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Gesetzlicher Rahmen

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie Emissionshandel in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten bedarf es einer gesetzlichen Implementierung. Mit dem Inkrafttreten der erforderlichen Gesetze und Verordnungen hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.

Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG)

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hat der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet.

Das Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG) schafft in Deutschland die Voraussetzungen für ein EU-weites Emissionshandelssystem ab 2005. Es regelt die grundlegenden Strukturen der nationalen Umsetzung des Emissionshandels (Genehmigung, Emissionsberichte und Überwachung, Verfahren für den Allokationsplan und die Zuteilung, Verwaltung und Handel der Zertifikate, Sanktionen) und ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von konkretisierenden Rechtsverordnungen. Eine neu einzurichtende Emissionshandelsstelle verteilt die Zertifikate, löscht Zertifikate in dem Umfang, wie CO2 ausgestoßen worden ist, überwacht die Konten für den Zertifikatehandel und verhängt – falls die Verpflichtungen verfehlt wurden- die erforderlichen Sanktionen.

Außerdem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Erlass des Nationalen Allokationsplans als Rechtsverordnung. Dieser legt fest, wie viele Emissionszertifikate insgesamt zugeteilt werden und nach welchen Regeln sie auf die einzelnen Anlagen verteilt werden.

Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)

Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) ist nach Ausfertigung vom 26.08.04 durch den Bundespräsidenten am 31.08.04 in Kraft getreten. Der Bundestag hatte in seiner Sondersitzung am 09.07.04 das Zuteilungsgesetz (vormals "Gesetz zum Nationalen Allokationsplan" (NAP-G) beschlossen.

Das Zuteilungsgesetz 2007 baut auf den Nationalen Allokationsplan (NAP) auf und definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung. Weiterhin werden die deutschen Emissionsziele für die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr, Privathaushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen für die Perioden 2005-2007 und 2008-2012 festgelegt. Die derzeit emissionshandelspflichtigen Unternehmen fallen fast ausschließlich in die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft: Hier dürfen zwischen 2005 und 2007 bis zu 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausgestoßen werden. In der zweiten Zuteilungsperiode sollen die Emissionen in den Bereichen Energie und Industrie bis 2012 auf 495 Millionen Tonnen jährlich reduziert werden.

Zuteilungsverordnung (ZuV)

Die Zuteilungsverordnung tritt am 1.9.2004 in Kraft. Das Bundeskabinett hatte die Zuteilungsverordnung (ZuV) am 28.07.04 verabschiedet. Die Zuteilungsverordnung ist eine Durchführungsverordnung zum Zuteilungsgesetz 2007 und konkretisiert die Regeln und Mengen der Beantragung und Zuteilung von Emissionsberechtigungen.

Kostenverordnung (EHKostV 2007)

Die Kostenverordnung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und zum Zuteilungsgesetz 2007 ist am 01.09.04 in Kraft getreten. Sie legt die bei Vollzug der beiden Gesetze von der zuständigen Behörde zu erhebenden Gebühren fest.