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Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hat der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet.
Das Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG) schafft in Deutschland die Voraussetzungen für ein EU-weites Emissionshandelssystem ab 2005. Es regelt die grundlegenden Strukturen der nationalen Umsetzung des Emissionshandels (Genehmigung, Emissionsberichte und Überwachung, Verfahren für den Allokationsplan und die Zuteilung, Verwaltung und Handel der Zertifikate, Sanktionen) und ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von konkretisierenden Rechtsverordnungen. Eine neu einzurichtende Emissionshandelsstelle verteilt die Zertifikate, löscht Zertifikate in dem Umfang, wie CO2 ausgestoßen worden ist, überwacht die Konten für den Zertifikatehandel und verhängt – falls die Verpflichtungen verfehlt wurden- die erforderlichen Sanktionen.
Außerdem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Erlass des Nationalen Allokationsplans als Rechtsverordnung. Dieser legt fest, wie viele Emissionszertifikate insgesamt zugeteilt werden und nach welchen Regeln sie auf die einzelnen Anlagen verteilt werden.
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