehmen „einige Abweichungen nach unten, aber auch nach oben“, die nicht zu erklären seien. Er bemängelte, dass das Gesamtbudget des Sektors an Emissionsrechten in Deutschland deutlich schlechter sei als in anderen europäischen Staaten: „Deutsche Stahlunternehmen müssen deutliche Emissionseinschränkungen hinnehmen, während Wettbewerber in anderen Staaten die kostenlose Chance zur Erhöhung ihres Marktanteils erhalten.“ Insbesondere Unternehmen in Großbritannien, Frankreich, Finnland und Österreich hätten mehr Emissionsrechte zugestanden bekommen als in der Vergleichsperiode an Emissionen angefallen seien. Andere Regierungen hätten die Argumentation ihrer Stahlunternehmen verstanden, dass man wachsen wolle und dafür entsprechende Zugeständnisse bei den Emissionen brauche. „Ein Emissionshandel mit dieser Art von Zuteilung verhindert die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland“, stellte Ameling klar. Wenn ein Unternehmen die für ein neues Werk mit 5,0 Mio t Rohstahlkapazität pro Jahr benötigten 8,5 Mio t CO2 für bis zu 85 Mio EUR zukaufen müsse, lohne sich der Neubau in Deutschland nicht.
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CO2-Handel geht zum Jahresende "richtig los", 13.01.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Seit Jahresbeginn müssen europäische Anlagenbetreiber für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über entsprechende Emissionszertifikate verfügen. Denn seit 1. Januar hat offiziell der EU-weite Handel mit CO2-Emissionsrechten begonnen. „So richtig wird der CO2-Handel aber erst zum Jahresende losgehen“, prognostizierte die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas am Mittwoch. Zum einen müssten die Regierungen die entsprechenden Zuteilungsbescheide bis Ende Februar an die Unternehmen schicken. Darüber hinaus können vier EU-Länder noch nicht am Emissionshandel teilnehmen, weil ihre CO2-Zuteilungspläne zu spät in Brüssel eingereicht wurden und daher noch auf die Genehmigung von der Kommission warten müssen. Schließlich, so die Kommissionssprecherin, wüssten die Unternehmen erst zum Jahresende, wie viele CO2-Zertifikate sie noch für ihre Emissionen benötigen. Spätestens dann muss in den über 10.000 Anlagen in der EU, davon rund 2.400 in Deutschland, gerechnet werden, wie viel Abgase künftig noch kostenlos emittiert werden dürfen. Reichen die Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen an der Börse weitere CO2-Emissionsrechte zukaufen. Der Preis für 1 Tonne CO2-Ausstoß liegt zurzeit bei 6 bis 7 EUR. In der EU-Kommission setzt man darauf, dass der CO2-Handel die Unternehmen zur Modernisierung ihrer Kraftwerke bzw zu Investitionen in neue, umweltschonende Anlagen bewegt. Diese Rechnung gehe aber nur dann auf, wenn die Zuteilung von CO2-Rechten knapp gehalten werde, informierte die Sprecherin von Dimas. Denn je weniger Zertifikate auf dem EU-Markt vorhanden sind, desto höher steigt der Preis. So rechnet es sich für ein Unternehmen, in innovative Technologien mit geringem CO2-Ausstoß zu investieren, anstatt viel Geld für Emissionsrechte auszugeben. Betroffen sind aber nicht nur Energieunternehmen, sondern auch andere energieintensive Sektoren wie etwa die Chemie-, Stahl-, Aluminium- und Keramikbranche. Die britische Regierung wollte beispielsweise ihren von der Kommission genehmigten Nationalen Allokationsplan (NAP) nachträglich ändern und das Volumen der CO2-Rechte erhöhen, um den Unternehmen entgegenzukommen. Diese Anpassung hat die Brüsseler EU-Behörde jedoch nicht genehmigt. Auch Deutschland ist der Forderung mehrere Unternehmen nachgekommen und hat seine CO2-Emissionen für den Zeitraum 2005 bis 2007 erhöht. Zwar hat die Bundesregierung die so genannte Ex-post-Anpassung in ihrem Allokationsplan angekündigt. Doch genau diese Regelung beanstandete die EU-Kommission und billigte den deutschen CO2-Plan nur unter der Bedingung, dass keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden dürfen. Deutschland sieht das anders und argumentiert, man wolle sich mit der Nachjustierung vor Missbrauch schützen. Daher hat die Bundesregierung die Kommissionsentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten, ein Urteil wird erst in zwei Jahren erwartet. Bis dahin aber kann Deutschland die vorgesehenen Ex-post-Anpassungen vornehmen. Nach Ansicht des europäischen CDU-Umweltpolitikers Karl-Heinz Florenz bedarf es konkreter Vorgaben für die Zeit nach dem Ende des Emissionshandels ab 2012, damit die Unternehmen genügend in emissionsreduzierende Technologien investieren können. „Nur so können wir größtmögliche Innovationen und geringstmögliche Emissionen erreichen“, sagte der Europaabgeordnete. Der CO2-Handel gehört zu den EUInstrumenten, um die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Danach muss die EU bis 2012 ihre CO2-Emissionen ausgehend von 1990 um 8 % reduzieren.
