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Emissionshandel

Im Kyoto-Protokoll haben sich die beteiligten Industriestaaten 1997 verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase - wie zum Beispiel Kohlendioxid - bis zum Zeitraum 2008-2012 um 5,2 % gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990 verringern. Um diese Zielsetzung zu erreichen haben sich die Mitgliedstaaten der EU zu nationalen Klimaschutzzielen verpflichtet. Deutschland hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen im gleichen Zeitraum um 21 % (bezogen auf 1990) zu reduzieren.

In Deutschland sind ca. 1.850 energieintensive Anlagen der Makrosektoren Energiewirtschaft und Industrie zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet.

Mit dem Inkrafttreten der erforderlichen Gesetze und Verordnungen hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen und damit die EU-Richtlinie Emissionshandel national umgesetzt.

Wer ist betroffen?

Gesetzlicher Rahmen

Entwicklung NAP

Register

Zeit- und Terminplan

DEHSt