|
Mit der Einführung des Emissionshandels wird neben den bestehenden Klimaschutzinstrumenten wie Öko-Steuer, KWK-Gesetz oder EEG ein weiteres System eingeführt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu begrenzen. Die Treibhausgasemittenten werden in Deutschland folgenden fünf Makrosektoren zugeordnet:
- Energiewirtschaft
- Industrie
- Gewerbe / Handel / Dienstleistungen
- Verkehr
- Haushalte
Zur Teilnahme am Emissionshandel sind in einem ersten Schritt energieintensive Unternehmen verpflichtet. Dies sind Teile der Makrosektoren Industrie und Energiewirtschaft deren Produktions- und Leistungskapazitäten die Grenzwerte der EU-Richtlinie Emissionshandel, Anhang 1 übersteigen. In Deutschland sind die Betreiber von ca. 1.850 Anlagen zur Teilnahme am Emissionshandel ab 2005 verpflichtet. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen. Nach Schätzung werden in Deutschland ca. 98 % der Emissionen aus der Energieerzeugung und mehr als 60 % der Emissionen der Industrie vom Emissionshandel erfasst.
|