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CARBON EXPO im Mai 2005 in Köln, 12.01.2005 KÖLN (CARBON EXPO) - Zu Jahresbeginn ist das EU-weite Emissionshandelssystem in Kraft getreten. Es verfolgt das Ziel, den Umweltschutz mit marktwirtschaftlichen Mechanismen zu regeln, sprich die CO2-Emissionen zu reduzieren. Für ein erfolgreiches Funktionieren des EU-Emissionshandels ist die effiziente Zusammenarbeit verschiedenster Akteure im Markt erforderlich: betroffene Unternehmen, die Emissionen reduzieren müssen, Zertifizierer, technische Dienstleister, Rechtsberater, Handelshäuser und Börsen sowie Registerstellen. Über die Mechanismen des Kyoto Protokolls wird dieser Markt auch für Emissionsrechte aus Entwicklungsländern und die entsprechenden Partner geöffnet. CARBON EXPO - Global Carbon Market Fair & Conference, die vom 11. bis 13. Mai 2005 in Köln stattfindet, ist die weltweit einzige Messe mit Kongress für diesen neuen Markt. Mehr als 60 Austeller haben sich bereits angemeldet. www.carbonexpo.com
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Sachsen: 101 Firmen an CO2-Handel beteiligt, 12.01.2005 DRESDEN (Dow Jones-VWD) - In Sachsen beteiligen sich insgesamt 101 Unternehmen an dem zu Jahresbeginn gestarteten Emissionshandel. Diese Zahl nannte der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich am Dienstag in Dresden. Wie Tillich weiter sagte, müssten in Sachsen mehr als die Hälfte der beteiligten Unternehmen zunächst keine Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Die bisherigen Erfolge der deutschen Klimapolitik beruhten größtenteils auf dem wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozess der neuen Bundesländer, so der Politiker. So hätten sich in Sachsen durch Investitionen in umweltfreundliche und energieeffiziente Technologien die Emissionen von Luftschadstoffen seit Anfang der neunziger Jahre erheblich vermindert. Bezogen auf die gesamtdeutschen Kohlendioxidminderungen von 1990 bis 2000 in Höhe von rund 157 Mio t entfallen seinen Angaben zufolge 72 Mio t auf Sachsen. Das entspreche einem Anteil von 46 %. Der Bund habe den Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) für den ersten Handelszeitraum von 2005 bis 2007 auf 1.485 Mio t festgelegt, das entspreche 495 Mio t CO2 pro Jahr. Den Anlagen in Sachsen seien davon 99 Mio CO2 zugeteilt worden. Damit besitze Sachsen die viertgrößte Zuteilung nach Nordrhein-Westfalen (655 Mio t CO2), Brandenburg (158 Mio t CO2) und Niedersachsen (104 Mio t CO2).
