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Wer ist betroffen?

Mit der Einführung des Emissionshandels wird neben den bestehenden Klimaschutzinstrumenten wie Öko-Steuer, KWK-Gesetz oder EEG ein weiteres System eingeführt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu begrenzen. Die Treibhausgasemittenten werden in Deutschland folgenden fünf Makrosektoren zugeordnet:

  • Energiewirtschaft
  • Industrie
  • Gewerbe / Handel / Dienstleistungen
  • Verkehr
  • Haushalte

Zur Teilnahme am Emissionshandel sind in einem ersten Schritt energieintensive Unternehmen verpflichtet. Dies sind Teile der Makrosektoren Industrie und Energiewirtschaft deren Produktions- und Leistungskapazitäten die Grenzwerte der EU-Richtlinie Emissionshandel, Anhang 1 übersteigen.
In Deutschland sind die Betreiber von ca. 1.850 Anlagen zur Teilnahme am Emissionshandel ab 2005 verpflichtet. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen. Nach Schätzung werden in Deutschland ca. 98 % der Emissionen aus der Energieerzeugung und mehr als 60 % der Emissionen der Industrie vom Emissionshandel erfasst.