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Deutsche-Bank-Studie: Versorgung spitzt sich zu, 07.01.2005 FRANKFURT (Dow Jones-VWD) - Die Versorgungslage auf den Märkten für Erdöl und später auch Erdgas wird sich in Zukunft zuspitzen. Spätestens wenn das Auffinden neuer Reserven nicht mehr mit der Energienachfrage Schritt halte, werde dies die Energiepreise spürbar in die Höhe treiben, heißt es in der Studie „Energieperspektiven nach dem Ölzeitalter“ der Deutsche Bank Research. Auf längere Sicht werde nur ein breiter Fächer von Maßnahmen die Sicherheit der Energieversorgung ermöglichen. Wer nur auf eine Karte setze, läuft Gefahr, in Zukunft mit leeren Händen dazustehen, so das Fazit der Studie. Das Gebot der Stunde heiße alle verfügbaren Hebel zu nutzen, das heiße komkret Diversifikation der Energieträger und Technologien sowie Mobilisierung aller Einspar-, Reaktivierungs- und Effizienzsteigerungsstrategien. Die F&E-Anstrengungen rund um sichere Kraftwerke (einschließlich Kernenergie) und Netze, erneuerbare Energien und Wasserstoff müssten vorangetrieben werden. Energiesparen und -effizienz vor allem in den privaten Haushalten werde noch immer zu wenig Beachtung geschenkt. Staatliche Maßnahmen blieben hier deshalb erforderlich, so die Experten der Deutschen Bank. Dezentralere Versorgungsstrukturen verringerten darüber hinaus die Risiken großflächiger Stromausfälle. Auf politischer Ebene dürfte Kooperation erfolgreicher als Konfrontation sein, heißt es. Um Wettbewerb auf dem europäischen Erdgasmarkt zu ermöglichen und den Gastransport besser abzusichern, sei der Monopolisierung der Pipelinewege entgegenzuwirken. Die sich verschärfende Konkurrenz um neue Energien und Technologien bringe letztlich Vorteile für die Energieversorgung aller Länder, kommen die Experten zu dem Ergebnis. Eine höhere Versorgungssicherheit gebe es „allerdings nicht zum Nulltarif“. Die Auseinandersetzung um den „angemessenen Preis“, der für mehr Sicherheit bezahlt werden solle, werde auch zukünftig Gegenstand heftiger politischer Kontroversen bleiben. Aufgrund der allmählich zur Neige gehenden Öl- und Gasvorräte werde der Energiemix künftiger Generationen wesentlich geringere fossile Energieanteile enthalten als heute, so das Resümee der Studie.
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CO2-Handel verzögert Kraftwerk von RWE, 06.01.2005 LONDON (Dow Jones-VWD) - Die britische Tochtergesellschaft der RWE AG, Npower, hat ihr geplantes Vorhaben, in Großbritannien ein 600-Mio-GBP-Kraftwerk zu bauen, vorerst gestoppt. Teilweise wird dies mit der Unsicherheit bezüglich des noch jungen EU-Emissionshandels begründet. Npower hat eigenen Angaben zufolge bei der britischen Regierung um Planungserlaubnis für den Bau eines 2-GW-Kraftwerks nahe des in Wales entstehenden Dragon- LNG-Terminals gebeten. Nun wolle Npower aber bis nach Februar warten, bevor eine Entscheidung falle, ob das Projekt vorangetrieben werde. In letzter Minute hat die britische Regierung die CO2-Emissionsmenge für Versorger erhöht. Derzeit untersucht die EU-Kommission den geänderten CO2-Plan von Großbritannien noch, wobei laut Experten unklar ist, wann der Plan zugelassen wird. Npower wolle zunächst die Genehmigung des CO2-Plans abwarten, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag. Falls sich das Unternehmen für den Bau des Kraftwerks entscheidet, könnte die Anlage 2010 in Betrieb gehen. Das wirtschaftliche Umfeld ist nach Ansicht von Experten gut für die Errichtung eines neuen Kraftwerks in Großbritannien.
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Kurz vor dem Start gibt die Kommission grünes Licht für 5 weitere Pläne, 06.01.2005 BRÜSSEL (Europäische Kommission) - Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2004 grünes Licht für eine dritte Gruppe von fünf nationalen Zuteilungsplänen für CO2-Emissionszertifikate gegeben. Die Pläne von vier Ländern - Zypern, Ungarn, Litauen und Malta - wurden ohne weitere Auflagen akzeptiert. Der spanische Plan wurde vorbehaltlich technischer Änderungen akzeptiert. In den nationalen Zuteilungsplänen wird die Zahl der CO2-Emissionszertifikate festgelegt, die die Mitgliedstaaten energieintensiven Industrieanlagen zuteilen wollen, damit sie ab Januar 2005 am Emissionshandel teilnehmen können. Durch diese dritte Gruppe von Entscheidungen wird dies über 1 300 Anlagen ermöglicht. Im Juli und Oktober 2004 wurden von der Kommission Pläne genehmigt, die mehr als 7 800 Anlagen betreffen, d.h. fast 60 % der erwarteten Anzahl an Zertifikaten. Der EU-Emissionshandel wird sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der Industrie zu den geringsten Kosten für die Wirtschaft reduziert werden und er wird der EU und ihren Mitgliedstaaten die Einhaltung ihrer Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997 erleichtern.
Umweltkommissar Stavros Dimas stellte fest: „Nach diesen Entscheidungen liegen wir noch um vier Pläne zurück. Wir werden diese fehlenden Pläne so schnell wie möglich bearbeiten, um sicherzustellen, dass sich auch diese Mitgliedstaaten voll am europäischen Emissionshandel beteiligen können, der jetzt offiziell begonnen hat. Dem Umstand, dass den Betreibern von einigen Tausend Anlagen ihre Zertifikatzuteilungen noch nicht bekannt sind, sollte so schnell wie möglich abgeholfen werden. Da Zertifikate von den Mitgliedstaaten vor Ende Februar zuzuteilen sind, müssen wir die noch offenen Fragen so schnell wie möglich klären. Durch diese Entscheidungen gewährleistet die neue Kommission Kohärenz mit den im Verlauf des Jahres 2004 getroffenen Entscheidungen.“
Bewertung der Pläne Aus den nationalen Zuteilungsplänen geht hervor, wie viele CO2-Emissionszertifikate die Mitgliedstaaten im Handelszeitraum 2005-2007 vergeben wollen, und wie viele davon die einzelnen Anlagen erhalten. Die Kommission muss die Pläne anhand von elf Zuteilungskriterien prüfen, die in der Richtlinie über den Emissionshandel festgelegt sind. Durch die wichtigsten Kriterien soll sichergestellt werden, dass die Pläne mit der Gesamtstrategie des jeweiligen Landes zur Erreichung seiner Kyoto-Ziele vereinbar sind. Andere Kriterien betreffen das Diskriminierungsverbot, das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie technische Aspekte. Die Kommission kann einen Plan ganz oder teilweise annehmen. Wird ein Plan ohne weitere Auflagen angenommen, kann der betreffende Mitgliedstaat die Zuteilung endgültig beschließen. Bei den bisher bewerteten Plänen verlangte die Kommission Änderungen in drei Fällen von allgemeiner Bedeutung: 1. wenn die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 es dem betreffenden Land unmöglich macht, seine Kyoto-Ziele im ersten Verpflichtungszeitraum einzuhalten. 2. wenn die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 nicht mit der Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf das Kyoto-Ziel in Einklang steht, d.h. wenn die Zuteilungen über den Emissionsprojektionen liegen. 3. wenn ein Mitgliedstaat nachträgliche Anpassungen („Ex-post-Anpassungen“) plant, d.h. wenn er eine Umverteilung von Zertifikaten unter den beteiligten Unternehmen im Zeitraum 2005-2007 beabsichtigt. Das würde für die Unternehmen zu Unsicherheiten führen und den Handel mit Zertifikaten beeinträchtigen. Wenn Änderungen erforderlich waren, hat die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten jeweils die entsprechenden Maßnahmen genannt, durch die ihr Plan für die Kommission annehmbar würde.
Angaben zu den einzelnen Entscheidungen Zypern: Der Plan wurde nach erfolgter Änderung durch Zypern im Dezember 2004 ohne Auflagen genehmigt. Alle Unternehmen können am Handel teilnehmen. Im Vergleich zum ursprünglichen Plan hat Zypern die Menge der Zertifikate beziffert, die jeder einzelnen Anlage im Energiesektor zugeteilt werden. Ungarn: Der Plan wurde nach erfolgter Änderung durch Ungarn im Dezember 2004 genehmigt. Alle Unternehmen können am Handel teilnehmen. Im Vergleich zum ursprünglichen Plan hat Ungarn geplante nachträgliche Anpassungen gestrichen. Litauen: Der Plan wurde nach erfolgter Änderung durch Litauen Anfang Dezember 2004 ohne weitere Auflagen genehmigt. Alle Unternehmen können am Handel teilnehmen. Im Vergleich zum ursprünglichen Plan hat Litauen u.a. die Gesamtmenge der Zuteilungen für den Handelszeitraum um 3,9 Mio. verringert sowie die Zugangsbestimmungen zur Reserve für neue Marktteilnehmer angepasst. Malta: Der Plan wurde ohne Auflagen angenommen. Alle Unternehmen können am Handel teilnehmen. Spanien: Plan unter Vorbehalt angenommen. Alle im Plan aufgeführten Unternehmen können am Handel teilnehmen. Spanien muss die Liste der Anlagen um jene Anlagen ergänzen, die in allen anderen bis jetzt genehmigten Plänen enthalten sind. Die spanischen Behörden haben keine Anlagen berücksichtigt, die Energie produzieren, jedoch nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Sie sind der Ansicht, dass diese Anlagen nur zu einem geringen Teil zu den im aktuellen nationalen Zuteilungsplan Spaniens enthaltenen Emissionen beitragen.
Stand nach den jüngsten Entscheidungen: Bisher hat die Kommission die Bewertung von insgesamt 21 Plänen abgeschlossen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Ungarn und Zypern. Die Bewertung der Pläne der Tschechischen Republik, Italiens, Griechenlands und Polens sind noch im Gange.
Verfahrensgrundsätze: In drei Fällen von allgemeiner Bedeutung verlangte die Kommission Änderungen an den Plänen sowohl vor Abschluss der Bewertungen als auch in den Bewertungsentscheidungen: 1. Zu umfangreiche Zuteilung - falls die geplante Zuteilung des betreffenden Mitgliedstaates für den Handelszeitraum 2005-2007 die Erreichung seines Kyoto-Ziels gefährdet. Dies verstößt gegen Kriterium 1, wonach Vereinbarkeit mit dem Weg zur Erreichung der Kyoto-Ziele der einzelnen Mitgliedstaaten gegeben sein muss. 2. Nicht konsistente Zuteilung - Die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 steht nicht mit der Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf das Kyoto-Ziel in Einklang, d.h. die Zuteilungen liegen über den Emissionsprojektionen. 3. Nachträgliche Anpassungen - falls ein Mitgliedstaat nachträgliche ("ex-post") Anpassungen an seinen Zuteilungen plant. Dies bedeutet die Absicht, nach der Zuteilung in den Markt einzugreifen und zugewiesene Zertifikate unter den beteiligten Unternehmen im Handelszeitraum 2005-2007 umzuverteilen. Nachträgliche Anpassungen würden den Markt stören und Unsicherheiten für die Unternehmen schaffen. Sähe sich ein Unternehmen mit dem Risiko konfrontiert, dass die Regierung ihm Zertifikate entzieht, wenn es seine Emissionen reduziert, würde es zögern, diese Emissionsreduktionen überhaupt durchzuführen und/oder seine überschüssigen Zertifikate zu verkaufen. Wenn Unternehmen andererseits davon ausgingen, dass sie zusätzliche Zertifikate kostenlos von ihren Regierungen erhalten können, würden sie dies eher anstreben als den Kauf von Zertifikaten auf dem Markt. Nachträgliche Anpassungen verstoßen gegen Kriterium 10, wonach die Mitgliedstaaten vorab, d.h. vor dem Beginn des Emissionshandels, die Menge der Zertifikate festlegen müssen, die sie den einzelnen Anlagenbetreibern zuzuteilen gedenken. (Hier wäre ebenfalls ein Verstoß gegen Artikel 11 der Richtlinie gegeben, dieser stellt aber nicht die Rechtsgrundlage für die Ablehnung dar.) Die ursprüngliche Zuteilungsentscheidung kann nicht geändert werden. Zertifikate können also nicht nach der Zuteilungsentscheidung durch Addition zu oder Subtraktion von der Menge, die auf Beschluss der Regierung oder nach einer vorab festgelegten Regel für die einzelnen Anlagenbetreiber festgelegt wurde, neu zugeteilt werden.
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Nachzügler Griechenland legt CO2-Plan vor, 04.01.2005 BRÜSSEL (Dow Jones-VWD) - Griechenland hat als letzter EU-Mitgliedsstaat seinen Nationalen Allokationsplan (NAP) für den CO2-Handel eingereicht. „Wir bewerten jetzt den griechischen Plan gemeinsam mit den anderen drei Plänen von Tschechien, Italien und Polen“, sagte die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. In den nächsten Monaten will die Kommission über die vier Pläne entscheiden. Derzeit befinde man sich in „schwierigen“ Nachverhandlungen mit den genannten Staaten. Auch im Fall von Großbritannien gebe es noch keine Einigung. Großbritannien will seinen NAP nachträglich ändern. Zwar hat der EU-weite Handel mit CO2-Emissionsrechten bereits am 1. Januar begonnen. Da sie aber ihre Zuteilungspläne nicht rechtzeitig eingereicht hatten, können Griechenland, Polen, Italien und Tschechien noch nicht daran teilnehmen.
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